Gebrauchtwagenkauf. Verschwiegene Mängel?

  • gleich vorweg, es handelt sich hierbei um das Auto meiner Freundin, und nicht um meines :whistling: ..



    Ich denke seine Freundin fährt keinen 202 sonnst hätte er das nicht gesagt :D


    Aber ich meine schon das es den TÜV angeht wie die Befestigung der Batterie aussieht denn ich weiß das es mit ner losen Batterie kein TÜV gibt.
    Und wenn das da schon so am gammeln ist wird das bis zum nächsten TÜV wohl nicht mehr halten :D

  • Es handelt sich hierbei um einen Opel Corsa B, Bj. 1999 den wir für 1000 Euro gekauft haben, und der sonst auch gut läuft, nur eben diesen Mangel hat.


    Ich war nicht dabei, als meine Freundin in der Werkstatt war, und so wie ich sie kenne, übertreibt sie gelegentlich mal. Werde mir das demnächst mal genauer anschauen.


    Dennoch war es eben die Frage wer nun hier die Schuld trägt, und nach euren Aussagen ist der Händler da wohl fein raus, vor allem da wir ohne Garantie gekauft haben, sollte ja auch nur 2 Jahre halten, aber eben nicht nur 3 Monate :P.


    Mit dem Händler haben wir bisher nicht gesprochen, wird aber der nächste Schritt sein.

    I am a Hardstyle lover, till the day that I die


    :thumbup: Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren und langsame Musik zu hören :thumbup:

  • Also mit der Sachmängelhaftung dürfte der Händler auf jeden Fall im Boot sein. Ausschließen kann er die ned, wenn Du als Privatperson ein Auto kaufst.


    Hat er sie schriftlich ausgeschlossen, so ist das unwirksam.

  • Ja das ist uns auch schon irgendwie bewusst. Nur es ist halt die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, oder ob sie das Auto bis übernächstes Jahr weiterfährt, und dann dem Schrotthändler für 300 - 400 Euro verkauft.

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  • jou aber bei der sachmangel haftung musst du beweisen das eine rostung an der batterie dem händler ins auge springen hätte müssen und das er dich weil er sich nicht zu der batterie gesetzt hat ( dann wäre es ja durchgebrochen) arg listig an einem 1000 eus hobel täuschen wollte....


    den sachmangel haftung hin oder her es ist ein billiger gebrauchshobel und garantie wurde ausgeschlossen und bei gekauft wie besehen ist dann auch immer noch ein tolles argument.. vorallem sind es ja nun keine schäden die man berechnen konnte auch als verkäufer....

    Jetzt mal langsam mit den wilden Pferden, da er ein Händler ist hat er schon Sachverstand im gegensatz zu einem Laien und hätte auf diesen Punkt achten müssen.
    Gewerbliche Verkäufer müssen selbst bei gebrauchten Gegenständen eine Gewährleistung von einem Jahr geben und der Passus gekauft wie gesehen ist auch schon seit längerem nichtig.
    Halte dich einfach an das was Mittelhessen und Stefan M. geschrieben haben und lass nicht unnötig Zeit verstreichen weil du nur dieses Jahr hast.

    Mfg
    adler-tag

    Rainer Günzler: Ein Coupé. - Und was bedeutet "Coupé"? Eigentlich nichts anderes, als
    eine verteuerte Limousine mit einem verringerten Platzangebot.