Beiträge von Silver-Elegance

    Ich bin Prüfingenieur und aaSmT bei einem TÜV es gibt keine Anweisung dass die Vorberichte einbehalten werden müssen, sowohl gesetzlich als auch intern!


    Einige Kollegen behalten sie ein oder eher machen ein Foto davon damit man sich selbst absichert, hin und wieder gibt es damit Probleme wenn man eine Nachkontrolle einer anderen Organisation macht, ich hatte da noch nie Probleme... Man muss eh Berichtsnummer, Organisation sowie Prüftag eingeben, theoretisch sollte man dann immer bei der anderen Organisation die Berichte bekommen, wenn ein Bericht gefakt sein sollte dann ist es so, damit hatten Kollegen wohl mal Probleme.


    Ich würde sogar sagen dass man die Vorberichte nicht behalten darf, wieso auch? Sind Eigentum des Besitzers also des Fz. Halters. Vielleicht hat der Doof den einfach verbummelt, streng genommen ist die Nachkontrolle nur mit dem Vorbericht gültig, denn es gab Kollegen die haben schon nur Nachkontrollen gemacht um den Kunden einen gefallen zu tun also den Preis niedrig gehalten... Wieso auch immer, ist bei uns mal in Hessen vorgekommen...

    Hi W202-C36-AMG,


    vielen Dank für Deine -aus berufenem Munde- erhellenden & bestätigenden Ausführungen :thumbup:


    Das habe ich in der Tat genau so vermutet, also das es für das Einbehalten des TÜV-Berichts -bei Nachprüfung- gar keine Rechtsgrundlage oder Verordnung gibt. Und es da auch keine Neuerungen in jüngster Zeit gegeben hat. Auch was Du zusätzlich anmerkst entspricht voll und ganz, auch meinem Rechtsempfinden. Deshalb ja auch meine starke Irritation im Bezug auf das einbehalten des TÜV-Berichts. Wenn dem Prüfer der zugrundeliegende TÜV-Bericht zur persönlichen Absicherung wichtig erscheint, dann soll er sich diesen gefälligst selbst kopieren, einscannen oder abphotographieren wenn ihm die Berichtsnummer allein nicht ausreicht. Aber doch Bitteschön nicht kommentarlos einbehalten und auf gezielte Nachfrage einfach falsche Dinge behaupten = NoGo!


    Somit meine dritte Negativ Erfahrung mit GTÜ....., schon bemerkenswert bei gerade einmal dreimaligem aufeinandertreffen! :/ X(


    Werde den GTÜ-Prüfer kommende Woche auch noch mal persönlich kontaktieren und dann soll er mir mal erklären auf Basis welcher Rechtsgrundlage genau er meint den TÜV-Bericht einbehalten zu müssen/dürfen. Habe zwar mittlerweile schon ein Duplikat vom TÜV-Rheinland (erfreulicherweise kostenlos) erhalten aber ich wollte ihn ja eh auch noch mal wegen den extrem abweichenden Ergebnissen der Bremsen.-Prüfstände bei GTÜ und dem TÜV "interviewen. Interessiert mich persönlich einfach (mag es halt gern logisch und wenn möglich nachvollziehbar), ist ansonsten aber keinem weiterem Anliegen -außer der eigenen Neugier- geschuldet. :)


    Gruß Dirk

    Die Methode ist mir bekannt. Soll auch gehen. Bei meinem 211er ist auch Abweichung da, aber noch nicht zu krass. War tatsächlich die Empfehlung vom TÜV Prüfer. da die Bremsbeläge hinten aber eh irgendwann noch runter sollten, mache ich dann gleich alles in einem Aufwasch. Beläge, Scheiben, Feststellbremse.


    Dann würde ich hier mal suchen... wenn die Bremse falsch eingestellt wurde und nie korrekt anlag, kann da schon was vergammeln bzw festgehen. Auch kann man durchaus die Mechanik schmieren. Natürlich nicht mit HT Wälzlagerfett wie ein Kumpel es mal vor hatte, sondern mit Keramikpaste und dergleichen. Hilfreich wenn man es selber macht sind der Haken für die Federn und das Spezialwerkzeug für die anderen Federteile. BGS 1791 und 8018.


