Fußgänger angefahren, was nun?

    • Offizieller Beitrag

    Erst mal das wichtigste, dem Unfallopfer geht es übrigens so weit gut und es wurde auch schon wieder aus dem Krankenhaus entlassen, es gab keine ernsten Verletzungen. Mal sehen wie es dann weiter geht ich werde euch auf dem laufenden halten.


    Die Schadenmeldung hast du ja dann wahrscheinlich auch schon selbst ausgefüllt?


    Da ich nicht in den Unfall involviert bin, nein, ich habe nichts ausgefüllt. Wie ich ja schon im ersten Beitrag schrieb war das ein Freund von mir...


    Wurde ja jetzt schon oft genug erklärt warum und weshalb.


    Es wurde überhaupt nicht erklärt warum man unbedingt *sofort* einen Anwalt einschalten muss.

  • Der Unterschied zwischen einem selbst und dem Anwalt ist, der Anwalt bekommt Akteneinsicht, dein Freund als Beschuldigter nicht, auch das Opfer bekommt keine Einsicht nur sein Anwalt. Allerdings sind die Akten für den Anwalt auch ein bisschen frisiert. War zumindest bei mir so.


    Problem ist, die Verkehrsanwälte haben diese Sachen täglich auf dem Tisch, wir als Autofahrer meist noch nie, aber dann schlagartig. Und mal ehrlich, dass wir alle nicht schon mal jemanden umgefahren haben, ist zum Großteil auch Glück.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Jeder bekommt Akteneinsicht. Art. 6 MRK und 147 VII StPO.
    Was soll ein RA in der momentanen Situation tun? Nichts.
    Zur Akteneinsicht besteht im Moment kein Grund.
    Zivilrecht? Kein Anspruch bisher erhoben. Regress der Krankenkasse des Opfers? Kommt, aber bisher nicht erfolgt. Zahlt zudem Haftpflicht.
    S.

  • Selbst wenn es dem Opfer gut geht, werden die Angehörigen ihn dazu zu bringen zu klagen, weil es ja um Kohle/Schmerzensgeld geht, die man bekommt.



    Ein kUmpel hatte auch einen Auffahrunfall verursacht, Kratzer an der Stoßstange sah man kaum, aber drei Tage später dann doch irgendwelche Rückenschmerzen o.ä....

    From Rust till Dawn
    Jack´s: 220CDi Top-Modell von 07/2000 in 744 mit 8x17 Styling2 (RH) mit 225/45R17 rundum, ET10 Hinten, ET25 vorne, 1er Gummis, lackierte Zierleisten, Elegance Türgriffe, Peerless Definition-6 [lexicon]FS[/lexicon], Pioneer DEH 6800, 12"Sub-CB :)
    Pampersbomber: Caddy Life TDI [lexicon]EZ[/lexicon] 10/2007 (rostet -noch- nicht)
    Eingemottet: C200CDI Limo, [lexicon]EZ[/lexicon] 08/1999 in 040, Esprit, Original-Alus

  • Das ist doch legitim. Jemand fügt einem Schmerzen zu, ergo Schmerzensgeld.
    Zahlt die Haftpflicht.
    GrusS

  • Anwalt braucht man hier nur ggf. für die strafrechtliche Komponente.
    Das Zivilrecht kann man die Versicherung machen lassen, da man wohl um den Versicherungsfall in dem Punkt eh nicht drum rum kommt (die Schuldfrage ist eindeutig).

  • Die Versicherung nimmt auch gern einen Vergleich an,so zb 25% Teilschuld.
    Dann muß der vieleicht unschuldige Versicherungsnehmer natürlich hochgestuft werden.
    Ein Schelm wer böses dabei denkt.

  • Lies den Fall noch mal.
    Wer beim Abbiegen einen Fußgänger mit Vorrang um fährt, der ist Schuld. Auch wenn der Fußgänger Musik hörte.
    Die Schuldfrage ist hier unstrittig.


    Stittig ist hier, wie fahrlässig war die Körperverletzung?