Die einzige Möglichkeit, die Händler aktuell noch versuchen um die Gewährleistung zu kommen, ist der Verkauf im Auftrag des Vorbesitzers, quasi als Mittler nicht als Verkäufer.
In hier genanntem Beispiel gibt es wohl keinen Privatbesitzer, den der Händler auf den Kaufvertrag schreiben kann, daher nur Verkauf an Händler/Export, völlig verständlich.
Alle Aussagen, dass Händler trotzdem an privat ohne Gewährleistung verkaufen würden inklusive dubioser Geschichten mit Weitergabe von Gewerbeschein, sind unseriös und realitätsfremd, sorry. Außer der Händler ist unzurechnungsfähig, aber das ist eher selten der Fall.
Vor der Einführung der Regelungen zur Gewährleistung gab es durchaus Verkäufe a la "an Bastler" und "Gekauft wie gesehen" bei den Händler, jetzt ist dieser Geschäftszweig so gut wie ausgestorben, isso.