Bußgeldbescheid falsch, einspruch?

  • Mit diesem Argument bräuchte man sich eigentlich gegen nichts versichern, oder?


    Sinnvoll sind Versichrungen dann, wenn sie gegen Dinge absichern, die ein existenzielles Risiko bedeuten bzw. ggf. so tiefe Einschnitte in der Kasse hinterlassen, dass es richtig böse aussieht. Drauflegen im Mittel tut man natürlich trotzdem.
    Man sollte also wirklich ein Risiko absichern wollen, welches erstens eine gewisse Eintrittswahrscheinlichkeit hat und zweitens entsprechend finanziell für einen selbst hart rüber kommt.
    Eine Krankenversicherung würde ich z.B. klar dazu zählen, denn Krankheit kann für die meisten ohne Versicherung durchaus existenzbedrohend werden. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist genau deshalb Pflicht, weil es enorm teuer wird, wenn man versehentlich in den nächsten Ferrari rein ballert.


    Ob am Ende eine Rechtschutzversicherung dazu gehört, muss jeder selbst entscheiden (für mich nicht, weil ich die richtig teuren Szenarien nicht erkennen kann).
    Die ganzen Bedenken des alten Mannes z.B. würde ich nicht unbedingt teilen. Klar ist in Berlin die Wahrscheinlichkeit, dass es einen Unfall mit einem Fahrradfahrer oder Fußgänger durchaus gegeben, inkl. der Streitfrage über die Schuld. Genau dafür hat man ja aber eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Die habe ich übrigens so kennengelernt, dass diese nicht unbedingt gerne zahlen, sprich sehen diese eine realistische Chance weniger oder gar nicht zahlen zu müssen, dann werden sie diesen Weg gehen und ggf. auch in deinem Namen vor Gericht ziehen.
    Sieht z.B. die Polizei, genauso wie deine Versicherung es so, dass du schuld hast, so kann man mittels einer Rechtschutzversicherung natürlich privat trotzdem noch vor Gericht ziehen. Meist sind die Chancen dann aber sehr schlecht. Hat man keine Rechtschutz, dann wird man es vermutlich sein lassen und nimmt die Hochstufung in der KFZ-Haftpflicht in Kauf. Das übrigens ist für mich kein existenzielles Risiko, aber im Prinzip der Worst-Case der vom alten Mann geschilderten Fälle.


    gruss

  • Es gibt durchaus Versicherungen, die Sinn machen, selbst wenn kein Risiko auf dem ersten Blick erkennbar ist.
    Wenn Ihr über Krankenversicherungen sprecht, meint Ihr die gesetzliche oder? Manche verwechseln das eher mit der privaten UVV..
    Ich zum Beispiel habe eine Rechtsschutz, denn zum Autokauf gesellen sich folgende SA:
    Stau, Vandalismus, Parkplatzschäden, lächerliche Anschuldigungen der hiesigen Ordnungshüter usw. und so fort.
    Im Zweifel will ich mein Recht! Und als Laie ist man schnell überfordert und von einem möglichen Gegner in einem Rechtsstreit ebenso schnell übervorteilt.


    Jeder muss für sich selbst, teils aus Erfahrung oder gesundem Menschenverstand, die für sich passenden Bausteine wählen!


    Dem TE bleibt zu sagen, NIE vor Ort etwas sagen. Guten Tag langt da völlig.
    Papiere vorzeigen...das war es dann. Nicht mal den Kofferraum aufmachen, es sei denn das Warndreieck ist darin :crazy:


    Auf jeden Fall dagegen vorgehen. Drei Punkte sind seit Mai echt viel


    Beste Grüsse


    Sven

  • Hatte meine Rechtsschutz bei der DAS gekündigt und noch keine neue abgeschlossen,
    genau zu diesem Zeitpunkt hat es mich erwischt,
    nur Anwaltskosten 600 Euro :(
    nie mehr ohne Rechtsschutz


    Gruß Karl X204 :beer:

  • Ein Verkehrsunfall hat ja nicht nur versicherungstechnische Konsequenzen.


    Eine Hochstufung in der KFZ-Haftpflicht würde mich nur wenig jucken. Aber es macht für mich schon einen Unterschied ob ich wegen Fahrlässiger Körperverletzung, eventuell noch mit xxx-Folge verurteilt werde oder nicht. Und um das nach Möglichkeit zu verhindern bedarf es u.U. eben mehr als eine anwaltliche Erstberatung.Sondern eine umfangreiche Beweissicherung und Gutachten. Und wenn ich hier in Berlin meine fast tägliche Erfahrung mit dem Polizeibericht kombiniere- au weia. Fußgänger von Auto erfasst beim Überqueren der Strasse. "Vermutlich betrat der Fußgänger die Strasse ohne auf den Verkehr zu achten" Eben halt nur "vermutlich". daraus muß der betroffene Autofahrer jetzt erst mal ein "tatsächlich, gesichert" machen. Sonst ist die Kacke am dampfen für ihn.


