Hallo!
Die Winterreifenpflicht gilt nach wie vor abhängig vom Wetter, nicht vom Termin.
Herzliche Grüße, Andreas
Hallo!
Die Winterreifenpflicht gilt nach wie vor abhängig vom Wetter, nicht vom Termin.
Herzliche Grüße, Andreas
Da hat der königsblaue Andreas REcht.
Wenn es dumm läuft darf man auch im August nur mit Winterreifen fahren.
In § 2 Abs. 3a StVO heißt es:
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Grüße
Stefan
Denke, den Text von Stefan sollte man jetzt Fett unterlegen und oben Anpinnen!!
Es wird ja durch die Reifenindustrie gern das Gerücht geschürrt, dass man von O bis O nur Winterreifen fahren darf, hier im Raum BB läuft im Radio eine Werbung von Falken Reifen, wo man dass den Hörern einredet!!
Hey,
Nö, das wird den Hörern nicht eingeredet, für das was das menschliche Ohr empfängt
ist jeder selbst verantwortlich.
Grüsse Matthias
Hallo,
Wer trotz winterlichen Witterungsbedingungen mit Sommerreifen fährt zahlt 20€, wer dadurch
andere behindert 40€.
Einen Zeitraum wird nicht definiert.
Gruß Steffdn
Gibt ja seit Kurzem die neue Regelung, die sagt, dass wenn du bei Schneefall, Eis, Frost usw. mit Sommerreifen angehalten wirst, musst du 120€ Strafe zahlen und zusätzlich pro Reifen 25€.
Wie kommste nur auf sowas
Wie kommste nur auf sowas
Das frage ich mich auch
Was manche Leute hier für Märchen erzählen,
ist wirklich SAGENhaft
Ein "einfacher" Verstoß - also das Fahren ohne die vorgeschriebenen Reifen bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis - kostet Sie ein Bußgeld von 40 EUR sowie einen Punkt in Flensburg.
Bei Behinderung des Straßenverkehrs / anderer Verkehrsteilnehmer durch falsche Bereifung werden sogar 80 EUR plus einem Punkt in Flensburg fällig.
Da haben die sich im Saarland abzocken lassen.
Und die Einsicht über einen nicht vorgeschriebenen Zeitraum ist nun auch da
Richtig: 40,-, plus Flenspunkte und Bearbeitungsgebühr (ca. 25 Euro), bzw. 80,- bei Behinderung.
@ DeepGreen: du hast die alten Saktionen gepostet. Die gehören der Vergangenheit an
So, hab mir mal die gültigen Tatbestände rausgesucht. Gültig ab 04.12.2010
Nr. 902221
Sie fuhren bei blupper blupper blupper ...
40,- € und 1 Flens
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Nr. 902321
Sie fuhren bei blupper blupper blupper ... und behinderten dadurch Andere.
80,- € und 1 Flens
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Nr. 902421
Sie fuhren bei blupper blupper blupper ... und gefährdeten dadurch Andere.
100,- € und 1 Flens
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Nr. 902521
Sie fuhren bei blupper blupper blupper ... Es kam zu einem Unfall.
120,- € und 1 Flens
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Alles zuzüglich Auslagen und Gebühren (so ca. 25-28 €), da wir hier im Bußgeldbereich und nicht mehr in Verwarngeldbereich sind.