Auto gekauft, was eigentlich einer Bank gehört

  • 3x Dankeschön für den Tipp mit dem Rechtsverdreher!!! Aber es reicht nun.


    Ich schrieb im 1. Beitrag, dass ich um einen Rat der Forumsmitglieder bitte. Nicht mehr, nicht weniger....


    Gruß

  • Ich würd den Wagen garnicht rausgeben, du bzw Frau A hat Ihn gekauft wie ein normalen anderen Wagen auch.
    Wenn die Bank das verpennt, ist Sie selber schuld. Mir ist es doch auch egal woher der Wagen kommt solang ich einen
    Legalen Kaufvertrag hab kann mir niemand was punkt aus ende, die sollen wenn dann den Wagenwert ausgleichen
    oder einen gleichgültigen mir gegenüberstellen, aber hergeben für einen hergelaufenen der mir dann sagen will das
    Auto gehört jemand anderem, naja ich würd den erstmal auslachen :thumbup:


    Viel Glück noch :)


    greetZ
    Gkiokan

  • Mir ist es doch auch egal woher der Wagen kommt solang ich einen
    Legalen Kaufvertrag hab kann mir niemand was punkt aus ende,


    Das ist so nicht richtig... Ist der Wagen geklaut und das kommt raus kann man ihn dir wegnehmen, du kriegst nichts wieder usw. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ob das hier auch gilt? Klar Frau A kann nichts dafür... Aber das ist auch so wenn man ein geklautes Auto kauft, dennoch kann man es dir wegnehmen.

  • Natürlich besteht die Möglichkeit das der Käufer sich das Geld von der Verkäuferin zurück holt.
    Das wird aber sehr warscheinlich schwer möglich sein wenn sie kein Geld hat und eine EV abgibt.

  • Letzten Endes wird es wohl ausgehen, wie so oft: die Schuldfrage ist zwar eindeutig geklärt (Frau F), aber bei der ist leider "mangels Masse" nix zu holen und somit bleibt der Autohändler auf seinem Schaden sitzen, da er einen Wagen angekauft hat, der dem Verkäufer (Frau F) gar nicht gehört hatte. Er muss also möglicherweise den Verkaufserlös an die Bank abdrücken, kann aber den Wagen nicht zurückverlangen, weil dieser zweite Verkauf (Händler S an den jetzigen Eigentümer) ja ordnungsgemäß ablief.


    Meine Lösung sieht also so aus:
    -> jetziger Autoeigentümer kann Wagen behalten :thumbup:
    -> Bank kassiert Kohle vom Händler :smoke:
    -> Händler guckt in die Röhre (unternehmerisches Risiko) :patsch:
    -> Frau F kommt in den Knast oder muss Sozialstunden ableisten, je nachdem wie teuer die Karre war :red:


    Das ist aber nur eine Mutmaßung ohne rechtlich wirklich fundiertes Wissen.

  • Würde es so laufen, wären wir froh!


    Wie gesagt, wir wussten von der Sache der Frau F nichts!!


    Welcher der Fahrzeugbriefe ist nun eigentlich maßgebend??


    Ein PKW kann doch nicht 2 Briefe haben?


    Und der, der bei der Bank liegt, ist ja für ungültig erklärt worden.


    Gruß

  • Und der, der bei der Bank liegt, ist ja für ungültig erklärt worden.


    Dann ist wohl deiner der Gültige, würd ich mal tippen...

  • Also,


    1. ist Deiner Aussage nach der KFZ-Brief nur zur Sicherheit hinterlegt worden, aber eben nicht verkauft, somit ist die Bank auch nicht Eigentümer.
    2. Steh doch auf den aktuellen Briefen ganz klar drauf, Halter/Besitzer der KFZ-Briefes ist nicht maßgeblich der Eigentümer, somit ...
    3. Euer Vertragspartner ist der Händler und nicht die Bank, somit muß sich die Bank, wenn überhaupt, an den wenden.


    Dás ist MEINE Meinung und KEIN juristischer Rat !


    P.S. Der KFZ-Brief vom Auto meiner Frau liegt auch bei der Bank, weil Fahrzeug ist finanziert, dennoch ist die Bank NICHT Eigentümer des Fahrzeugs. Ich kann das Fahrzeug jederzeit verkaufen und danach den Brief auslösen, aber Eigentümer bin ICH.
    Wenn ich den Verkaufserlös nicht zum auslösen nehme, dann begehe ich einen Betrug, weil ich die Bank um Geld bescheisse, aber das Auto gehört denen immernoch nicht, denn es hat denen nie gehört. Es KÖNNTE ihnen nur gehören, wenn ich nicht bezahle und sie es pfänden lassen.





    Cu,
    Sven