Geringe Mängel beim Tüv Durchgefallen

  • Die abdeckung fehlt an meinem SLK und den hab ich seit 98 ohne mich wirklich erinnern zu können das der je eine hatte.
    Ist auch noch nie abgeklemmt gewesen und die 1te Battery.Das als erheblichen Mangel zu deklarieren ist lächerlich.
    Aber ich bin auch mal fast durchgefallen weil mein Capri eine abgebrochene Antenne am Heck hatte mit der begründung-
    Erhebliche Verletzungsgefahr für Fußgänger.
    Mein Argument das es dem Fußgänger wohl egal ist wenn er über mein ganzes Auto gerollt ist sich dort noch nen Kratzer zu holen zog leider nicht.
    Hab die 2mm mit dem Wagenheberfuß plattgekloppt und meine Plakette bekommen.
    Wenn ich mal zeit hab schreib ich nen Buch über meine dieversen Tüverlebnisse.
    Für die Prüfer unter uns-hab überwiegend positive Erlebnisse gehabt aber einige ..........aua.

  • Die Pluspolabdeckung ist auch nur da zwingend erforderlich, wo die Batterie mit leitfähigem Material in Berührung kommen kann. Im speziellen beim W202 kann die Batterie nur mit der hölzernen Reserveradwannenabdeckung kollidieren und ist somit nicht notwendig. Im übrigen ist liegt es nach wie vor im Ermessensspielraum des Prüfers, ob und inwieweit es notwendig wird, zur Nachprüfung anzutanzen.In der Hinsicht ändert sich genaugenommen nichts. Aber Bild hat es mal wieder geschafft, aus ner Mücke nen reisserischen Elefanten zu zaubern.... O. W.

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97