    Und dann gibt es natürlich noch die andere Variante: Unfallverursacher hat keine Versicherung. Der Radfahrer oder Fußgänger. Wie komme ich da an mein Geld ? Indem ich erst Hunderte und Tausende vorstrecke mit ungewissem Ausgang ?

  • Also:
    Und damit sind wir wieder beim Anfang des Freds.
    Polizei ist mir kein Feind, denn zB. bei einem Unfall im Kreisverkehr als Motorradfahrer halfen mir die Herren mit ihrem Protokoll als Quasizeugen.
    Mein Nachbar ist Polizist und hilft jedem, wo er kann und ich bewundere die Gleichmut , mit der er mancher Crux entgegen stehen muss.
    Selbst wenn mich mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 7km/h per Laser auf 800m in Österreich 50€ Anonymverfügung kostete, bin ich nicht böse, weil ich ja angeblich zu schnell war (hoffentlich).
    Trotzdem traue ich mich immer noch, Polizisten, die unverhältnismässig, falsch oder gar bosshaft zum Strafzettel greifen, auf gut österreichisch als Kapperlständer zu brandmarken. Es gibt halt überall solche und solche.
    Sodele und nun schmeisst mich raus.
    Regards
    Rei97

  • Für mich war der Verkehrsrechtsschutz eigentlich nicht wichtig aber seit dem Unfall wo ich eine gut Gebraucht hätte, hat sich meine Meinung geändert und mittlerweile habe ich eine vom ADAC.
    Da ich wegen 3-facher Körperverletzung bei einem Auffahrunfall angezeigt wurde und ich mir einen Anwalt nehmen musste, habe ich 600€ Anwaltskosten gehabt oder 10 Jahre lang Rechtsschutzversicherung.
    Dann hatte ich einen unverschuldeten Unfall wo der Verursacher geflohen ist, dank Rechtsschutz konnte ich meinen Anwalt damit beauftragen und ich mich ,, entspannt´´ in den Sessel setzen.
    Und bei dem Verkehrsaufkommen und meiner jährlicher Fahrleistung von ca. 45tkm eigentlich unverzichtbar.

  • Aber es macht für mich schon einen Unterschied ob ich wegen Fahrlässiger Körperverletzung, eventuell noch mit xxx-Folge verurteilt werde oder nicht.


    Dann schau auf alle Fälle mal in die AGB der Rechtschutz rein, Straftaten deinerseits sind in aller Regel nicht abgedeckt.

    Da ich wegen 3-facher Körperverletzung bei einem Auffahrunfall angezeigt wurde und ich mir einen Anwalt nehmen musste, habe ich 600? Anwaltskosten gehabt oder 10 Jahre lang Rechtsschutzversicherung.


    Jetzt können wir eine Umfrage machen und schaun, in wie weit es öfters 10 Jahre ohne Schaden oder einmal mit Schaden gibt ... auch hier wird im Mittel kein Plus bei rum kommen. Da stellt sich die Frage, waren die 600€ jetzt existenziell Einschneidend oder nur ärgerlich?
    Klar ist in einem solchen Fall eine Rechtschutz gut, aber die 5 anderen Versicherungen, die du natürlich auch noch abgeschlossen hast, waren es wahrscheinlich nicht. Zusammengenommen wirst du klar drauf gezahlt haben.

    Dann hatte ich einen unverschuldeten Unfall wo der Verursacher geflohen ist, dank Rechtsschutz konnte ich meinen Anwalt damit beauftragen und ich mich ,, entspannt´´ in den Sessel setzen.


    Und was hat der am Ende des Tages ernsthaft für dich erwirkt?


    gruss

  • Hey Leute, ihr wisst schon, was der liebe Tom auf Seite 1 geschrieben hat?!


    Das bedarf mal wieder einer Thread-Auslagerung.


    Warum gibt es eigentlich kein eigenes Julian-Unterforum ...

  • @ Julian,


    ganz einfach, egal wie der Fall ausgegangen wäre, ich hätte keine zusätzlichen Anwaltskosten gehabt.


    Und ob andere Versicherungen Sinnvoll sind oder nicht, möchte ich hier nicht mit dir diskututieren.
    Für mich persöhnlich ist die Verkehrsrechtsschutz wichtig und nutzvoll, jedem anderen obliegt es der eigenen Entscheidung.


    So und nun BTT

  • Das übliche sinnfreie Gewäsch von Julian.


    Vorsatztaten sind dicher nicht abgedeckt. Wenn ich eine Schlägerei anzettlele muß ich nicht auf Rechtsbeistand hoffen. Verkehrsunfälle sind aber in aller Regel keine Vorsatztaten.


    Und weil Julian das Prinzip der Gefährdungshaftung nicht vetsteht bzw noch nie davon gehört hat meint er halt besserwisserisch daß die Interessen der Versicherung immer die Interessen des Versicherten sind. Falsch.


    Nachlesen und Nchdenken und dann auch mal seinen Standpunkt neuen Erkenntnissen anzupassen liegt nicht jedem.