Gesetzesfrage: Polizei bemängelt Klarglas - Scheinwerfer

  • Hallo Leute!


    Mich hats nun doch erwischt. Gestern Nacht hat die Polizei meinen Wagen komplett auf den Kopf gestellt. Es war alles in Ordnung. Außer die vordere Beleuchtung...


    Die Polizei bemängelte meinen Scheinwerfer samt Beleuchtung. Das mit dem Xenon ist keine Frage. Jedoch dürfte ich die Scheinwerfer gar nicht fahren. Selbst mit den Halogen - Birnen nicht, da die LWR manuell am Scheinwerfer erfolgt und nicht wie üblich am Rändelrädchen in der Mittelkonsole.


    Jetzt mal eine grundsätzliche Frage: Sind die Scheinwerfer erlaubt, wenn ich wieder Halogen einsetze?


    Gruß!


    BTW: Und bitte keine miesen Kommentare dazu, dass die Polizei das Xenon bemerkt hat...Danke.

    :stern: Dailydriver: 94er C 180 - Malachit-Metallic :stern:
    8) Familienbomber: 06er E61 530d Touring - Carbonschwarz-Metallic 8)

  • Soweit ich weiß ist das richtig das du die auch nicht mit Halogen Birnen betreiben darfst, weil die keine pnematische LWR haben.

    • Offizieller Beitrag

    Was steht denn in der ABE des Scheinwerfers ?


    Die Leuchtweitenregulierung vom Fahrersitz aus ist ab einem bestimmten Baujahr bzw. Erstzulassung vorgeschrieben.


    Gruß Jörg


    Ergänzung (Quelle Wikipedia):


    Gesetzliche Bestimmungen


    In Abhängigkeit von dem Nickverhalten des Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen ist seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben. Ermittelt wird das Verhalten durch Beladung bis hin zur maximalen Achslast oder dem zulässigen Gesamtgewicht, je nachdem was zuerst erreicht wird. Bei besonders „harten“ Fahrwerken mit geringen Federwegen oder auch bei geringer maximal zulässiger Zuladung kann der Test sogar ergeben, dass ein Fahrzeug keine Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung benötigt. Alle anderen Fahrzeuge müssen mindestens über eine manuelle Einrichtung verfügen, die vom Armaturenbrett aus zu bedienen ist, und beide Scheinwerfer parallel verstellt.
    Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zur Zeit wird dieser Grenzwert nur von Xenon-Brennern, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen, überschritten.
    Einzelheiten sind der ECE-Regelung-ECE-R48,Anh.8 „Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“[1] zu entnehmen.

  • Gibt es eine Möglichkeit, die Scheinwerfer "legal" zu machen?


    Ich habe zu den Scheinwerfern kein ABE - Blatt erhalten. Sie waren zwar neu. Aber ich hatte keins dabei...vllt. gibt es irgendwo eins?

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  • Hi HI



    die scheinwerfer sind zulässig wenn sie entweder ein "e" zeichen in einem viereck oder einem kreis haben und zusätzlich die kennzeichnung c für abblendlicht und r für fernlicht haben, leuchtweitenregulierung ist vorgeschrieben ab ez 90. diese muss dann vom innenraum aus bedient werden können!



    "legal" machen kannst du diese scheinwerfer nicht! du wirst niemand finden der dir scheinwerfer abnimmt/einträgt die keine LWR haben.



    gruß



    Daniel



    l

  • Scheinwerfer haben ein E - Zeichen, sind aber durch die fehlende automatische LWR unzulässig.


    Mängelkarte gab es. Sogesehen muss ich das Auto vorführen. Strafe gabs keine. Den Wagen darf ich noch fahren, ja.

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  • Hallo,
    das die Scheinwerfer Trotz E-Prüfzeichen und mit den normalen Halogen nicht zulässig sind, durch die fehlende Leuchtweitenregulierung steht hier im Forum schon in einigen Thread (steht sogar bei dem Thread "übersicht aller Klarglasscheinwerfer" mit dabei)!
    Sobald ein Auto original eine LWR hat, muss die auch funktionieren!



    mfg
    pemywise

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