Zu hoher Verbrauch?

  • In den ersten Monaten ja, außer auf Verschleissteile, aber so wie ich das verstanden habe ging es ford0091 generell darum, oder wurde das von mir mistverstanden O.o


    Grüße


    Ich rede ja von den ersten 6 Monaten, da ich das Fahrzeug noch nicht solange habe und vielleicht könnte man z.B. einen defekten LMM auch darüber laufen lassen, weißt du? Wär ich nich mehr in der Gewährleistungszeit, dann würde ich mir sicherlich eine Gedanken machen ob ich es ersetzt bekommen würde. :P


    Das typische Verschleißteile nicht gewechselt werden weiß ich. Aber ist ein LMM ein typischen Verschleißteil? Sogesehen nutzen sich die Kolbenringe nur als übertriebens Beispiel ja auch ab, die würde man aber nicht ersetzt bekommen :P Typische Verschleißteile sind für mich die Bremsen ect.


    Gruß Kevin :)

  • Nicht generell. das wäre doch Blödsinn. Das macht wirklich kein Händler. Es ging wie ganz ganz oben geschrieben um die ersten 6 Monate nach einem Kauf!!!!

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    Grüße von Sven
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  • Oh, Mann ... hier wird ja einiges durcheinander geworfen.


    Jeder Gewerbliche (auch der Bäcker) muss Gewährleistung auf ein Gebrauchtfahrzeug geben, welches er an einen Privatmensch verkauft. Zwischen Gewerblichen und zwischen Privaten kann diese ausgeschlossen werden.
    Eine Garantie ist eine zu 100% freiwillige Leistung und kann in Bezug auf die Bedingungen praktisch jeden Ausschluss haben.


    Also zurück zur Gewährleistung.
    Die Gewährleistung deckt eigentlich nur ab, dass das Fahrzeug bei Kauf mängelfrei ist.
    Ein Mangel ist nur dann ein Mangel, wenn der Käufer davon nichts weiß. Beim Laien geht man davon aus, dass er sich durchaus einmal von außen und Innen das Fahrzeug ansieht. Sprich den dicken Riss im Fahrersitz oder die mördermäßige Rostblase am Heckdeckel sieht... das traut man auch dem Laien zu, von allein zu sehen.
    Als Laie ist immer der wenig juristisch korrekte Begriff des "versteckten Mangels" hilfreich.


    Beispiel Bremse (klassisches Verschleißteil mit einer klarer Verschleißgrenze):
    Ist die Bremse kurz vor der Verschleißgrenze, so ist das kein Mangel, ist sie darüber (immer bei Kaufzeitpunkt), dann ist das sehr wohl einer (es sei denn, der Verkäfer weist darauf hin ... denn dann ist es kein Mangel mehr).


    Auch z.B. der LMM muss bei Verkauf an sich korrekt arbeiten (solange dem Käufer dies nicht bekannt ist), tut er es nicht, dann ist das ein Mangel (analog zur Bremse). Auch das gilt bei einem 2000 Jahre alten Auto ... ich übertreibe, aber es ist so ;).


    Und damit kommen wir zur rechtlichen Situation:
    Das Problem ist sehr oft die Beweispflicht. Das erste halbe Jahr muss der Händler beweisen, dass z.B. der LMM bei Kauf noch ordentlich arbeitete (das ist fast unmöglich). Daher wird man als Käufer an der Stelle Glück haben.
    Bei Bremsen und entsprechender Laufleistung ist dieser Beweis aber durchaus möglich!


    @ Kevin.W202
    Dein Beispiel mit der Kupplung bei deinem Vater 5 Monate nach dem Kauf, war wahrscheinlich pures Glück, dass der Händler da nachgegeben hat.
    Denn anhand dessen, dass er 5 Monate lang diesen Mangel nicht festgestellt hat (verschlissene Kupplung zu Kaufzeitpunkt), ist situativ davon auszugehen, dass sie bei Kauf ok war. => kein Mangel.
    Das ist eben wie bei den Bremsen, die die Verschleißgrenze auch nach 5 Monaten erreichen. Wenn man dann noch auf den Kilometerzähler schaut, wird einem jeder Sachverständige die objektiv richtige Antwort geben, dass bei Kauf wohl kein Mangel vorgelegen hat.


    gruss

  • Hey Julian, danke für deine ausführliche Anwort !


    Und damit kommen wir zur rechtlichen Situation:
    Das Problem ist sehr oft die Beweispflicht. Das erste halbe Jahr muss der Händler beweisen, dass z.B. der LMM bei Kauf noch ordentlich arbeitete (das ist fast unmöglich). Daher wird man als Käufer an der Stelle Glück haben.
    Bei Bremsen und entsprechender Laufleistung ist dieser Beweis aber durchaus möglich!