    Hi Johannes,


    Danke Dir für die Tipps :)


    Ja, die Methode ist wohl tatsächlich "gängig", allerdings habe ich meine Probleme damit zu glauben das die Feststellbremse nur fest oder festgegammelt war. Schließlich benutzen wir diese ja auch täglich und stellen unsere Autos auch nicht lediglich auf P ab. Und außerdem müsste sich die Feststellbremse ja nach kürzester Zeit wieder festgesetzt haben, da ich ja noch am selben Tag noch einmal auf dem Bremsen.-Prüfstand des TÜV-Rheinland mit dem Fahrzeug war....und dort die Abweichung immer noch bestand ?!? (obwohl diese Abweichung nach Prüfung & Erteilung der Plakette durch GTÜ, ja nicht mehr bestehen dürfte)


    Beim letztem Belag und Scheibenwechseln -vor etwas über einem Jahr- wurde die Feststellbremse darüber hinaus auch eingehend beäugt, gereinigt. (Hatte vorsorglich ja gleich auch noch ein neues Textar Feststellbremsen Kompl.-Kit , zuzüglich der 4 Textar Scheiben, Beläge und Warnsensoren geordert) und natürlich auch korrekt eingestellt, als die Scheiben und Beläge erneuert wurden.


    Mein Mechaniker des Vertrauens meinte bei damaliger Begutachtung der Feststellbremse, dass die noch Top sei und noch lange nicht überholt werden müsse. Ansonsten hätte er ja auch gleich das neue Feststellbremsen-Set direkt mit verbaut. (und daran ja auch verdient)

    Evtl. hat er die Feststellbremse nach der Reinigung/Säuberung ja auch nicht nachgeschmiert und der Fehler liegt -wie du anmerkst- evtl. tatsächlich in der Mechanik.


    Leider ist mein Mechaniker gerade im Urlaub, sonst wäre ich am Montag nach dem TÜV schon direkt bei ihm vorbeigefahren....

    Wenn es da sicherheitstechnisch keinerlei Einwände oder Bedenken gibt, dann würde ich das mit der Feststellbremse jetzt auch erst einmal so lassen, bis er wieder zurück ist.


    Danke Dir auch für die Tipps bezüglich des Spezialwerkzeugs, hätte jetzt gar nicht gedacht das sowas für die Feststellbremse benötigt wird. Habe aber auch noch nie ne Feststellbremse selbst überholt/ repariert, oder jemals einen defekt an selbiger bei meinen bisherigen Fahrzeugen zu beklagen gehabt . ;)


    Aber das ist im Grunde ja jetzt auch alles keine Raketentechnik und dementsprechend bei genauer Begutachtung sicherlich auch "einfach" wieder instand zusetzen.


    In erster Linie ging es mir bei dem Beitrag hier, im wesentlichen eigentlich um die nachfolgenden Punkte und weniger um die Reparatur an sich.

    ( Trotzdem natürlich vielen lieben Dank für die immer auch gern gesehenen Reparatur.- bzw. Ursache.- Tipps. Merci ;) )



    @all

    Bezüglich der Einbehaltung des TÜV Berichts vom TÜV-Rheinland, bei Nachuntersuchung seitens GTÜ hat niemand eine Erklärung oder einen Link ob das wirklich Neuerdings so gehandhabt wird ? (Habe mir beim TÜV-Rheinland zwar mittlerweile ein Duplikat besorgt, jedoch interessiert mich das trotzdem noch. Verstehe den Grund eines solchen (in meinen Augen überflüssigem und nachteiligem) Prozedere, halt überhaupt nicht. Einen TÜVer habe ich diesbezüglich leider auch noch nicht sprechen oder löchern können.


    Auch mit der extremen Abweichung zwischen den beiden Brems.-Prüfständen, TÜV-Rheinland = Rollenprüfstand & GTÜ = Digital, würde mich näheres interessieren. Denn eigentlich ist das doch ein absolutes Unding und somit eine Messung nach zweierlei Maß -zumindest wenn es zu solch eklatanten Abweichungen kommt und diese über Zuteilung der Plakette entscheiden- oder nicht ?


    Bezüglich der Feststellbremse sollte es wohl keinerlei bedenken geben -sich selbiger zu widmen- sobald sich das Fahrzeug das nächste mal auf der Bühne befindet ?

    Ein von mir ins Spiel gebrachte eventuelle Blockieren der Hinterräder eher ausgeschlossen, sofern die Feststellbremse an sich keinerlei Geräusche macht, oder ?



    Gruß & schönes WE

    Dirk

    Ich nenns HU und nehme dafür seit Jahren einen anderen Verein.

