TÜV Bericht fehlerhaft ! Hat jemand Erfahrung

  • Hallo zusammen, ich melde mich hier nun mal wegen eines anderen Problems zu Wort und hoffe, dass ich nicht doch einen bestehenden Beitrag übersehen habe.
    Zu meinem Problem: Ich habe mir im Oktober eine Mercedes C 180 Klasse gebraucht gekauft, da mein alter Wagen überraschend das Zeitliche gesegnet hat.
    Im Internet habe ich über Ebay Kleinanzeigen dann ein Inserat gefunden, dass sich auf den ersten Blick ganz gut angehört hat. Da ich zur Gattung Frau gehöre, die absolut keine große Ahnung von Autos besitzt, musste und konnte ich mich nur auf
    mein Auge verlassen, das bekanntlich gerade in solchen Dingen täuschen kann. Ich bin also zu dem privaten Anbieter gefahren und habe mir den Wagen angeschaut. Probefahrt habe ich auch gemacht. Der Wagen stand sauber da, fuhr sich auch wirklich ohne Probleme. Als ich mir dann die Tüv Papiere angeschaut habe ( der TÜV wurde bereits im April 2013 gemacht ) ist mir aufgefallen, dass unter Hersteller nicht der Mercedes vermerkt war, sonder ein Ford. Ich habe den Verkäufer daraufhin gewiesen, der erst meinte das es nicht sein kann und ich ihm gesagt habe, das er das ja selbst lesen kann hier. Er hat mir dann gesagt, dass er nicht lesen kann und er erst seinen Sohn anrufen müsse. Dieser kam dann auch noch und hat auch gleich beim TÜV angerufen und den Sachverhalt geschildert. Er meinte dann, wir können mit dem Wagen zum TÜV fahren, dann würde nochmals ein TÜV gemacht werden,da hier wohl etwas schief gelaufen ist. Wir sind dann zu dritt mit dem Wagen zum TÜV gefahren.
    Erst dann habe ich dem Verkäufer auch das Geld ausgehändigt. Jetzt habe ich allerdings einen Ölwechsel machen lassen und meiner Werkstatt gesagt sie sollen sich dabei auch gleich mal den Wagen durch checken.
    Die Werkstatt meinte nach der Durchsicht, dass der Wagen so keinen TÜV hätte bekommen dürfen. Im TÜV Bericht wurde zwar erwähnt das der Motor Ölfeucht ist und somit nur einen geringen Mangel hat. Allerdings ist der Federdom komplett durchgerostet und auch die Bremsschläuche hinten sind sehr rissig. Er meinte ich solle bei dem TÜV Prüfer ( KÜS ) anrufen und dies mitteilen, dass mir evtl den Mängel entweder beseitigen oder den Wagen ganz zurück kaufen, da der Ankauf nur auf Grund des TÜV Berichts gekauft wurde. Dies habe ich auch getan. Der TÜV Prüfer verwies mich erst zum Verkäufer, allerdings habe ich ihm gesagt das ich ich von IHM eine Erklärung möchte wie es sein kann das in 2 TÜV Berichten diese erheblichen Mängel nicht erwähnt wurden und der Wagen dennoch TÜV bekommen hat. Er verwies mich erneut zum Verkäufer was ich auch wieder ignoriert habe, da meiner Meinung nach der TÜV Bericht nicht korrekt ist und somit er mein Ansprechpartner ist. Daraufhin hat er mir den Hörer aufgelegt und ist auch nicht wieder an das Telefon ran. So und nun zu meiner Frage, da ich mich damit überhaupt nicht auskenne, was kann ich hier machen?


    Vielleicht wäre es noch interessant zu erwähnen, dass der private Verkäufer früher einmal ein gewerblicher Verkäufer war und auch als ich den Wagen besichtigt habe standen einige Autos zum Verkauf auf seinem Grundstück. Er meinte nur er biete es an, dass die Leute ihre Autos die sie verkaufen wollen, dort abstellen. Ich habe den VErdacht, dass der TÜV Bericht schlicht ein Gefälligkeitstüv ist, da er ja wie gesagt sicher als "ehemaliger"Verkäufer dort auch bekannt sein muss, und der TÜV Prüfer am Telefon auch erst nachdem der Name gefallen war so unhöflich wurde. Ein Kaufvertrag existiert ebenfalls nicht weil wie gesagt ich keinen dabei hatte und er ja wie er meinte nicht lesen kann. Eine einfache Quittung habe ich.