    <-- Noch bin ich aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung, zwar nur noch 3 Wochen aber das spielt ja keine Rolle? Also wenn der z.B defekt sein sollte muss rein theoretisch er dafür aufkommen oder nicht?
    Natürlich müssen wir erstmal bis Montag abwarten ob überhaupt ein Fehler im Speicher hinterlegt ist.
    Auf jeden Fall danke für die Anwort !


    Gruß Kevin

    • Offizieller Beitrag

    Auch der Julian schmeißt wieder Gewährleistung und Sachmängelhaftung in einen Topf. Netter Versuch, aber ohne praktischen Wert. Wenn der LMM beim Kauf in Ordnung war, und 3 Wochen später seinen Geist aufgibt, warum soll der Händler dafür geradestehen müssen...?


    Kevin: Mach das, was Jürgen Dir gesagt hat, und mach' für die nächsten 10x tanken eine saubere Dokumentation (km-Stand, getankte Liter, voll oder nicht voll, und Aufschreiben der Besonderheiten, wie z.B. 200km Vollgasfahrt oder 20km Stau).


    Dann sehen wir weiter.


    Gruß Jörg

  • Auch der Julian schmeißt wieder Gewährleistung und Sachmängelhaftung in einen Topf. Netter Versuch, aber ohne praktischen Wert.


    Ich habe nur drauf gewartet, dass einer von euch kommt und euch kommt und die gefühlt 20 (nein, ich habe nicht nachgezählt) wirklich ahnungslosen Beiträge ignoriert, aber wenn der Julian kommt, dann versucht man, das Haar in der Suppe zu finden.


    Glückwunsch, du hast das erste gefunden!!!
    Es heißt heute nicht mehr Gewährleistung, sondern Sachmängelhaftung! Da hat sich unter dem Strich fast nichts geändert und von dem was ich geschrieben habe, da hat sich gar nichts geändert!!!


    Also ersetze die Begrifflichkeit und es ist alles gut!


    Ich frage mich nur, warum Typen wie DU keinerlei von den vorher sowas von falschen Beiträgen mal behandeln!!!


    Für mich bist du einer von denen hier:
    ...der Nachbar, der nicht grüßt!


    Gkückwunsch zum Tiltel des erfolgreichen Blockwarts!!!


    Wenn der LMM beim Kauf in Ordnung war, und 3 Wochen später seinen Geist aufgibt, warum soll der Händler dafür geradestehen müssen...?


    Habe ich übrigens ausführlich erleutert.
    Lesen ist Trumpf!
    Kein Richter, kein Sachverständiger wird am Ende dir den Defektzeitpunkt klar benennen können.
    Auf deutsch gesagt, es wird niemand in der Lage sein, zu beweisen, dass das Ding bei Kauf noch in Ordnung war. Ergo, der Händler ist in der Pflicht.


    @ Keviin
    Hast die Situation klar erfasst ... dein Problem ist nun den Fehler (den gibt es bei der Beschreibung ganz klar) auch zu finden. Das kann Probleme machen und die Zeit ist knapp ;).
    Denn es muss nicht der LLM sein ... das kann eben zum Problem werden.
    Spritmonitor ist absolut kein Fehler, denn jeder hat gewisse Bauchgefühle beim Spritverbrauch und die belügen einen selbst gerne ;).


    gruss

    • Offizieller Beitrag

    :D Ich hol mir schnell noch ein Bier. :D


    Kevin: mir wäre das mit Spritmonitor zu kompliziert, aber es funktioniert natürlich. Dein Verbrauch von >20 Liter ist so exorbitant hoch, dass ich an einen Denk- bzw. Rechenfehler glaube.


    Gruß Jörg


    EDIT:

    Zitat

    Ein Mangel ist nur dann ein Mangel, wenn der Käufer davon nichts weiß.


    Lustich. Ein Mangel ist ein Mangel, genau so wie ein Apfel ein Apfel ist und eine Birne eine Birne, egal ob der Bauer das weiß oder nicht. Aber ich wollte mich ja auf keine sinnlosen Diskussionen mehr einlassen...

    • Offizieller Beitrag

    Julian, bloß weil Du es nicht abkannst dass Du dich diesmal scheinbar nicht rausdiskutieren kannst ist das hier kein Grund, unsachlich zu werden. Jörg hat Dich auch nicht persönlich angemacht...


    MfG
    Daniel