Servus ja und nein wo ich meinen gekauft habe bin zur Zulassung und habe meinen Umgemeldet Tüvbericht zu Hause Vergessen, ging auch so weil a Kennzeichen dabei und b weil ein Stempel im Schein ist somit glück gehabt, aber die wollen immer den Tüvbericht Au Schein,haben könnte ja gekauft sein und dann hast ein Problem. Aber fahr hin und rede mit dem Prüfer teoretisch musst du den HU AU Zetel immer dabei haben.
Hu Au gamacht, Im Bericht nicht erteilt, aber trozdem Plakette erhalten?!
- HooliancE
- Erledigt
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Nö, ist es nicht. Habe schon dutzende Male ein Auto angemeldet und nie einen TÜV-Bericht benötigt. Bruacht man definitiv nicht.
Gruß S.In deinem Ort möcht ich auch Leben. Damit ein Fahrzeug Zugelassen werden kann sind u. A. auch der Nachweis über den Einwandfreien Zustand des Fzgs zu erbringen.
Dazu gehört der Tüv Bericht bei einem Abgemeldeten, sowie Angemeldeten Fzg, bzw zum Ummelden dazu. Ich kann mir vielleicht vorstellen, dass einige beim "Ummelden",
dann aufgrund der Tatsachen, dass der Wagen ja schon auf der Straße Zugelassen ist, sich nicht um den Tüv Bericht schären, aber bisher war in München zumindest das immer
gang und gebe, egal welchen Vorgang man machen möchte.Ich zitiere mal von der Seite des Straßenverkehrsamtes:
entsprechender link: http://www.strassenverkehrsamt…ung-eines-gebrauchtwagens
ZitatUm ein gebrauchtes Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
- Versicherungs-Doppelkarte der Versicherung
Bei Saisonzulassung Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen - Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Um ein im Inland erworbenes Gebrauchtfahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssenzusätzlich folgende Dokumente vorliegen:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre sein sollte.
Um ein im Ausland erworbenes Gebrauchtfahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssenzusätzlich folgende Dokumente vorliegen:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und COC-Papiere / Datenbestätigung / TÜV Gutachten nach §21 StVZO
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU - pflichtige Fahrzeuge
Um ein im Ausland erworbenes Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief/ohne Zulassungsbescheinigung Teil II für den Verkehr zuzulassen, müssen zusätzlichfolgende Dokumente vorliegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Einfuhr außerhalb der EU
- Einfuhrumsatzsteuererklärung (nur bei Neuwagen) bei EU-Import
- Ausländische Fahrzeugpapiere bzw. Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung
- Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) bzw. COC-Papiere / Datenbestätigung des Herstellers
- Bei Gebrauchtwagen: Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
greetZ
Gkiokan -
teoretisch musst du den HU AU Zetel immer dabei haben.
Falsch - besitzen musst du ihn - nicht dabei haben!!!
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Servus Gkiokan
Sogenau wollte ich es nicht sagen,aber mann muss die HU uns Au Bescheinigung im Auto mitführen, das ist der Stannd von vor 15 min heute habe mit einem Bekannten telefoniert( Polizist ), und auch beim Zulassen wie schon Gkiokan gesagt hat. Ich habe glück gehabt beim Ummelden da haben die ein Auge zugedrückt weil Sie mich auch kennen, Sie müssen das kontrolieren und jeder der das nicht macht, weil wenn was pasiert Unfall dann hat der die längste zeit seinen Job gehabt, war gerade letztes Jahr in München der fall, kamm raus Auto Umgemeldet das einen Gekauften Tüv hatte beim Zulassen den Tüvbericht nicht dabei gehabt weil war ja nur eine Ummeldung und hat ja Tüv Stempel im Schein passt schon. Dersachbearbeiter wurde entlassen fristlos.Aber jeder der es bisher nicht gebraucht hat Glück gehabt.
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Auf der Seite der Dekra ist es klar definiert.
Der Untersuchungsbericht (HU) und die Prüfbescheinigung (AU) müssen
grundsätzlich nicht im Fahrzeug mitgeführt werden, sind aber bis zur
nächsten Untersuchung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. -
Ok dann hat mein Bekannter das auch nicht mehr gewust, naja aber bei mir liegt der im Auto was solls
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Wie lange TÜV und HU noch sind, steht in der Abmeldebescheinigung, also geht es auch in M ohne TÜV- Bericht.
S. -
Nein geht nicht.
habe ich Dez 2010 gesehen, da ging es nicht wollten HU AU Bescheinigung sehen genau so wie Abmeldebestetigung sonnst geht da garnichts, Die schicken dich da wieder Heim . -
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Moin
ich finde das überzogen und eine Frechheit wegen eines zu hohen Scheinwerfers nicht durch den TüV zu kommen es gibt wichtigere dinge zum beispiel bremsen, Schweller
man kann den zu hoch eingestellten Scheinwerfer jetzt genau so vergleichen wie ein auf dem Boden schleifender Auspuff damit kommt auch net übern TüV
und auf solche Diskussionen lasse ich mich jedes mal ein da ich da schon Stammkunde bin
gruß Marty
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