  • ist ein verschwiegener und scheinbar vorsätzlicher schwerwiegender Mangel, also kannst du theoretisch vom Kaufvertrag (auch bei Privat) zurücktreten. In erster Linie ist eben der Verkäufer in der Pflicht und nicht der TÜV Prüfer. Außerdem würde ich mich nicht an den Prüfer sondern an seine Organisation wenden also seinen Sachverständigen Betrieb hier eben die KÜS Niederlassung bei der er angestellt ist.

  • Hallo,


    also da kann man ehrlich nur den Gang zum Anwalt empfehlen, allein schon wegen des (angeblichen?) Analphabetismus des Verkäufers (wer hat denn die Verkaufsanzeige geschrieben?). Ohne Anwalt kommen nur noch mehr solche Geschichten. Leider.


    Gruss

  • Hallo und danke für die schnelle Rückmeldung.
    @ Kiwikeks: Zurücktreten auch dann, wenn in dem Fall kein schriftlicher Kaufvertrag besteht? Ich meine ich habe zwar noch die Anzeige gespeichert bzw ausgedruckt die und wie er bei Ebay Kleinanziegen inseriert wurde und eben halt die Quittung.

  • Hallo,


    also da kann man ehrlich nur den Gang zum Anwalt empfehlen, allein schon wegen des (angeblichen?) Analphabetismus des Verkäufers (wer hat denn die Verkaufsanzeige geschrieben?). Ohne Anwalt kommen nur noch mehr solche Geschichten. Leider.


    Gruss


    Die Anzeige hat wohl (angeblich ) sein Sohn inseriert. Dieser kam ja auch als das Problem mit dem ersten TÜV Bericht war.

  • ist ein verschwiegener und scheinbar vorsätzlicher schwerwiegender Mangel, also kannst du theoretisch vom Kaufvertrag (auch bei Privat) zurücktreten. In erster Linie ist eben der Verkäufer in der Pflicht und nicht der TÜV Prüfer. Außerdem würde ich mich nicht an den Prüfer sondern an seine Organisation wenden also seinen Sachverständigen Betrieb hier eben die KÜS Niederlassung bei der er angestellt ist.


    An seine direkte Organisation habe ich mich bereits gewandt. Die klären das erst und melden sich dann wieder. Allerdings meinte dieser, dass ich wohl schlechte Chancen hätte und ich mich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen müsse. Ich verstehe aber nicht, warum mit dem Verkäufer. Wenn bsplw ich meinen Wagen, von ich ausgehe er sei in Ordnung verkaufen möchte bzw auch verkaufe, dann kann ich nicht zwangsläufig wissen welche Mängel der Wagen tatsächlich hat, es sei denn und das wäre vorbildlich ich lasse ihn davor nochmal durch checken und bin so ehrlich als Verkäufer und führe auch die Mängel auf. Aber ich denke,um den Wagen als fahrtauglich durch den TÜV zu lassen und auch einen offiziellen BEricht zu erstellen, hätte doch der TÜV Prüfer dies so nicht durchwinken dürfen, also ist doch in erster Linie der TÜV für den falschen Bericht zuständig. Zumal diese Mängel eindeutig nicht von ca Mitte okt bis jetzt entstanden sein können. Oder habe ich einen Denkfehler?

    • Offizieller Beitrag

    Du vermischst gerade ein paar Dinge. Hier muss man systematisch Schritt für Schritt abarbeiten, und dann eine Strategie zurechtlegen.


    Schritt 1: Zunächst muss sauber herausgearbeitet werden, wer von wem ein Auto gekauft hat. Ich nehme an, Du bist eine private Käuferin (oder bist Du selbständig oder hast ein Gewerbe?). Dann muss geklärt werden, ob der Verkäufer als Privatmann, als Gewerbetreibender oder "im Kundenauftrag" gehandelt hat (also von wem Du tatsächlich das Auto gekauft hast).


    Einen "üblicnen" schriftlichen Kaufvertrag gibt es also (leider) nicht, aber immerhin eine Quittung. Gibt es Zeugen, sowohl seitens des Verkäufers als auch seitens des Käufers (also von Deiner Seite)?


    Schritt 2: Klären des fehlerhaften (?) TÜV-Berichts und eine eventuell daraus resultierende Haftung (z.B. des Prüfers).



    Da die Angelegenheit deutlich "stinkt" ("gewerblicher Analphabet verkauft Mercedes als Ford"), ist hierbei die professionelle Hilfe eines Anwalts äußerst sinnvoll. Also im Bekanntenkreis umhören, ob einer einen empfehlen kann. Und dann ein Erstberatungsgespräch vereinbaren, das kostet nichts oder nicht viel.


    Und dann "Für" und "Wider" gegeneinander abwägen und handeln.


