Tüv-Erfahrungen bzgl. nicht eingetragene Reifen/Felgen Kombi

    • Offizieller Beitrag

    Hi!
    Die Antwort war auch nicht ironisch gemeint. Wenn Du eine Veränderung an den Rädern oder am Fahrwerk machst, und diese nicht eingetragen oder durch ABE bestätigt ist, erlischt die Betriebserlaubnis. So hab ichs mal gelernt ;)


    Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren :S


    MfG
    Daniel

  • Achso,


    dann Entschuldige bitte, hatte das als ironie Verstanden, auch wegen dem Smiley, wobei der, (nach nochmaligem lesen auch mir aufgefallen) auf die Moralischen Posts bezogen war.


    Danke für die Antwort...


    da merkt man mal wieder, dass das geschriebene Wort schwerer zu deuten ist als das gesprochene Wort. :beer:


    Gruß Steffen


    Edit: @ BossGegner auch dir danke.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab beim letzten TÜV-Termin deswegen keinen TÜV bekommen, vorher ist es Jahrelang keinem aufgefallen.


    Aber es wäre prinzipiell möglich, falls der Prüfer darauf besteht, dass man dann sagt "achso, die wollt ich eh gleichzeitig mit eintragen lassen", oder?


    Das wäre zwar möglich, aber ich halte das für unwahrscheinlich das er das dann gleich macht. Schliesslich hat man auch so was wie einen Terminplan für den Tag und wenn du Räder mit eintragen willst, dann sagt man das vorher und gibt auch das Gutachten bei der Anmeldung mit ab und schaut nicht erst mal ob auch ohne geht. Die Prüfer sind ja auch nicht blöd also sollte man sie auch nicht so behandeln.

  • Zusatzfrage:
    Gilt das AMG-Gutachten auf der Hauptseite auch für 18" Styling 3 vom SLK R171?


    Bei meinem GTÜ wird das ganze recht locker gehandhabt, Terminfrei und gemütlich, da die nie wirklich viel Kundschaft haben.


    Ganz anders sieht es da beim TÜV aus, wo ich auch nicht mehr vorfahren werde, nachdem ich 3mal (!!!) hinmusste, da es der prüfer nicht auf die Reihe brachte, orig. AMG Styling 2 mit Gutachten einzutragen (Oder nicht wollte), die freigängig waren und keinerlei Probleme hatten. Er bestand auf die Reifenbindung, die ja nicht mehr Gültigkeit hat -.-


    Gruß

  • Hi!
    Die Antwort war auch nicht ironisch gemeint. Wenn Du eine Veränderung an den Rädern oder am Fahrwerk machst, und diese nicht eingetragen oder durch ABE bestätigt ist, erlischt die Betriebserlaubnis. So hab ichs mal gelernt ;)


    Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren :S


    MfG
    Daniel


    Ist aber schon lange her :D


    Dass die BE bei jedem kleinen Pfurz erlischt gibt es schon lange nicht mehr.


    Der § 19 StVZO enthält folgende Regelung:


    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen
    Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Also muss man hier eine Gefährdung begründen können. Und nur auf Grund der Tatsache, dass etwas nicht eingetragen ist, kann ich keine Gefärdung begründen.


    Dann gibt es noch folgende Alternative:


    Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.(4)


    Das ist der Fall, wenn das Teil eine E-Zualssung hat, ne ABE oder ABG hat und die jeweiligen Einschränkungen oder Einbaunaweisungen nicht einhalten werden. Sieht z.B. die ABE für Felgen vor, dass die Benutzung der Reifen nur ohne Fahrwerksänderung zulässig ist und man hat nen 60er Fahrwerk drin - dann erlischt hier die BE.


    Aber nun kommt das nächste Problem:


    Seit Einführung der FZV ist das Erlöschen der BE nicht mehr bußgeldbewährt, da Die BE nicht mehr Bestandteil der Zulassung ist. Gilt aber nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge.


