TÜV Bericht fehlerhaft ! Hat jemand Erfahrung

  • Also:
    Dumm gelaufen, würde ich sagen.
    Leider bist Du nicht die Erste, wo das passiert.
    http://www.tagblatt.de/Home/na…em-Stil-_arid,184094.html
    Ein Rechtsanwalt in der Sache zu beauftragen ist anzuraten, wenn eine Rechtschutzversicherung da ist, sonst kostet es über den Schaden hinaus nochmal Geld ohne Aussicht auf Gerechtigkeit. Der Verkäufer mag ein Betrüger sein, der TÜV-Mensch sein Spezi, aber das Geschäftsmodell orientiert sich am neuen Recht.
    Als Privatverkäufer ist er nicht direkt zu greifen, ausser man kann ihm das Wissen über den Betrug nachweisen. Das ist fast nicht möglich.
    Dem Spezi müsset man Vorteilsnahme nachweisen und seinem Auftraggeber Bestechung, aber das wäre eine Sache für eine Detektei.
    Im Falle des Erfolges, hat man keineswegs das Geld zurück, denn der Verkäufer könnte privatinsolvent sein. Dann ist da gar nichts zu holen.
    Einen Anwalt zu befragen, wie er die Sache sieht, ist sicher kein absoluter Fehler, aber obs hilft?
    Ausweg aus dem Dilemma:
    Die gefährlichen Schäden am Wagen richten lassen, weiterfahren oder verkaufen und den Verlust unter Erfahrung abschreiben, oder gute Beziehung mit einem russischen Inkasso aufbauen.
    Regards
    Rei97

  • Ja dumm gelaufen ist das alle mal. Das sich der Verkäufer hier heraus reden kann ist mir auch klar. Aber wie gesagt was mir nicht klar ist und das finde ich ehrlich gesagt auch sehr beunruhigend ist, dass man sich dann ja auch nicht einmal auf eine TÜV BEscheinigung mehr verlassen kann beim Autokauf. Mag sein ich kenne mich hier nicht gut aus, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass diverse Teile am Auto besonderes Augenmerk gerade bei der TÜV Prüfung verdient haben. Es geht mir hier natürlich auch um die unnötigen KOsten die mir entstehen, da mich das Auto so ja gute 400-500 Euro ( laut Werkstatt ) mehr kostet. Aber es geht mir auch ums Prinzip. Für mich ist das einfach nur eine Schlamperei. Bilder lassen sich mit Sicherheit nochmals machen in dem ich den Wagen nochmal bei der Werkstatt aufbocken lasse. Das sollte das kleinere Problem sein. Mich verunsichert es allerdings etwas, das hier so einige schreiben, dass ein Prüfer dessen Aufgabe es ist einen Wagen als sicher oder unsicher einzustufen nicht zu belangen ist, wenn er dies eben versäumt hat. Wie schaut es denn mit Schiedsstellen aus? Wäre das auch eine MÖglichkeit oder ist der Anwalt die bessere Wahl?

    • Offizieller Beitrag

    Naja, "dumm gelaufen" ist eine Bezeichnung. Nüchtern betrachtet bist Du da äußerst naiv und stümperhaft 'rangegangen. Daher mein Rat, bei der "Aufarbeitung der Fakten" strategischer vorzugehen. Und bitte nicht vorschnell einen KÜS-Prüfer für irgendetwas verantwortlich machen, was Du gar nicht einschätzen kannst.


    Wie meinst du ich soll mir von der Werkstatt zeigen lassen was sie mit durchgerostetem Federdom meinen? Gesehen habe ich das natürlich nicht. Aber ich ging davon aus, dass diese Auskunft stimmt. Oder ist auch daran etwas nicht in Ordnung?


