Bußgeldbescheid falsch, einspruch?

  • Hallo,


    mir ist diese Woche ein Bußgeldbescheid ins Haus geflattert nachdem ich Außerorts an einer nach meiner Ansicht übersichtlichen Stelle eine Zivil Polizei überholt hatte und diese dann mich angehalten hat und mir gesagt hat das ich hier überholt habe obwohl man ja überhaupt nichts gesehen hat und ich jetzt mich auf einen Bußgeldbescheid und 3 Punkte gefasst machen kann.


    Auf diesem Bußgeld bescheid ist nun eine völlig falsche Straße wo diese Ordnungswidrigkeit begangen worden ist, ist hier ein Einspruch sinnvoll?


    Sowie es steht Beweismittel : "Ihre Angaben" aber die einzigen angaben wo ich dem Polizisten gemacht habe war das ich zugebe das ich überholt habe aber nach meiner Ansicht war dies ein einer sehr übersichtlichen stelle.


    Ich habs mal zensiert angehängt vielleicht kennt sich da einer besser aus.

  • Hallo Devon,


    ich kann dir nur empfehlen bei einem Rechtsanwalt Rat einzuholen. Ein Beratungsgespräch wird in der Regel nicht so teuer sein.
    Weiter kann ein Rechtsanwalt (und nur der) Akteneinsicht einfordern.


    Aus eigener Erfahrung weiß ich, alles das was ich gegenüber der Polizei geäußert habe und wenn es nur ein Anruf war,
    alles in der Akte notiert war. Ich "glaube mittlerweile" das einzige was hilft: "Ich möchte mich zu dem Vorwurf nicht äußern!"


    Wünsche dir viel Erfolg und Glück!!!


    Viele Grüße aus Bochum Jürgen

  • Grüß Euch,


    Hatte so ein Ähnlichen Fall in der Familie, meine Schwester Hatte zum Glück Verkehrsrechtschutz und der Anwalt von Ihr hatte Einspruch Eingelegt und die Polizei hatte das Verfahren eingestellt !


    Ich hoffe, Ich konnte Helfen


    Allzeit Gute Fahrt

  • Ein Beratungsgespräch wird in der Regel nicht so teuer sein.

    Erstberatung kostet max. 190 € zzgl. MwSt.
    Siehe § 34 Abs. 1 am Ende RVG
    .

    Weiter kann ein Rechtsanwalt (und nur der) Akteneinsicht einfordern.

    Nein, Akteneinsicht darf jeder nehmen (siehe § 147 Abs. 7 StPO), nur wird eben dem Anwalt die Akte zugeschickt, während der Normalbürger sie halt bei der Behörde einsehen muss. Beim Bußgeldverfahren ist auch noch § 49 OWiGeinschlägig, auch dort ist geregelt, dass der Betroffene (das ist der "Angeklagte" bei einem Bußgeldverfahren) die Akte einsehen darf.

    das einzige was hilft: "Ich möchte mich zu dem Vorwurf nicht äußern!"

    Ja, absolut richtig. Nie was zugeben.
    Einspruch einlegen, auf jeden Fall.
    Falscher Begehungsort ist ein Fehler und die Sache muss eingestellt werden.
    Grüße
    Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan M. ()

  • Also:
    Wer hier hat keine Krankenversicherung?....
    Wieviele Menschen haben trotz ADAC Mitgliedschaft keinen Verkehrsrechtsschutz?
    Leider erschreckend viele.
    Das wissen Unfallgegner und auch die Polizei.
    Mit einem Anwalt dank Rechtschutz wäre so ein Spielchen schnell vorbei.
    Ohne, kann das bei Einspruch bis vor Gericht führen und mitsamt Gutachter RICHTIG teuer werden. Die Polizei hat immer 2 Personen....Der Einspruch- Erheber ist allein auf hoher See und nur Gott ist dabei. Leider verlässt er einen da ganz schnell.
    Einspruch wegen der wackeligen Anzeige zu führen ist möglich, aber imho ohne Anwalt oft schnell gescheitert.
    Viel Glück trotzdem.
    Regards
    Rei97


    MOD-Edit: Sachlich bleiben!

    • Offizieller Beitrag

    So so. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, und will auch keine. Und wenn ich einen Anwalt brauche (was hin und wieder mal vorkommt), bezahle ich den (falls erforderlich) von einem Teil der eingesparten Versicherungsbeiträge. Und von dem anderen Teil fahre ich 1x im Jahr in Urlaub.


    Gruß Jörg

  • Also:
    Bisher Glück gehabt?
    Oder Urlaub für die eingesparten 60€...aber wo? 1 Woche Antalia **** alle 4 Jahre?
    Regards
    Rei97