Hu Au gamacht, Im Bericht nicht erteilt, aber trozdem Plakette erhalten?!

  • Hi,


    ich war heute beim TÜV HU AU machen lassen. Die Scheinwerfer waren zu hoch eingestellt, ich habe sie dann nachgestellt und Prüfer war auch zu frieden. Er Plakette geklebt und ich gleich los, ohne groß auf den Bericht zu achten. Als ich zu Hause war hab ich mir dan dann nochmal angesehen und nun steht da: HU nicht Erteilt wegen Scheinwerfer zu hoch eingestellt, vorführung nach einem Monat nötig.


    Was soll das denn jetzt?! Ist das ein Fehler oder is das so das ich nun nicht mehr hinfahren muss, da Plakette geklebt ist und er die Nachprüfung quasi vorweg genommen hat (ich kenne den, der ist i.O. also kein beschiß)?


    Eigentlich braucht man doch den Beleg für die Bestandene Prüfung oder nicht?


    Ich hätte da sofort angerufen, wenn die nicht schon zu hätten. Nun lässt mir das keine Ruhe bis Montag zu warten. Evtl. kann mir jemand von euch aufklären.



    Grüße


    Martin

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  • Hi Martin,
    neben der Plakette bekommt man ja auch einen Stempel in den Fahrzeugschein. Ist der drin?
    Wenn ja, dann würde ich am Montag den Prüfer bitten, mir den richtigen Bericht auszustellen.
    Sollte der Stempel nicht drin sein, würde ich versuchen den Prüfer persönlich an den Apparat zu bekommen und ihm in Ruhe erklären, was Dein Problem ist.
    Wenn alle Stricke reißen musst Du halt noch mal 5 € für die Nachprüfung bezahlen. Bei den SW kostet das sicher nicht mehr.
    Grüße
    Stefan

  • Hallo,


    Der Prüfer muss dir das richtige Protokoll ausstellen, du wirst also nicht drum herum kommen und nochmal hinfahren müssen. Sowas kann schonmal passieren, ist ja auch nur ein Mensch. Außerdem sollte der Fahrzeugschein gestempelt sein.


    Grüße

  • Hi,
    danke für die schnelle Antwort!


    Der Stempel ist drinnen. Zitat : HU bestanden: Ja, bis 2014.


    Scheint wohl nur flascher Bericht zu sein. Die Frage ist nun ob der Bericht überhaupt wichtg ist?



    Grüße


    Martin

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  • Jein, ich habe in merh als 25 Jahren den bericht nie benötigt. Aber § 29 Abs. 10 StVZO sagt, dass der Bericht bis zur nächsten HU aufzubewahren ist. Notfalls auf eigene Kosten einen neuen beantragen.
    Mein Tipp: Vergiss es. Plakette und Stempel sind dran/drin, also passiert bei einer Kontrolle nichts.
    Grüße
    Stefan

  • Solltest du das Fahrzeug jedoch im Lauf der nächsten 2 Jahre verkaufen wollen, brauchst du den Tüv Bericht für den Käufer. Denn der Tüv Bericht ist für die Zulassung erforderlich.


    Ich habe das Prüfprotokoll ausser zur Zulassung auch nie benötigt...

  • Denn der Tüv Bericht ist für die Zulassung erforderlich.


    Nö, ist es nicht. Habe schon dutzende Male ein Auto angemeldet und nie einen TÜV-Bericht benötigt. Bruacht man definitiv nicht.
    Gruß S.