    Hi Peter,


    also schenkst Du der Dekra Dein Vertrauen :)


    Wirklich schlechte Erfahrungen habe ich bisher lediglich mit GTÜ-Prüfern gemacht, mit dem TÜV und Dekra Prüfern hatte ich solche bisher noch nicht.


    Wäre ich jetzt selbst und nicht meine Lebensgefährtin mit dem Wagen in die Werkstatt gefahren, dann hätte ich die Nachuntersuchung übrigens auch nicht dort bei dem GTÜ-Prüfer durchführen lassen. Für mich ist GTÜ aufgrund der nachfolgend genannten Negativ-Erfahrungen zu einem roten Tuch geworden.


    Kleine Anekdote:

    Bei der GTÜ war ich nur zwei mal (einmal mit einem Auto und das zweite mal mit zwei mit zwei Autos) und beide male war es so, dass der jeweilige Prüfer weit entfernt von Kompetent war. Noch nicht einmal über aktuelle Kenntnisstände verfügten der zweite, was Vorschriften betraf die schon seit JAHREN geändert wurden und/oder nicht mehr angewandt werden dürfen. Trotz Vorlage der dementsprechenden Verordnungen und Gesetzesänderungen beharrte er auf sein (nicht) Wissen und meinte mir mein Besserwissen damit quittieren zu müssen, dass er mir nicht nur die Rad/Reifen Kombination nicht eintrug, sondern mein Fahrzeug auch wegen EINEM leicht verstellten Nebelscheinwerfer, die HU-Plakette verwehrte!


    Dummerweise war ich an diesem Tag (spontan) gleichzeitig mit zwei Fahrzeugen dort und bei dem zweiten Fahrzeug ist der Prüfer dann angepisst zur Höchstform aufgelaufen und hat diesen quasi "direkt zum Schrottplatz" geprüft. Hatte in meinem ganzem Leben noch nie ein Prüfergebnis in den Händen, dass so viele Mängel aufzählte! Da mir direkt klar war das er da bei der zweiten Prüfung Wut gesteuert "etwas" Frust abgelassen hat und mir Besserwisser einen pinnen wollte. (ich kenn meine Autos ja) Bin ich von dort aus dann ohne Umwege direkt zum TÜV-Rheinland gefahren und habe beide Fahrzeuge dort noch eimal Prüfen lassen.


    Bei meiner W203 Limo wurde anstandslos die Rad/Reifen Kombi (8+9x18 Zoll Original AMG Styling 2 mit 225/255 ) eingetragen und der Rechte Nebelscheinwerfer minimal nachjustiert (O-Ton des Prüfers, warum wurde das denn bemängelt, war nur eine minimale Abweichung und keineswegs dazu geeignet den Gegenverkehr zu blenden! ) = Nachprüfung = Plakette.


    Beim S202 Kombi habe ich direkt eine komplette HU+AU Untersuchung veranlasst (AU-Plakette wurde ihm zuvor bei der GTÜ ja ebenfalls verwehrt) , welche trotz sehr intensiver und zugleich penibel erfolgter Prüfung, "Überraschenderweise" mit Null, ich wiederhole! NULL MÄNGELN und Erteilung der Plakette mündete !!! Der TÜV-Prüfer ließ sich sogar dazu hinreißen mich noch für den außerordentlichen guten Gesamtzustand des Fahrzeugs zu beglückwünschen und fügte hinzu das er einen 202er in diesem Erhaltungszustand schon sehr lange nicht mehr zu Gesicht bekommen hätte! Ich solle ihn weiter so gut pflegen, ist wirklich ein sehr schönes Fahrzeug...


    Hat man da noch Fragen... ? Ich jedenfalls nicht! Seit dem ist GTÜ für mich definitiv gestorben und ich war sogar kurz davor auch Rechtlich meinem Unmut Luft zu machen.....!


    Eigentlich war es mir bis zu diesem Vorfall relativ egal welche Organisation an meinen Fahrzeugen die HU-Abnahme vornimmt. Schließlich kenne ich meine Fahrzeuge und lasse denen ja auch regelmäßig Pflege & Wartung zukommen. Möchte ja auch möglichst lange was von meinen Autos haben und natürlich mit diesen auch stets sicher unterwegs sein. Die Auswahl der Prüforganisation richtete sich dementsprechend nach anderen Faktoren., wie z.B. liegt auf dem Weg, lässt sich gut mit anderen Dingen verknüpfen, keine langen Wartezeiten und nicht in Räumlichkeiten eines KFZ-Betriebs usw. Also eher nach rein pragmatischen Gesichtspunkten.


