Käufer meldet Auto nicht um - Zwangsstilllegung oder Anwalt?

  • ich denke das wird sicher nicht so leicht, vielleicht wenn man in der gleichen Stadt wohnt


    Stimmt, wenn der Verkäufer wirklich weit weg wohnt, geht mein Tipp natürlich ins Leere.
    Bei einem würde ich aber widersprechen. Dass bei solchen Brot und Butter Autos die Verkäufe in erster Linie überregional sind.
    Aber vielleicht klärt uns Heiko ja auf.


    Der Versicherung dagegen habe ich es bereits am Verkaufstag telefonisch mitgeteilt, sie meinten, das reicht ihnen (d.h. auf weiteres Schriftliches legten sie keinen Wert)


    Naja, die interessiert das weniger bzw. in der Frage vertrauen sie dem Kunden. Denn sie haben unmittelbar keine eigenen Nachteile zu befürchten.

    Dann brauche ich mir keine Birne mehr machen. ;)


    Das solltest du aber.
    Die Meldung macht nicht frei von der Versicherung. Baut der Käufer einen Unfall, muss die Versicherung zahlen und du wirst hochgestuft. Ob du diesen Schaden jemals wieder siehst, das steht in den Sternen.


    gruss

  • Ich schreibe jedesmal auch die Uhrzeit in den Kaufvertrag mit rein,
    anschließend ein Fax wie Focus an die Versicherung und Zulassungsstelle.
    In dem Moment bin ich aus der Verantwortung raus, falls der Käufer mit dem Fahrzeug
    mist baut.
    Hat bisher, auch bei einem der auch länger mit der Ummeldung gebraucht hat funktioniert.
    Versicherung wie Finanzamt haben zum Verkaustermin abgerechnet.


    Gruß


    Byrdi

  • Der Käufer wohnt nur 3 km entfernt, aber ich habe keine Lust, mir noch weiter Versprechen und Ausreden anzuhören. Beim Kauf gab es Versprechen (letztlich ja auch vertraglich festgehalten), eine Woche später gab es Ausreden und neue Versprechen, und nachdem bisher immer noch nix passiert ist und er auch nicht auf meine SMS reagiert hat (im Gegensatz zu letzter Woche), habe ich einfach keine Lust auf Weiteres in dieser Richtung.


    Manche Leute sind eben einfach unehrlich, Lügner eben, und da ist ein vernünftiger Dialog für die Katz. Sie erfinden blöde Ausreden und machen falsche Versprechungen, warum sollte ich damit meine Zeit vergeuden, um dann am Ende doch noch eine Zwangsstilllegung veranlassen zu müssen.


    Und auch dass er in der Nähe wohnt, nützt mir nicht viel, denn ich kann ja nicht hinfahren und die Schilder abschrauben, denn ich bin kein Typ für illegale Aktionen, und das dürfte eine solche Aktion wohl sein, auch wenn ich letztlich im Recht bin.


    Baut der Käufer einen Unfall, muss die Versicherung zahlen und du wirst hochgestuft. Ob du diesen Schaden jemals wieder siehst, das steht in den Sternen.


    Laut ADAC nicht:


    Zitat

    Da auch der Übergang des Versicherungsvertrages unabhängig von der Anzeige ist, werden Schäden nach dem Verkauf des Fahrzeuges nur dem Käufer, nicht aber dem Verkäufer angelastet. Der Verkäufer behält in jedem Fall seinen Schadenfreiheitsrabatt. Probleme können dabei jedoch auftreten, wenn der Käufer nicht ermittelt werden kann und die Versicherung von einem vorgetäuschten Verkauf ausgeht.

    • Offizieller Beitrag

    Das solltest du aber.
    Die Meldung macht nicht frei von der Versicherung. Baut der Käufer einen Unfall, muss die Versicherung zahlen und du wirst hochgestuft. Ob du diesen Schaden jemals wieder siehst, das steht in den Sternen.


    Nicht, wenn ich diese Veräußerungsanzeige beim Versicherer und der Zulassungsstelle erstattet habe.


    Dazu noch die entsprechende Klausel im Kaufvertrag und aus die.


    Sollte der Käufer wider Erwarten doch einen Schaden verursachen, ist er allein haftbar dafür.




    Gruß

  • Der Käufer wohnt nur 3 km entfernt, aber ich habe keine Lust, mir noch weiter Versprechen und Ausreden anzuhören.


    Nochmal, ruf an, versuche vernünftig mit ihm zu sprechen, immer mit dem Ziel die Schilder zu bekommen. Du gewinnst im Vergleich nichts, wenn du den Rechtweg gehst. SMS hingegen sind für den A.... .
    Nur wenn das nicht funktioniert, dann fahr die Keule aus, die dich weit mehr Arbeit kosten wird und u.U. viel mehr Geld.
    Ist echt nicht böse gemeint, aber du hast am Ende null davon, ihm einen reingewürgt zu haben. Es geht hier um dich und nicht um ihn.


