Reifenhersteller im Fahrzeugschein ????

  • Sers


    Der Sommer steht vor der Tür und ich brauche dringend neue Reifen... jetzt sehen ich, dass ich zu den Felgen zwei Reifentypen stehen hab.. was ja nichts besonderes ist.. aber neben der größe z.B. 215/45ZR17 stehen jetzt noch der Name der Reifenhersteller..


    Also so sieht das aus....


    215/45TR17 Fulda Y3000 oder 215/45ZR17 Fulda Carat Extremo


    heißt das jetzt, dass ich auch keine anderen Reifen auf den Felgen fahren darf?


    Wäre dankbar für die Aufklärung

  • also sicher bin ich mir jetzt nicht, aber....


    ... das sind Herstellerempfehlungen glaub ich, also musst du nicht nach meinem WISSEN unbedingt diese Reifen, die auf dem Schein abgebildet sind, drüberziehen!!!


    Es gibt z.B. diese billigreifen, die sind glaub ich in keinem Fahrzeugschein vorgeschrieben, aber man kan sie trotzdem drüberziehen!!!!

    "Gib dein bestes, verbessere dich auf allen Gebieten, achte deine Freunde, sprich die Wahrheit, sei treu und respektiere deine Eltern." -


    C180 Esprit

  • Zitat

    oeztuerk.a schrieb am 03.04.2006 10:09 Uhr:
    also sicher bin ich mir jetzt nicht, aber....


    ... das sind Herstellerempfehlungen glaub ich, also musst du nicht nach meinem WISSEN unbedingt diese Reifen, die auf dem Schein abgebildet sind, drüberziehen!!!


    das mit den Herstelleremfehlungen dachte auch.. aber stehen die nicht im Gutachten? oder täusche ich mich da? :huh:

  • Gehe ich recht in der Annahme, daß das so in Deinem Fahrzeugschein steht oder im Gutachten der Felgen?


    Vor einiger Zeit wurden diese Reifenbindungen (Also Hersteller und Modell) aufgehoben. Das heißt, Du kannst Dir jeden beliebigen Hersteller und Typ montieren, der die eingetragene Größe hat!


    Das wurde mal mit eingetragen, weil früher zum Beispiel ein "Toyo"-Reifen nachweislich breiter war, als gleiche Größen anderer Hersteller. Darauf hat man dann eben durch die Festlegung eines Herstellers reagiert. Mittlerweile sind die klugen Köpfe aber so schlau geworden, daß ich einem Fahrzeug, das vielleicht 20 Jahre lange fährt, keinen Hersteller-Knebel audrücken darf, den es in einigen Jahren gar nicht gibt.


    Da mir nichts bekannt ist, daß diese "Auflagen" wiederbelebt wurden, gehen wir nach wie vor davon aus, daß dergleiche Eintragungen im Schein keine Bedeutung mehr haben, da ein möglicher Kontakt eines (zu breiten) Reifens ja auch deutlich zu sehen wäre.

  • Vor einiger Zeit haben einige Hersteller allen vorran BMW Reifenmarken m.Typbezeichnung eingetragen, dies ist vom Gesetz her aufgehoben also du kannst dir drauf ziehen was du willst solange die entsprechnde Grösse stimmt, nur die Versicherungen nehmen es hier noch ziemlich genau u. meinen bei einem Unfall hier noch was abziehen zu müssen, wenn nicht der entsprechende Reifen der eingetragen ist auch drauf ist. Was mach ich nur, brauche auch neue Reifen, und meinen Reifentyp gibts nicht mehr . :rolleyes:


    Mfg. Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • Zitat

    Maho110 schrieb am 03.04.2006 12:22 Uhr:
    nur die Versicherungen nehmen es hier noch ziemlich genau u. meinen bei einem Unfall hier noch was abziehen zu müssen, wenn nicht der entsprechende Reifen der eingetragen ist auch drauf ist. Was mach ich nur, brauche auch neue Reifen, und meinen Reifentyp gibts nicht mehr . :rolleyes:


    Wie die Versicherung hat was dagegen???? Gibt es da jetzt doch stress...?


    Bitte genauer erläutern :rolleyes:

  • Zitat

    Was mach ich nur, brauche auch neue Reifen, und meinen Reifentyp gibts nicht mehr


    Hm, Du könntest z.B. GoodYear ect. anschreiben und fragen, ob sie nicht doch noch nen Satz nur für Dich produzieren :D



    Zitat

    Bitte genauer erläutern


    Versicherungen schauen immer, ob sie sich aus der Zahlungspflicht winden können. Kann vielleicht sein, daß ein übereifriger Sachbearbeiter meint, bei Abweichung Fzg-Schein/tatsächlich montiert ein Verbrechen wittert, mehr aber auch nicht. Was lt. Gesetzgeber nicht mehr beachtet werden muß, darf auch keine Versicherung mehr interessieren.


    Also mach ruhig die Reifen drauf, die für Dich am Besten sind und denk einfach nicht mehr drüber nach ;)

  • HI


    Es gibt keine MarkenReifen bindung mehr so wurde es mir letztes jahr vom TÜV Erlangen erklärt dies wurde aufgehoben. Du kannst jeden anderen Hersteller fahren sofern die gleiche Größe und SpeedIndex.
    Wie auch schon Thommy gesagt bzw geschrieben hat.


    bye Martin

  • Bei mir ist das so habe Yokohama S1Z drauf und im Radkasten mit den breiten Reifen ist es ziemlich eng, es schleift auch nix habe auch keinen Kotflügel ziehen müssen, passt alles wunderbar, da es aber bei gleicher Reifengröße doch zu erheblichen Breite-Differenzen kommt, würde ich mir am liebsten wieder diesen Yokohama S1Z draufziehen, ich bin sehr zufrieden damit, aber es gibt ihn nicht mehr.
    Naja einen Sommer würden sie noch halten, aber spätestens im nächsten Jahr brauche ich neue Schluppen, ich habe auch schon mehrmals Yokohama angemailt (Technikabteilung mit Foto) aber irgendwie scheinen die keine Lust zu haben hier bei meinen Peanats zu antworten, ist echt ärgerlich. :huh:


    Ach mit der Versicherung soll stimmen, ist genau das selbe wie wenn du mit Sommerreifen im Winter fährst, wie das jetzt die Versícherung handhabt weiss ich nicht, habe einen Artikel in der Zeitung gelesen, aber mir persönlich wäre das egal vom Gesetz her darfst du jedenfalls jede Reifenmarke fahren die auch zu gelassen ist, mach dir da mal keinen Stress. 8o


    Mfg. Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
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