    Mir ist bewusst das ich bisher lediglich zwei Besuche und drei Fahrzeuge bei der GTÜ vorgeführt habe und auch nur mit zwei GTÜ-Prüfern das "Vergnügen" hatte. Jedoch bei 2 von 2 GTÜ besuchen, derart Haarsträubende Ergebnisse zu erleben, hat meinen Bedarf an jeder weiteren "GTÜ-Betreuung" zu genüge gedeckt. :(


    Gruß Dirk

    Hi Günther,


    danke für den Tipp ;)


    Habe das Buch schon (sogar beide, "so wird's gemacht" und "Jetzt helfe ich mir selbst" ), habe mir die Rep.-Anl. bisher immer für alle meine Autos zugelegt, In letzter Zeit krankheitsbedingt und auch Zeitmangel und Bequemlichkeit , jedoch nur noch wenig selbst an meinen Autos geschraubt.. Aber zweifellos ne gute Idee da jetzt mal wieder ins schlaue Buch zuschauen. Die Frage nach der Feststellbremse und ob es da u.U. noch zu Problemen kommen könnte, kann ich mir so ja evtl. dann selbst beantworten. Eine Feststellbremse habe ich bisher jedenfalls noch nie bei einem meiner Autos machen müssen, scheinen also generell ziemlich lange zu halten und eher unauffällig und zugleich Wartungsarm zu sein.


    Ansonsten, korrekt eingestellt wurde die Feststellbremse ja gestern schon vom KFZ-Mechaniker (mit negativem Ergebnis) und TÜV bzw. HU-Plakette hat das Fahrzeug (nach der Aktion vom GTÜ-Prüfer) ja letztendlich erhalten.


    Verstehe halt nur nicht, dass bei einer weiteren Prüfung noch am selben Tag auf dem Bremsen.-Prüfstand des TÜV-Rheinland ( also nach der GTÜ und Werkstatt.-Aktion ), die Abweichung nach wie vor bestand und mein Fahrzeug mit diesen Werten ja eigentlich nie eine Plakette hätte erhalten dürfen. Deshalb ja auch mein Verweis auf die unterschiedlichen Bremsen.-Prüfstände, (TÜV Rheinland = Rollenprüfstand und GTÜ = Digital Prüfstand), verbunden mit der einhergehenden Irritation. Kann und darf doch eigentlich nicht sein das beide Prüf.-Systeme so derart extrem unterschiedliche Werte liefern und diese dann über die Zuteilung der Plakette entscheiden!


    Gruß Dirk

    also ich würde Dir definitiv zu den Eibach Pro Kit Federn raten. Die H&R sind zum einen viel zu Hart und zum anderen setzen die sich mit der Zeit (und das teilweise schon nach kürzester) extrem. Letzteres mag sich zwar erst einmal für den ein oder anderen nicht schlecht anhören, jedoch müssten die Federn trotz Eintragung oder ABE dann trotzdem wieder raus wenn die sich zu sehr gesetzt haben und vom TÜVer oder der Rennleitung wegen der Tiefe beanstandet werden!


    Ich selbst hatte im S202 (also dem W202 Kombi) damals auch zu Eibach gegriffen, nachdem ich den direkten Vergleich zu den Federn von H&R im W202 (und anderen Fahrzeugen) gehabt habe. Der Komfort Unterschied ist wirklich beachtlich. Die Eibach setzen das Fahrwerk tiefer und verfügen im Gegensatz zu den H&R, dank ausgewogener Kennlinie immer noch über einen sehr guten Komforterhalt und sind dennoch gleichzeitig sportlich abgestimmt. Mit den Bockharten H&R ist der Komfort definitiv passè und es macht mit denen auch nur noch sehr wenig Spaß, abseits von Autobahnen zu fahren. Und selbst auf Autobahnen macht das mit denen nur bedingt Spaß, je länger die Strecke umso weniger Spaß! Da ächzt am Ende nur noch das eigene Kreuz und schreit nach stillstand und ausstieg!! Bei zwei meiner Kollegen ist darüber hinaus sogar auch schon mal eine H&R Feder gebrochen. Und das nach gerade einmal etwas über 2 Jahren und nach 3 Jahren (bei beiden HA), nachdem sich die Federn in den 2 Jahren zuvor schon extrem gesetzt hatten. Beide haben die H&R danach rausgeworfen und sind ebenfalls ins Eibach Lager gewechselt. Und beide haben den Wechsel anschließend direkt mit breitem Grinsen quittiert... bis heute!