    Der Verkäufer behält in jedem Fall seinen Schadenfreiheitsrabatt. Probleme können dabei jedoch auftreten, wenn der Käufer nicht ermittelt werden kann und die Versicherung von einem vorgetäuschten Verkauf ausgeht.


    An sich kannst du den Schaden vom Käufer einklagen. Wenn der aber nichts hat, dann wird es eng.


    gruss

    • Offizieller Beitrag

    Ich werde aber den Verdacht nicht los, dass da irgendwas nicht stimmt.
    Vielleicht wurde er geblitzt und glaubt, so aus der Sache rauszukommen. :rolleyes:


    Selbst wenn die Schilder ab sind und der Wagen abgemeldet am Straßenrand steht kommen die Knollen noch zu Dir.
    Stichwort grüne Plaktte. ;)



    Empfehlung am Rande, immer entfernen bevor man das Auto an den Käufer übergibt.

  • hallo


    wenn er das Auto in die Garage stellt , wird nicht der Unfall das Problem sein sonder die KFZ Steuer . Du bist der Halter des Fahrzeuges solange es nicht ab oder Umgemeldet wird und dem Finanzamt ist es Scheissegal was mit dem Auto passiert ist Du könntest die Papiere noch als verloren melden , kommt aber raus das du Verkauft hast bist du auch wieder der dumme .Habe das mal mit einem Porsche 924 gehabt ,bin nach 8 Monaten 700 km gefahren um die Kennzeichen zu holen .danach hat ich innerhalb von 4 Tagen die Papiere per Post und Ihn dann selber abgemeldet .hatte dann auch noch vergessen die Papiere wieder zurückzusenden :love: :love: , nach 2 Wochen habe ich sie dann geschickt.
    gruss

  • Nochmal, ruf an, versuche vernünftig mit ihm zu sprechen, immer mit dem Ziel die Schilder zu bekommen.


    Im Prinzip hast Du recht, aber ich bin kein Typ, der anderen als Bittsteller hinterherrennt, erst recht keinem Lügner. Ein Telefonat bzgl. der verzögerten Ummeldung gab es bereits letzte Woche, da hat er mich angelogen und passiert ist nichts. Und weiter werde ich ihm nicht hinterherlaufen.


    dann fahr die Keule aus, die dich weit mehr Arbeit kosten wird und u.U. viel mehr Geld.


    Kosten sehe ich für mich nicht, aufgrund der RS.


    Und zur grundlegenden Vorgehensweise fand ich in einem anderen Forum die Aussage eines Mitarbeiters einer Kfz-Zulassungsbehörde:


    Zitat

    als erstes wird dir der Betrieb des Fahrzeuges untersagt, kostet ca. 30 Euro. Wenn du dann nicht reagierst, wird die Zulassungsbehörde entweder einen Vollzugsdienst oder die Polizei mit der Entstempelung der Kennzeichen beauftragen. Im teuersten Fall kann das bis zu 260 Euro kosten.


    du hast am Ende null davon, ihm einen reingewürgt zu haben.


    Ich will ihm keinen reinwürgen, sondern ihn nur dazu bringen, mich nicht länger zu verarschen. Ich simste ihm heute, dass ich übermorgen tätig werde - genug Zeit für ihn, in irgendeiner Weise zu reagieren. Letzte Woche reagierte er sofort auf meine SMS (wenngleich mit Lügen), heute nicht.


    An sich kannst du den Schaden vom Käufer einklagen. Wenn der aber nichts hat, dann wird es eng.


    Ich denke nicht, dass mich das betrifft, denn meine Versicherung muss den Schaden zahlen, also muss sie auch einklagen, nicht ich.

    • Offizieller Beitrag

    Im Prinzip hast Du recht, aber ich bin kein Typ, der anderen als Bittsteller hinterherrennt

    Denk da nochmal drüber nach ;) Da fährt jemand mit Deiner Versicherung, mit Deinem Kennzeichen und sozusagen auch mit "Deinen persönlichen Daten" durch die Gegend.
    Das hat nichts mit Bittstellerei zu tun. Ich würde da zweimal am Tag vorbei fahren und zusehen, dass ich die Kennzeichen bekomme.
    Dann muss nämlich ER handeln, wenn er den Wagen ummelden will um ihn weiter nutzen zu können. ;)

  • Also bei 3km Entfernung würde ich hinfahren und wenn die Kiste nicht gerade in einer Garage steht, sondern auf der Strasse, dann würde ich ganz einfach die Kennzeichen abmontieren. Fertig.


    So schnell wie der sich dann bei Dir meldet, kannst Du garnicht schauen. Denn er hat zwar den KFZ-Brief und evtl. auch den Schein, aber zum abmelden braucht er die Kennzeichen (er müsste sie sonst unter eidesstattlicher Erklärung als gestohlen melden). Und fahren kann er ohne Schilder auch nicht.