    Tja, wer soll das wissen? Du hast ja anscheinend auch die Geschichte von dem "privaten Autoverkäufer der nicht lesen kann und Dir deshalb ein M(ercedes) für ein F(ord) vormacht" geglaubt. Und wenn Du einen Rat brauchst, z.B. von einem Anwalt (oder auch hier im Forum) ist es doch hilfreich, wenn man Dinge auch dokumentieren kann, z.B. wie schwer die Durchrostungen wirklich sind. Vielleicht stellt sich ja raus, dass die Durchrostung in dieser Form ggf. nicht zu erkennen war, oder der Verkäufer die Durchrostung geschönt hat? Vom Prüfer darf man nicht erwarten, dass er überall irgendwelche Tricks vermutet. Bei "Autoverkäufern die nicht lesen können" rechne ich dagegen mit allen möglichen Tricks.


    Bei meinem W202 ist die Federaufnahme auch abgerissen, sprich abegerostet. Und gesehen habe ich das vorher auch nicht, und TÜV hatte der Wagen auch...


    Vielleicht holst Du Dir auch noch eine zweite Meinung, und bringst das Auto zu einem Gebrauchtwagencheck mit schriftlichem Bericht, z.B. beim ADAC?


    Der Anwalt soll zunächst herausarbeiten, ob vielleicht doch ein Verkauf gewerblich an privat vorliegt. Daran scheitert z.B. mancher ebxx-Verkäufer, der zwar als "privat" auftritt, aber aufgrund seines Verkaufsverhaltens als "gewerblich" eingestuft wird. Könnte bei einem Autovekäufer mit Gebrauchtwagenhof auf dem Fahrzeuge verkauft werden, sein. Könnte sein, muss aber nicht. Ein Anwalt arbeitet natürlich nicht umsonst, aber die Erstberatung muss nicht unbedingt was kosten (deshalb vorher fragen!), und beim Gespräch erfährst Du einen ungefähren Kostenrahmen für dessen Tätigkeit - dann musst Du (anhand der Chancen und Risiken) entscheiden, was Du machst.


    Oder Du machst das, was Rei Dir geraten hat. 400...500€ für die Reparatur sind absolut gesehen nicht viel Geld, 4.000...5.000€ wären eine andere Hausnummer. Fotos von der Durchrostung machen (lassen), anschließend mit einem guten Kumpel (möglichst 2m groß und mit einer Dauerkarte im Fitnessstudio) und zum Verkäufer fahren, ihn mit der Sache konfrontieren, und ein (Vergleichs-)Angebot machen, z.B. dass er sich mit 300 oder 400 € an der Sache beteiligt. Alles möglich. Aber sei drauf gefasst, dass er Dir sagt "von der Durchrostung habe ich Ihnen erzählt", und sein Sohn tritt als Zeuge auf.


    Oder halt weg mit der Karre - so schnell wie möglich weiterverkaufen (dann aber mit Hinweis auf die Rostschäden).


    "Ganz ohne" kommst Du bei diesem Fall auch nicht weg - das ist dann (zu Recht) unter "Lehrgeld" zu verbuchen. Und vor dem nächsten Autokauf beherzigst Du ein paar der grundlegenden Ratschläge, dann fällst Du auch nicht auf die Nase.


    http://ww2.autoscout24.de/ratgeber


    http://www.auto-motor-und-spor…brauchtwagen-4468174.html


    http://www.mobile.de/magazin/r…wagenkauf_uebersicht.html


    Viel Erfolg!


    Gruß Jörg

  • Hallo Silver


    Ja, es ist leider so, daß man sich auf Nix verlassen kann.
    Weder auf Gebrauchtwagenhändler (...die Pferdehändler der heutigen Zeit - kennst mit Sicherheit die Sprüche mit dem geschenkten Gaul usw...) noch irgendwelchen TÜV-Organisationen.


    Du wurdest betrogen und abgezockt! Ist leider so!