    In meinem W203 sind übrigens Brabus 30/30 Federn und Stoßdämpfer verbaut. Der Fahrkomfort ist ebenfalls weitestgehend erhalten geblieben. Bei gleichzeitigem Gewinn an Sportlichkeit und satter Straßenlage.. Kein Wunder, entspricht die Kennlinie der Braus Federn ja auch der, der Eibach Pro Kit Federn und somit also dem eigentlichem Hersteller der Brabus Federn. (ich meine sogar auch mal gelesen zu haben, dass auch die AMG Federn aus dem Hause Eibach kommen, kann das jemand bestätigen ?) Der Vorbesitzer hatte sich übrigens anfangs auch erst für die H&R Federn entschieden, diese jedoch nach nicht einmal 4 Wochen wieder aus dem Fahrzeug ausbauen lassen, da das Fahrzeug mit dem Komfort eines Mercedes so gar nichts mehr am Hut hatte. Er hat sich dann nach intensiverer Beratung dann für das Brabus Fahrwerk entschieden und hat diese Entscheidung auch nie bereut, ganz im Gegenteil! (Ich übrigens auch nicht ;)


    Ich würde Dir übrigens auch empfehlen die Stoßdämpfer gleich mit zu wechseln, ist ja ein Abwasch und ja auch gar nicht mal mit sooo viel Mehrkosten verbunden. Hatte mich selbst damals für die Monroe Reflex Dämpfer in Verbindung mit dem Eibach Pro Kit entschieden und war von dieser Kombi im Bezug auf Preis/Leistung absolut begeistert. Als Alternative kann ich Dir aber auch noch die Bilstein B4 Dämpfer in Verbindung mit den Eibach Pro Kit Federn empfehlen, diese Kombi fährt ein Bekannter in seinem Benz und diesen Wagen bin ich jetzt auch schon des öfteren gefahren. Prädikat Absolut empfehlenswert! Alles was über dem Beilstein B2 und B4 kommt (B6,B8) ist leider auch signifikant straffer/härter und tangiert den Komfort dadurch leider eher negativ. Würde also davon abraten, zumindest sofern Dir der Komfort auch noch etwas wichtiger als die reine Sportlichkeit ist! Wovon ich jetzt mal ausgehe, denn ansonsten würden sich andere Fahrwerke im speziellem Gewindefahrwerk wohl eher anbieten.


    Eine dezente Keilform solltest Du jedenfalls auch mit 30/30 oder 40/40 mit den Feder.-Gummis hinbekommen. Mehr als 30/30 würde ich persönlich allerdings keinen Benz tieferlegen. Die Straßen sind teilweise eh schon eine mittlere Katastrophe und werden in absehbarer Zeit ja auch nicht besser. Ohne jegliche Panik, trotz Tieferlegung, noch auf jeden Bürgersteig und in jedes Parkhaus und/oder Tiefgarage zu kommen ist mMn. auch noch ein sicherlich beachtenswerter Aspekt, den man im Hinterkopf behalten und auch zu schätzen wissen sollte ;)


    Meine Empfehlung eindeutig 30/30 Eibach Pro Kit Federn! -Mit bestenfalls auch direkt gleich neuen Premium (Serien) Stoßdämpfern-


    Sich Original Mercedes Sport Federn zu kaufen dürfte -bei 150,- Euro Listenpreis für ein komplettes & neues Eibach Pro Kit- aller Wahrscheinlichkeit nach rausgeworfenes Geld sein.

    Wie bei allem lässt sich Mercedes erwartungsgemäß sicher auch für das liefern eines Kits Original Sport-Ersatzfedern fürstlich entlohnen. Allein die Preisanpassungen der letzten 3 Jahre sprechen da ja mitunter wahre Bände und sind gleichermaßen grotesk! Das ist schon nicht mehr feierlich.... Obwohl so ein Kit Originaler MB Ersatzfedern wahrscheinlich auch vor Jahren schon um einiges teurer, als die Kits von Eibach & Co. gewesen sein dürften.


    Hat da evtl. gerade mal jemand Zugriff auf das EPC und nen aktuellen Preis für ein Kit Original MB Sport-Dämpfer für den W202 ? Der Preis würde mich jetzt ja tatsächlich mal interessieren...


    Gruß Dirk

    Hallo Leute,


    stimmt das, dass die Prüforganisation neuerdings bei einer HU-Nachuntersuchung, den dafür zugrundeliegenden TÜV Bericht einbehält, wenn dieser von einer anderen Prüforganisation stammt ?