    Mit Laienhilfe aus einem Forum o.ä. rennst du bei der Geschichte von einer Wand gegen die nächste. Auch das Gespräch mit dem TÜV-Prüfer war aus meiner Sicht nicht klug.



    Und lass Dir (und Deinem Mann/Freund/Bekannten) von der Werkstatt mal zeigen, was sie mit 'durchgerostetem Federdom' beim W202 meint...


    Und alles schön - am besten mit Fotos - dokumentieren, auch alle Gespräche mit Verkäufer, TÜV, etc.


    Meine Meinung!


    Gruß Jörg

  • Hallo Jörg erst einmal vielen Dank für deine Rückmeldung.


    zu 1: Ja ich bin eine private Käuferin und der Verkäufer war zu dem Zeitpunkt ein privater Verkäufer. Den Wagen habe ich direkt von ihm abgekauft. Der vorherige Besitzer war sein Sohn.


    Ja einen Kaufvertrag gibt es leider nicht. Ich hatte leider keine Zeugen bei und auch er hatte bis zum Auftauchen seines Sohnes niemand bei sich. Der Sohn kam ja wegen dem Problem des vorhandenen Tüvs.


    zu2: Wie kläre ich denn das ab? Welchen Schritt muss ich da in die Wege leiten?


    Ich weiss das ich mich nicht alleinig auf Foren stützen kann und soll. Ich dachte vielleicht hat hier ja bereits jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw kann mir hier jemand sagen, was denn für mich in diesem Fall zu tun ist.



    Das Gespräch mit dem TÜV Prüfer war ja durch das Auflegen seitens des Prüfers sehr schnell beendet. Ich habe mich danach lediglich mit der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher KFZ Sachverständigen auseinandergesetzt, die auch meinten da wäre der Verkäufer zuständig. Aber was mir nicht logisch erscheint ist die Tatsache, dass der TÜV Bericht ja nicht vom Verkäufer kam sondern von der KÜS. Also ist doch dann auch die KÜS für so etwas haftbar wenn sie in ihren Berichten wichtige Dinge nicht aufführen oder habe ich da einen Denkfehler?


    Wie meinst du ich soll mir von der Werkstatt zeigen lassen was sie mit durchgerostetem Federdom meinen? Gesehen habe ich das natürlich nicht. Aber ich ging davon aus, dass diese Auskunft stimmt. Oder ist auch daran etwas nicht in Ordnung?


    Muss ich mich denn nun auch tatsächlich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen? Welche Wege gehe ich denn nun zu erst?


    Gruss Dani

  • Wahrscheinlich wäre es besser gewesen, deine Werkstatt hätte mal Bilder von der durchgerosteten Federaufnahme und den Bremsleitungen gemacht.
    Auch wenns vielleicht schwammig ist, aber Verkäufer und KÜS Prüfer könnten sich bei der Federaufnahme herausreden, das diese wohl erst bei dir durchgebrochen ist.....


    Ich glaube den Sachverständigen zu belangen ist in deinem Fall schwierig und wenn dann bringt es dir persönlich nichts, es sei denn der Prüfer gibt zu das er es absichtlich verschwiegen hat. Im Endeffekt sind das auch nur Menschen die Fehler machen können. Somit, egal ob er unbeschadet aus der Sache raus kommt oder nicht, hat es eher Konsequenzen für seinen Job aber nicht für deinen Autokauf.


    In erster Linie zählt für dich der Verkäufer und hier hat JOF recht, lass dich von einem Anwalt beraten und trete an den Verkäufer heran, im Idealfall die Auflösung des mündlichen Kaufvertrags.

  • Allerdings ist der Federdom komplett durchgerostet und auch die Bremsschläuche hinten sind sehr rissig. Er meinte ich solle bei dem TÜV Prüfer ( KÜS ) anrufen und dies mitteilen, dass mir evtl den Mängel entweder beseitigen oder den Wagen ganz zurück kaufen, da der Ankauf nur auf Grund des TÜV Berichts



    hab das obige mal vom ersten Post kopiert:
    meine laienhafte Meinung ist,besonders auch auf die Rissigen Bremsschläuche,ist sehr wohl Sache des Prüfers,
    die Federaufnahme ist so ne Sache,Bilder wären wirklich gut,
    dennoch sind beides dinge die ein Prüfer sehen muß,Mängel sind mehr als bekannt,und sollten daher besonderes Augenmerk verdienen,
    gerade Bremsschläuche 8| da sind die normal ganz heiß drauf,
    wie gesagt:nur meine Meinung!


    Gruß Peter