    Der Autohändler ist weder Analphabet noch verkauft er Autos aus reiner Nächstenliebe. Er ist ein Gauner, der mit allen Wassern gewaschen ist und handelt schwarz. Das behaupte ich einfach mal so, und liege mit 99%iger Wahrscheinlichkeit richtig. Zudem hat er einen Kumpel beim TÜV (...oder besser KÜS) sitzen, der ihm die schrottreifen Karren Tüvt. Selbstverständlich läuft das über Gefälligkeitsgutachten. Gerade der Gebrauchtwagenmarkt ist eine einzige Arena, wo das Prinzip "Fressen und gefressen werden" gilt. Vor Allem seit dort Neunmalkluge mit gewissen Südländischem oder Ostischem Dialekt unterwegs sind...


    Der TÜV soll die abgerosteten Federdome nicht gesehen haben?
    Wo das DIE klassische Roststelle am C ist?
    Wem will er DAS denn erzählen?? :D



    Ich kann mich nur meinen Vorrednern anschließen: Ab zum Anwalt für Verkehrsrecht.
    Und den ruhig machen lassen. Im Idealfall erhälst du deine Kohle wieder und der TÜV-Prüfer prüft keine Autos in Deutschland mehr - DAS wäre es mir wert! X(






    Gruß Torsten

    W202 C200 Classic Selection - Die Alltagssänfte
    Audi Coupe Quattro -
    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

    Einmal editiert, zuletzt von ACQ92 ()

  • Bin auch der Meinung, ab zum Anwalt!


    Trotzdem würde ich mir keine Hoffnungen ggü. dem TÜV machen. Als ich damals beim Gaseinlageneinbau bei meinem Ex-W202 so richtig übers Ohr gehauen wurde, war die auch vom TÜV-abgenommen. Und undicht am Unterboden usw., also was man mit einem Gasprüfgerät ohne große Schwierigkeiten herausfinden konnte. Und wurde von einem anderen TÜV dann wieder stillgelegt. Fazit vom Gang zum Anwalt: TÜV-Prüfer haften bei sowas nicht. Hab zwar einen Vollstreckungsbescheid (heißt glaub ich so) ggü. der Werkstatt, aber da deren Inhaber im Knast sitzt und mittellos ist, hab ich eben nix davon.


    Grüße,
    Fabian

  • Wie gesagt, das ich da in der Tat nicht gut vorbereitet hin bin, dessen bin ich mir selbst bewusst und dazu steh ich auch. Aber dennoch halte ich es und das ist meine persönliche Meinung,für ein absolutes Unding, dass es so etwas gibt.
    Und das Prüfer egal von welcher Stelle damit durchkommen. Ich für mich trenne in meiner Situation die Sachlage in zwei Kategorien. Die eine ist der VErkäufer, der wohl wissentlich davon den Wagen als super Teil angepriesen hat und mich in der Tat übers Ohr gehauen hat. Und die zweite Kategorie, die KÜS, von der ich, zumindest dachte ich das bis jetzt, erwarte das die Autos sauber durch prüfen. Mag sein das sich drüber streiten lässt, in wie weit was durch ist oder noch grnezwärtig. In jedem Fall wäre es wohl schon ein Fortschritt gewesen einfach darauf hinzuweisen. Ich werde morgen mal schauen,d ass ich zuerst einmal einen Check beim ADAC bekomme und danach dann einen Anwalt aufsuchen. Danke dennoch für eure Anregungen.

  • Wenn Du ohne Rechtsschutzversicherung zum Anwalt gehst, ist die Chance 50:50, dass Du am Ende auf den Reparaturkosten plus Anwaltskosten und evtl. Gerichtskosten sitzenbleibst, und das wäre ein richtig teurer Spaß.


    Ich würde lieber versuchen, Dich mit dem Käufer zu einigen, indem Ihr Euch die Kosten teilt. 400-500 Euro ist wirklich nicht so viel, d.h. wenn man das teilt, gibt er Dir irgendwas zwischen 200 und 250 Euro und die Sache ist erledigt.


