Auto gekauft, was eigentlich einer Bank gehört

  • Moin moin Männer!!


    Ich hab da ein Problem.... folgender Fall:


    Fräulein F nimmt sich bei der Bank B einen Kredit auf. Als Sicherheit hinterlegt Sie den KFZ-Brief ihres Fahrzeuges bei der Bank.


    F geht zur Zulassungsstelle und meldet ihren KFZ-Brief als "verloren". Die Zulassugsstelle führt eine Aufbietung im Verkehrsblatt durch. Niemand meldet sich (auch nicht die Bank). Fräulein F erhält folglich einen "neuen" KFZ-Brief, in dem vermerkt steht, dass der "verlorene" Brief mit der Nr. XYZ aufgeboten wurde.


    F geht nunmehr zu einem KFZ-Gebrauchthändler (S) und verkauft ihr Auto an Ihn.


    S macht das Auto hübsch und bietet es zum Verkauf an.


    Jetzt kommt Frau A ins Spiel: Sie kauft das Fahrzeug und erhält die Zulassungsbesch. I und II, 2 Schlüssel, Kaufvertrag und Quittung über die Barzahlung. (Also ein ganz normales Kaufgeschäft)


    Weder der Händler S noch Frau A wussten, dass Fräulein F das Auto als Sicherheit der Bank gegeben hat.



    Bei Frau A klingelt nun eine Inkassofirma und will den Kaufvertrag einsehen. Frau A tut dies, fragt sich aber nun, ob die Bank (die ja den 1. und "richtigen" KFZ-Brief hat) ihr das Auto nehmen kann???


    (So im wahren Leben passiert, Namen erdacht)



    Ich brauche dazu mal euren Rat!!



    Gruß und vielen dank!


    Does

  • Das wurde schon einmal in einer Autosendung vor einem halben Jahr bei Vox oder Kabel 1 behandelt. Zum Schluss war glaube ich der Händler der Dumme und musste an die Bank zahlen. Kommt wohl immer darauf an wie der Richter entscheidet.

    96´ C280 3.6 AMG, Automatik, Klimaautomatik, Navigation, Wechsler, [lexicon]ASR[/lexicon], el.Sitz, Sitzheizung, Niveauregulierung, el. Schiebedach, [lexicon]ZV[/lexicon] m. FB, Leder, Standheizung mit FB, Tel. mit Freisprech, el.Antenne, abn. [lexicon]AHK[/lexicon], Tempomat, 100 Ah Batterie, Xenon, Rückfahrwarner, DVD Sonnenblende, LED Rückleuchten, Avantgarde Grill

  • Hallo,


    also ich denke mal das hier ist die falsche Plattform für solche Fragen. Da wird dir ein Anwalt für Wirtschaftsrecht etc. wohl mehr und sicherer Auskunft geben als ein Fachforum für Autos.


    MFG


    Ron

  • Hallo,


    die Bank, ich nenn sie mal Parasit-Invest, soll doch gefälligst den gefundenen, ungültigen Brief bei der Rennleitung abgeben. xD
    Ich könnte mir schon vorstellen, dass Parasit-Invest ein Recht auf Herausgabe des Fahrzeugs hat. Schließlich werden für sie die Gestze von Kapital-Lakai gemacht.
    Ich könnte mir vorstellen, dass die Geschäfte der ehrlichen Leute ungültig sind. Herr F und Frau A haben ja mit einer Ware gehandelt, die ihnen nicht gehört.
    Also: keinen Kontakt zur Parasit-Invest und dessen Schergen und am Besten mit der Karre in Urlaub fahren.
    So ein Scheiß.
    Vielleicht weiß ein Anwalt hier ernsthaft etwas zu dem Thema bei zu tragen.


    Gruß

  • Mario, natürlich haben wir auch einen Anwalt hier. Aber mal ganz im Ernst, einen Rat zu bekommen ist das eine, sich eine fachkompetente Lösung hier zu erfragen was ganz anderes. Ein Anwalt verdient damit seinen Lebensunterhalt und niemand hat was zu verschenken. Wie gesagt gegen einen Rat will ich nix sagen, aber rechtliche Beratung ist und sollte immer in einem anderen Kontext als hier gesehen werden.



    Habe den § 932 im BGB gefunden: http://dejure.org/gesetze/BGB/932.html


    Somit dürfte das KFZ rechtlich mir gehören, oder etwa nicht?


    Wenn du Rechtssicherheit brauchst nimm dir einen Anwalt.


    MFG


    Ron