Zusätzliche Scheinwerfer

  • Howdy,


    heute hab ich auch mal so meine Problemchen mit der STVO :)


    Und zwar denke ich darüber nach an meinem Fahrzeug (nicht der C-Klasse) zusätzliche Scheinwerfer (für Fernlicht z.B.) anzubringen. Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage inwiefern und in welchen Ausmaßen vorallem das überhaupt erlaubt ist.
    Ich meine man kennt das von Geländewagen oder LKWs die z.B. noch Scheinwerfer auf dem Dach befestigt haben. Was sind das für Leuchten und wie stehen die im Einklang mit der STVO?


    Ich habe bei Google dazu das gefunden:
    http://www.juraforum.de/gesetz…scheinwerfer-und-leuchten


    Allerdings kann das ja demnach nur unter Suchscheinwerfer oder Arbeitsleuchten laufen. Da ist aber kein Wort über Fernlichter?
    Worüber definiert sich ein Suchscheinwerfer und wie darf der geschaltet sein?


    Was die Arbeitsleuchten angeht, denke ich mal müssen die wohl einen extra Schalter haben und dürfen während der Fahrt ohnehin nicht genutzt werden, ne?


    Was mich eben wundert ist, dass es keinen Passus über diese am Dach befestigten Fernlichter gibt mit denen der eine oder andere LKW gerne mal die Nacht zum Tag mach auf der AB. Oder ist das schlicht nicht konform?



    Fragen über Fragen (wie immer) :)



    Gruß,
    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    Hast du den hier:


    http://www.juraforum.de/gesetz…uer-fern-und-abblendlicht


    übersehen?


    Demnach würde ich sagen, es sind max. 4 Fernscheinwerfer erlaubt. Willst du 4 aufs Dach schrauben, musst du die in den Scheinwerfern stilllegen.


    Dazu kannst du noch einen Suchscheinwerfer irgendwo anbringen.


    Das Maximum wäre also:


    2 x Abblend
    2 x Nebel
    4 x Fern
    1 x Such


    so lese ich das zumindest um diese Zeit ( :crazy: ) raus.

    Mein Blog: TwentyMag <- Lesen, Teilen, Liken, Kommentieren, Abonnieren. Ihr wisst bescheid, was labere ich hier groß rum:o-o:

  • Ich will dann nochmal Klugscheißern :D


    Es sind maximal 6 Fernscheinwerfer erlaubt.
    ABER:
    Es dürfen maximal 4 Dauerhaft in betrieb sein, die Anderen beiden sind für die Lichthupe, da viele Bi-Xenon-Lichter noch Halogen Lichthupenfernscheinwerfer haben, und man sich dann ja keine Zusätzlichen mehr anbauen dürfte, wenn nur 4 erlaubt wären.


    LG Dr.Nossen

  • Meines Wissens ist die Info, dass nur 4 SW gleichzeitig leuchten dürfen veraltet. Durch die steigende Anzahl an SW am Fahrzeug wurde das vor ein paar Jahren auf 6 SW angehoben, die gleichzeitig leuchten dürfen. Also z.B. 2x Abblend, 2xFern, 2xNebel. Bei alten Fahrzeugen die noch aus der Zeit der '4 gleichzeitig leuchten dürfen' stammen, haben dann bei Fernlicht die Nebler abgeschaltet. Bei neueren ist das nicht mehr so.
    Wenn man jetzt allerdings wieder 2 Fern-SW mehr montiert, gilt dies wieder zu beachten. Du kannst also 2x Abblend und 4x Fern gemeinsam lecuhten lassen, aber keine Nebler mehr dazu.


    Ich bin ab nicht mehr so im Thema drin, weiß nicht, wie der aktuelle Stand ist. Einfach mal selbst in der StVzo nachlesen. Da steht auch drin, wie und wo SW montiert werden dürfen.


    Gruß,
    Stephan

  • Ich persönlich würde die ECE-R 48 der StVZO vorziehen. Ist etwas klarer und besser definiert.


    In der ECE-R 48 ist der Anbau aller Scheinwerfer/Leuchten und "passiv Leuchten" ganz genau deklariert!
    Da steht genau drin, was die Anbauposition erfüllen muss und was nicht.


    Noch was, wenn Ihr euch Vorschriften/Gesetze aus dem Internet zieht, dann bitte nur von offizielen Seiten, damit ihr nicht eine veraltete Version bekommts.


    StVZO in der Aktuellen Version


    ECE-Regelwerk



    MfG Chester

  • Demnach würde ich sagen, es sind max. 4 Fernscheinwerfer erlaubt. Willst du 4 aufs Dach schrauben, musst du die in den Scheinwerfern stilllegen.



    Hey,


    Nicht unbedingt, dazu kommt noch die Referenzzahl, die darf nicht zu hoch sein.



    Bei den LKWs, mit 4,6 oder 8 Scheinwerfern muss ein Schalter dazwischen sein, und dürfen nur als Suchscheinwerfer benutzt werden.



    Grüsse Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • muss ein Schalter dazwischen sein, und dürfen nur als Suchscheinwerfer benutzt werden.


    Stimmt ;)
    Bei 2 übrigens auch schon.
    Die korrekte Bezeichnung ist Arbeitsscheinwerfer :whistling:

  • Ich persönlich würde die ECE-R 48 der StVZO vorziehen. Ist etwas klarer und besser



    MfG Chester


    Jein, denn ECE-Regel sind erst Mal nicht verbindlich. Man muss schon genau schauen, ob die EU oder die BRD die ECE-Regeln übernommen haben.
    Und da schaut man in die StVZO.
    Das mit den offiziellen Stellen stimmt natürlich.
    Grüße
    Stefan