Hallo Leute,
stimmt das, dass die Prüforganisation neuerdings bei einer HU-Nachuntersuchung, den dafür zugrundeliegenden TÜV Bericht einbehält, wenn dieser von einer anderen Prüforganisation stammt ?
Falls ja, wo kann man das nachlesen und was für einen genauen Grund soll das eigentlich haben ? Verstehe das Prozedere gerade nicht wirklich und finde diesbezüglich auf die schnelle auch keine hinreichenden Informationen im Netz.
Hintergrund:
War am Montag mit meinem S203 (wie immer) beim TÜV Rheinland für die fällig gewordene HU/AU Untersuchung. Leider wurde mir die Plakette allerdings wegen einem einzigem Mangel verwehrt. ( Feststellbremse: zu starke Abweichung ) OK, ist ja keine Beinbruch. Meine Lebensgefährtin war dann gestern mit dem Fahrzeug in der Werkstatt, wo ein KFZ-Mechaniker die Einstellung der Feststellbremse vornahm. Er fuhr nach erfolgter Einstellung dann auf den dortigen Bremsen.-Prüfstand um zu prüfen ob es damit erledigt wäre, jedoch hatte sich an der Abweichung wohl nichts verändert und bestand immer noch.
Der dort anwesende TÜV Prüfer (GTÜ) meinte nach kurzer Rücksprache mit dem Mechaniker nur, lass mich mal...
Er setzte sich in den Wagen und fuhr unter Betätigung der Feststellbremse auf dem Werkstattgelände ein paar mal hin und her. Danach ging es erneut auf den Bremsen.-Prüfstand, jedoch passten die Werte noch immer nicht. Also wiederholte er die vorangegangene Prozedur mit und fuhr danach ein weiteres mal auf den Prüfstand. Et voilà!, Prüfung bestanden. Laut seiner Aussage saß die Feststellbremse nur fest. Soll wohl vermehrt vorkommen wenn man ein Fahrzeug mit Automatik.-Getriebe vornehmlich auf P abstellt und darauf verzichtet die Feststellbremse zu betätigen. (was bei uns übrigens gar nicht der Fall ist und wir immer auch die Feststellbremse bei unseren Automatik Fahrzeugen beim abstellen betätigen)
Meine Lebensgefährtin hat dann der Bequemlichkeit wegen dort auch gleich die TÜV Nachprüfung beurkunden lassen. Allerdings später lediglich den Bericht von GTÜ mit dem darin vermerktem Verweis auf den vorangegangenen TÜV Bericht erhalten. Den TÜV Bericht vom TÜV Rheinland selbst, hat sie nicht wieder ausgehändigt bekommen, dieser wurde also von GTÜ einbehalten. Auf Nachfrage entgegnete der GTÜ-Prüfer meiner Lebensgefährtin lediglich, dass dies neuerdings so geregelt sei ?!?
Kann das jemand bestätigen das neuerdings der TÜV-Bericht bei einer Nachuntersuchung einbehalten wird ? Und falls ja, aus welchen Gründen ?
Leuchtet mir jedenfalls im Moment nicht ein und meine Unterlagen, vor allem wenn ich für etwas bezahlt habe, hätte ich auch weiterhin gerne komplett & vollständig in meinen Akten. Zumal im TÜV-Bericht ja auch Hinweise vermerkt werden (oder auch nicht), die in dem Nachprüfungs.-Bericht ja nicht ersichtlich sind oder übernommen werden.
"Krasser FunFact...:".
Bei einer noch am selben Tag der GTÜ Nachprüfung, von mir veranlassten Prüfung auf dem Bremsen.-Prüfstand des TÜV-Rheinland, war das Ergebnis, dass mein Fahrzeug mit den Werten der Feststellbremse dort wieder durchgefallen wäre !?! (Leider war der TÜV-Prüfer nicht mehr Vorort aber dafür hab ich so zumindest die Prüfung bzw. den Test umsonst bekommen und dafür nen 5er in die Kaffeekasse geworfen)
Wie kann das sein ???
Der Bremsen-Prüfstand bei TÜV Rheinland ist ein Rollenprüfstand, der Prüfstand bei GTÜ hingegen war Digital, also ohne Rollen und Bewegung der Räder.
Aber auch wenn das unterschiedliche Prüfsysteme sind, darf es da doch keinesfalls zu solch krassen Abweichungen kommen, welche am Ende über die Zuteilung der Plakette entscheiden. Das ist doch ein Unding sondergleichen und lässt mich dementsprechend auch maximal irritiert zurück!!!
Frage mich gerade ob ich die Feststellbremse nun doch lieber mal komplett überholen lasse oder es erstmal dabei belassen soll ? Meine Befürchtung ist halt, dass da u.U. evtl. doch noch etwas im Argen liegen und dies im Worst Case zum blockieren eines oder beider Räder führen könnte? Stell ich mir auf der Autobahn jedenfalls äußerst unschön vor, zumal ich dort ja auch gerne schnell unterwegs bin .....
Was meint Ihr, ist meine Beunruhigung dahingehend berechtigt oder kann da gar nichts passieren ?
Bremsen (Scheiben & Beläge) wurden übrigens vor etwas über einem Jahr rundum erneuert. Feststellbremse war zu diesem Zeitpunkt laut KFZ-Mechaniker noch ohne jegliche Beanstandung und weit entfernt von überholungs.- bzw. erneuerungsbedürftig. (Ein neuer komplett Satz lag damals ebenfalls schon vor und liegt derweil auch noch unangetastet in der Garage)
Beste Grüße
Dirk