    Also bleibt nur zur Ahndung über:


    Ohne Gefährdung:


    330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.( B - 1 ) 25,00 €
    § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

    -----------------------
    Mit Gefährdung/wes. beeinträcht. der VS


    330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. B - 3 90,00 €
    § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat


    Also muss man wie immer den Einzelfall betrachten. Sind die Felgen an sich zulässig, schleifen nicht etc. - dann kommt nur Variante 1 in Betracht. Schleifen die Reifen zum Bleistift - dann kann man durchaus Variante 2 begründen.


    Pauschale Äußerungen (BE erlischt na soviel Tagen bzw. erlischt bei sowas immer) sind daher falsch.


    Gruß

  • Amen Prayer 1 ;)


    Die BE erlischt definitiv wenn dir nachgewiesen wird das du die Rad/Reifen Kombination länger als 14 Tage nicht eingetragen fährst,oder war es ein Monat.Egal..Die Versicherung besteht nur noch für Haftpflicht und die Versicherung kann dich in Regress nehmen.


    Gruß BossGegner


    Sehe ich genauso, nur wusste ich nicht, dass es da einen definierten Zeitraum gibt. In den Gutachten steht ja immer 'unverzüglich' oder so ähnlich. Sprich, man muss nicht sofort danch zum Tüv, aber man sollte auch nich noch lange mit rumfahren. Die frage ist nur, wie einem jemand nachweisen will, wie lange man damit rumfährt. Geht ja eigentlich nur, wenn man schon mal damit kontrolliert wurde.


    Als ich damals meine 245/285er Kombi eintragen lassen wollte, gab es gerade beim Tüv Hessen die Umstellung, dass keine Einzelabnahmen mehr gemacht werden durften und ich so keine Eintragung bekam. Der Tüv-Prüfer meinte ich könnte schon damit fahren und falls ich kontrolliert werde mich auch auf ihn beziehen, da ich ja einen Termin hatte, er es nur nicht eintragen darf. Dazu müsste/musste ich halt ins Nachbarbundesland. Wie sieht das denn da aus, hab ich dann auch die 2 oder 4 Wochen Zeit?
    Stelle mir das auch etwas schwierig vor, dem Polizeibeamten dann bei der Kontrolle abends um 22 Uhr zu sagen, 'der Herr X vom Tüv Y hat gesagt...'


    @Uncle
    Was hast denn für Originalräeder? Ich denke, es macht nen Unterschied, ob du irgendwelche 17 Zöller drauf hast, die evtl sogar freigegeben sind, oder irgendwelche 19'' von nem größeren Modell mit M14.


    Gruß,
    Stephan

  • beim Tüv Hessen die Umstellung, dass keine Einzelabnahmen mehr gemacht werden durften


    Hi Stephan,
    welche Einzelabnahmen macht der TÜV Hessen nicht mehr?
    Letztes Jahr im April bekam ich die C 240-Bremse via Einzelabnahme vom TÜV Hessen in Gießen eingetragen.


    Und was in Gutachten drin steht, muss nicht unbedingt die rechtliche Wirklichkeit widerspiegeln. Da wird sicher in den wenigsten Fällen ein aktuelles Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
    Da wird rein geschrieben was man schon immer reinschrieb.


    Viele Grüße
    Stefan

  • Letztendlich kann man bei der ersten Kontrolle immer behaupten, man hätte die Räder erst gestern montiert...


    Einzelabnahmen sind in Hessen prinzipiell schon noch möglich, aber nach einem Schreiben des Tüv Hessen nur noch nach den gleichen Prüfbedingungen wie bei einer Serienabnahme und da weiß niemand bei den örtlichen Prüfstellen so genau, wie das aussieht (Kreisbahn mit Senke/Welle und derartiges hat ja auch keine Tüvstelle). Außerdem steht es in keinem Verhältnis mit den Kosten. Da ist es einfacher mal schnell nach BW zu fahren.
    Keine Ahnung wie eine Serienabnahme bei Bremsen funktioniert, vielleicht ist das da nicht so kritisch? Oder das Schreiben bezieht sich nur auf Rad-/Reifenkombinationen... das kann auch sein.
    Das ganze ist wohl ohne hin nur wegen einem bestimmten Prüfer zustande gekommen, weil der alles eingetragen hatte...


    Gruß,
    Stephan