Das wäre mir SEHR recht!!!! Dann würde der ein oder andere mal einen netten Hausbesuch bekommen !!!
Ja, und mit dem Hausbesuch bekommt der Staatsanwalt dann auch was zu tun.
Was den freien Zugang zu den Halterdaten in der Schweiz betrifft, ist dies so korrekt das man in den meisten Kanton problemlus eine Halteranfrage machen kann und die Anschrift des Halters über dsa Internet beziehen kann. Einige Kanton ermöglichen dies aber auch nur durch persönliche Anfrage beim örtlichen Strassenverkehrsamt. Darüber hinaus ist es so, dass jeder Halter die Daten sperren kann. Dazu muss er nur beim Strassenverkehrsamt bescheid sagen. Von daher ist das kein Aufregerthema, denn da entscheidet jeder Büger selbst ob seine Daten frei zugänglich ist oder nicht. Sofern er das nicht will, muss er sich auch selbst darum kümmern, das die Daten nicht freigegeben werden.