Howdy,
heute hab ich auch mal so meine Problemchen mit der STVO
Und zwar denke ich darüber nach an meinem Fahrzeug (nicht der C-Klasse) zusätzliche Scheinwerfer (für Fernlicht z.B.) anzubringen. Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage inwiefern und in welchen Ausmaßen vorallem das überhaupt erlaubt ist.
Ich meine man kennt das von Geländewagen oder LKWs die z.B. noch Scheinwerfer auf dem Dach befestigt haben. Was sind das für Leuchten und wie stehen die im Einklang mit der STVO?
Ich habe bei Google dazu das gefunden:
http://www.juraforum.de/gesetz…scheinwerfer-und-leuchten
Allerdings kann das ja demnach nur unter Suchscheinwerfer oder Arbeitsleuchten laufen. Da ist aber kein Wort über Fernlichter?
Worüber definiert sich ein Suchscheinwerfer und wie darf der geschaltet sein?
Was die Arbeitsleuchten angeht, denke ich mal müssen die wohl einen extra Schalter haben und dürfen während der Fahrt ohnehin nicht genutzt werden, ne?
Was mich eben wundert ist, dass es keinen Passus über diese am Dach befestigten Fernlichter gibt mit denen der eine oder andere LKW gerne mal die Nacht zum Tag mach auf der AB. Oder ist das schlicht nicht konform?
Fragen über Fragen (wie immer)
Gruß,
Daniel