Moin moin Männer!!
Ich hab da ein Problem.... folgender Fall:
Fräulein F nimmt sich bei der Bank B einen Kredit auf. Als Sicherheit hinterlegt Sie den KFZ-Brief ihres Fahrzeuges bei der Bank.
F geht zur Zulassungsstelle und meldet ihren KFZ-Brief als "verloren". Die Zulassugsstelle führt eine Aufbietung im Verkehrsblatt durch. Niemand meldet sich (auch nicht die Bank). Fräulein F erhält folglich einen "neuen" KFZ-Brief, in dem vermerkt steht, dass der "verlorene" Brief mit der Nr. XYZ aufgeboten wurde.
F geht nunmehr zu einem KFZ-Gebrauchthändler (S) und verkauft ihr Auto an Ihn.
S macht das Auto hübsch und bietet es zum Verkauf an.
Jetzt kommt Frau A ins Spiel: Sie kauft das Fahrzeug und erhält die Zulassungsbesch. I und II, 2 Schlüssel, Kaufvertrag und Quittung über die Barzahlung. (Also ein ganz normales Kaufgeschäft)
Weder der Händler S noch Frau A wussten, dass Fräulein F das Auto als Sicherheit der Bank gegeben hat.
Bei Frau A klingelt nun eine Inkassofirma und will den Kaufvertrag einsehen. Frau A tut dies, fragt sich aber nun, ob die Bank (die ja den 1. und "richtigen" KFZ-Brief hat) ihr das Auto nehmen kann???
(So im wahren Leben passiert, Namen erdacht)
Ich brauche dazu mal euren Rat!!
Gruß und vielen dank!
Does