Tüv-Erfahrungen bzgl. nicht eingetragene Reifen/Felgen Kombi

  • Hi,


    habt ihr Erfahrungen im Durchführen der HU mit nicht eingetragenen original AMG-Mercedes-Felgen mit passender Bereifung und Freigängigkeit?
    Originalfelgen wurden bei mir noch nie bemängelt/Beanstandet bei Kontrollen (wieso sollten sie auch..) und ich sehe es nicht ein, wieder Geld für die Eintragung aus dem Fenster zu werfen.
    Also bitte keine moralischen Posts, danke ;)


    Gruß

  • Bin damals als meine Styling IV aufgezogen wurden problemlos durch den TÜV gekommen, fiel denen gar nicht auf. Aber jeder Prüfer schaut anders hin.
    Wegen den 40 Euro hab ich danach aber nicht rumgemacht, bin ja bekanntlich der Eintragungs-Freund, der es gerne genau nimmt.

  • Moin zusammen,


    habe dazu mal eine Frage, ist man eigentlich mit einer Veränderung der Reifen-/Felgenkombination (welche nicht im Fahrzeugschein steht) versichert?


    Warscheinlich ne total dumme frage, aber ich hab da kein Plan von.


    Gruß Steffen

  • Nein, es erlischt sofort die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit auch der Versicherungsschutz.


    Aber moralische Posts sind ja hier unerwünscht... :rolleyes:


    Wüsste nicht warum hier pauschal die BE erlöschen sollte ?( Und der Versicherungsschutz erlischt auch nicht. Zumindest im Bereich der Haftpflicht.

  • Amen Prayer 1 ;)


    Die BE erlischt definitiv wenn dir nachgewiesen wird das du die Rad/Reifen Kombination länger als 14 Tage nicht eingetragen fährst,oder war es ein Monat.Egal..Die Versicherung besteht nur noch für Haftpflicht und die Versicherung kann dich in Regress nehmen.


    Gruß BossGegner

    Einmal editiert, zuletzt von BossGegner ()