    Und ganz ehrlich, lässt er sich nicht darauf ein, trotz Drohung mit Anwalt etc., kannst Du Dir das Ganze wahrscheinlich eh abschminken, denn dann weiß er, dass Du eh keine Chance hast, auch nur einen Cent von ihm zu bekommen, so dass Du am Ende auf einem riesigen Kostenberg sitzenbleibst.


    Wie gesagt, daher würde ich an Deiner Stelle lieber 200-250 aus eigener Tasche zahlen und mich freuen, dass die ganze Sache so locker und günstig abgegangen ist - im Gegensatz zu einem monatelangen Hin & Her mit Anwalt, Gericht und dann auch noch heftigen Kosten für das ganze Theater.

  • Danke für die zahlreichen Beiträge. Allerdings hat jetzt noch keiner etwas darüber gesagt, wie es denn mit einer Schiedsstelle ausschaut? Würde sich das denn eher lohnen als der Weg zum Anwalt?

    • Offizieller Beitrag

    Was willst Du denn da erreichen? Du musst doch erstmal die Fakten zusammentragen, und der Anwalt muss Dir sagen wo Du was rausholen kannst. Du hast doch noch nicht mal die (vermeintlichen?) Durchrostungen gesehen...


    Wenn Du ein wenig die Suchmaschinen fütterst, findest Du heraus, dass es mit der Haftung eines TÜV-Prüfers problematisch ist. Ich denke, auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Außerdem müsste man wissen, was die KÜS-Stelle in ihren AGB stehen hat, und was davon ggf. gilt oder nicht gilt... Ferner stellt sich die Frage, ob Du einen KÜS-Prüfer in die Haftung nehmen kannst, wenn Du gar keinen Vertrag mit der KÜS geschlossen hast, sondern der Besitzer = Verkäufer. Oder doch Du, weil ihr gemeinsam (?) bei der Prüfstelle wart? Auch dass kann/muss der Anwalt (er)klären.


    Zum Lesen:


    http://www.autohaus.de/tuev-ha…tuntersuchung-993381.html


    http://www.rug-anwaltsblog.de/…angeln-von-tuv-gutachten/


    http://www.spiegel.de/auto/wer…den-schaden-a-233200.html


    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=46&t=229837


    http://www.kues.de/service/agb.aspx


    http://www.autobild.de/artikel…onen-im-test-1861212.html


    http://autokaufrecht.info/2009…-des-privaten-verkaufers/


    Interessant ist übrigens - wenn es keinen "üblichen" Kaufvertrag gibt, in dem die Sachmängelhaftung bei Kauf von privat ausgeschlossen wurde - dass nach meiner Auffassung auch der private Verkäufer voll in der Sachmängelhaftung drin ist. Auch das kann ein Anwalt oder ein mit der Materie vertrauter beurteilen, wenn er die näheren Kaufumstände und die "Quittung" kennt.

    Gruß Jörg



    Heiko: arbeitest Du als Wahrsager beim Jahrmarkt ( :D ), oder wieso kannst Du die Chancen exakt mit 50:50 beziffern, ohne die genauen Details zu kennen...?


    Wenn Du ohne Rechtsschutzversicherung zum Anwalt gehst, ist die Chance 50:50, dass Du am Ende auf den Reparaturkosten plus Anwaltskosten und evtl. Gerichtskosten sitzenbleibst, und das wäre ein richtig teurer Spaß.,

  • Du hast einen Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 GG i.V.m. 839 BGB gegen den Prüfer. Bei grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
    Der Prüfer ist Beliehener des Landes und Du musst das Land verklagen, nicht den TÜV bzw. KÜS.
    Bei RSV und Spaß an langen Verfahren kann das gutgehen.
    Das Wichtigste wurde sonst ja schon geschrieben.
    Grüße
    Stefan