kennt jemand dieses Fahrzeug?

  • Zitat von mobile.de

    Bitte haben sie Verständnis dafür, dass wir Fahrzeuge mit einer Gesamtlaufleistung von über 200.000 KM ausschließlich für unsere Export Kunden bereit halten.


    Das hast du gesehen?

  • Die Gewährleistung ist in diesem Land von Gewerblich an Privat nicht ausschließbar. Sprich selbst mit Ausschlusserklärung im Kaufvertrag ist das nichtig. Überlegt es sich der private Käufer hinterher also anders, ist der Verkäufer der Mops. Daher machen die es nicht.


    gruss

  • Auch das funktioniert nicht, genauso wenig wie "Bastlerfahrzeug" oder ähnliche Formulierungen.


    Der entscheidene Punkt dabei ist, was kostet das Fahrzeug?
    Kostet es nur 200€, dann wird jeder Richter sagen, dass war tatsächlich nur ein Teileträger oder Bastlerfahrzeug. Aber den marktüblichen Preis nehmen für ein Fahrzeug, dass Altergemäß ok ist und gleichzeitig solch eine Formulierung ... das klappt nicht.


    gruss

  • Jeder Gebrauchtwagenhandler verkauft indirekt an Privat ohne Gewährleistung.
    Musst nur einen Gewerbeschein von einem Bekannten/Verwandten oder was auch immer hinlegen.
    Schon ist die Sache, für den Verkäufer gegessen.

  • Julian, vor Gericht mag das so aussehen, der 'klaglose' Alltag funktioniert auch mit solchen Formulierungen. Es gibt genug Käufer, die genau wissen, dass eine Gewährleistung den Preis nach oben treibt und einen günstigen Kaufpreis bevorzugen.

  • Julian, vor Gericht mag das so aussehen, der 'klaglose' Alltag funktioniert auch mit solchen Formulierungen. Es gibt genug Käufer, die genau wissen, dass eine Gewährleistung den Preis nach oben treibt und einen günstigen Kaufpreis bevorzugen.


    Die Gewährleistung ist nicht das Problem des Käufers, sondern des Verkäufers.
    Woher weiß ich als Verkäufer, dass der Käufer es sich nicht doch anders überlegt und doch klagt, wenn erst einmal irgendwas kaputt geht?


    gruss

    • Offizieller Beitrag

    Musst nur einen Gewerbeschein von einem Bekannten/Verwandten oder was auch immer hinlegen.
    Schon ist die Sache, für den Verkäufer gegessen.


    Und wer ist so blöd und verleiht seinen Gewerbeschein an Dritte damit die damit fröhlich Autos shoppen gehen?


    So einfach ist die Sache ja nun auch nicht, damit der Verkäufer aus der Sache raus ist muss auch schon der Name des Betriebes auf der Rechnung stehen. Bringt ja nix wenn du als Lieschen Müller einen Gewerbeschein von Fred Feuerstein vorlegst aber auf der Rechnung trotzdem Lieschen Müller steht.


    So blöd sind die meisten Verkäufer ja dann auch wieder nicht, denn wie Julian schon richtig anmerkte, wer garantiert denn dem Verkäufer das der Käufer nicht doch auf ein mal anfängt zu klagen? Bei Geld hört nun mal der Spass auf und wenn sich eine Gelegenheit bietet, dann klagt hier jeder von euch.


    Mir ist noch kein Verkäufer über den Weg gelaufen der so einfach ohne Gewährleistung verkauft nach dem Motto "Hachja, wird schon passen".

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