Radkappen oder keine Radkappen?

  • Hallo,


    Keine Radkappen, ich stehe dazu. Eine Radkappe ist nur eine Vorspiegelung falscher Tatsachen!


    mfg
    runner52

  • Also ich hab im Winter auch Stahluminiumfelgen drauf und finde sie nur mit Kappen wirklich ansehnlich. Wenn du willst, mach die Sterne ab und lacier sie doch schwarz, das sieht mit dem Chromstern nicht übel aus.

    R.I.P.
    C180 Elegance


    Unsterblich Dank Google Street View
    Und das sogar vor meiner Haustür

  • Die gesetzliche Grundlage, die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), ist nicht so eindeutig. Behandelt wird dieses Thema in § 30c "Vorstehende Außenkanten". Zusammengefasst wird dort ausgeführt: "Ein Kfz darf nicht ohne Radkappen in Betrieb genommen werden, wenn die durch Entfernen der Radkappen freigelegten Teile (Achsabschluss, Radbefestigungsschrauben) so hervorragen, dass sie dadurch mit dem Fhzg. in Berührung kommende Personen gefährden. Diese Möglichkeit kann auch bei solchen Teilen bestehen, die nicht über den Felgenkranz vorstehen" (vgl. dazu auch BayObLG, Beschluss vom 29.11.71, RReg 1 St 567/71 OWi, VerkMitt 1972 Nr.27).



    Habe ich eben gefunden!

  • Doch, das ist schon so, auch wenn sich heute keine Sau mehr drum schert.
    Das hat sogar mal das bayersiche OLG entschieden (BayObLG, Beschluss vom 29.11.71, RReg 1 St 567/71 OWi).
    Grundlage ist der § 30c StVZO und § 36a StVZO.
    Viele Grüße
    Stefan