    Falls ja, wo kann man das nachlesen und was für einen genauen Grund soll das eigentlich haben ? Verstehe das Prozedere gerade nicht wirklich und finde diesbezüglich auf die schnelle auch keine hinreichenden Informationen im Netz.



    Hintergrund:

    War am Montag mit meinem S203 (wie immer) beim TÜV Rheinland für die fällig gewordene HU/AU Untersuchung. Leider wurde mir die Plakette allerdings wegen einem einzigem Mangel verwehrt. ( Feststellbremse: zu starke Abweichung ) OK, ist ja keine Beinbruch. Meine Lebensgefährtin war dann gestern mit dem Fahrzeug in der Werkstatt, wo ein KFZ-Mechaniker die Einstellung der Feststellbremse vornahm. Er fuhr nach erfolgter Einstellung dann auf den dortigen Bremsen.-Prüfstand um zu prüfen ob es damit erledigt wäre, jedoch hatte sich an der Abweichung wohl nichts verändert und bestand immer noch.


    Der dort anwesende TÜV Prüfer (GTÜ) meinte nach kurzer Rücksprache mit dem Mechaniker nur, lass mich mal...


    Er setzte sich in den Wagen und fuhr unter Betätigung der Feststellbremse auf dem Werkstattgelände ein paar mal hin und her. Danach ging es erneut auf den Bremsen.-Prüfstand, jedoch passten die Werte noch immer nicht. Also wiederholte er die vorangegangene Prozedur mit und fuhr danach ein weiteres mal auf den Prüfstand. Et voilà!, Prüfung bestanden. Laut seiner Aussage saß die Feststellbremse nur fest. Soll wohl vermehrt vorkommen wenn man ein Fahrzeug mit Automatik.-Getriebe vornehmlich auf P abstellt und darauf verzichtet die Feststellbremse zu betätigen. (was bei uns übrigens gar nicht der Fall ist und wir immer auch die Feststellbremse bei unseren Automatik Fahrzeugen beim abstellen betätigen)


    Meine Lebensgefährtin hat dann der Bequemlichkeit wegen dort auch gleich die TÜV Nachprüfung beurkunden lassen. Allerdings später lediglich den Bericht von GTÜ mit dem darin vermerktem Verweis auf den vorangegangenen TÜV Bericht erhalten. Den TÜV Bericht vom TÜV Rheinland selbst, hat sie nicht wieder ausgehändigt bekommen, dieser wurde also von GTÜ einbehalten. Auf Nachfrage entgegnete der GTÜ-Prüfer meiner Lebensgefährtin lediglich, dass dies neuerdings so geregelt sei ?!?


    Kann das jemand bestätigen das neuerdings der TÜV-Bericht bei einer Nachuntersuchung einbehalten wird ? Und falls ja, aus welchen Gründen ?

    Leuchtet mir jedenfalls im Moment nicht ein und meine Unterlagen, vor allem wenn ich für etwas bezahlt habe, hätte ich auch weiterhin gerne komplett & vollständig in meinen Akten. Zumal im TÜV-Bericht ja auch Hinweise vermerkt werden (oder auch nicht), die in dem Nachprüfungs.-Bericht ja nicht ersichtlich sind oder übernommen werden.


    "Krasser FunFact...:".

    Bei einer noch am selben Tag der GTÜ Nachprüfung, von mir veranlassten Prüfung auf dem Bremsen.-Prüfstand des TÜV-Rheinland, war das Ergebnis, dass mein Fahrzeug mit den Werten der Feststellbremse dort wieder durchgefallen wäre !?! (Leider war der TÜV-Prüfer nicht mehr Vorort aber dafür hab ich so zumindest die Prüfung bzw. den Test umsonst bekommen und dafür nen 5er in die Kaffeekasse geworfen)


    Wie kann das sein ???

    Der Bremsen-Prüfstand bei TÜV Rheinland ist ein Rollenprüfstand, der Prüfstand bei GTÜ hingegen war Digital, also ohne Rollen und Bewegung der Räder.

    Aber auch wenn das unterschiedliche Prüfsysteme sind, darf es da doch keinesfalls zu solch krassen Abweichungen kommen, welche am Ende über die Zuteilung der Plakette entscheiden. Das ist doch ein Unding sondergleichen und lässt mich dementsprechend auch maximal irritiert zurück!!!


    Frage mich gerade ob ich die Feststellbremse nun doch lieber mal komplett überholen lasse oder es erstmal dabei belassen soll ? Meine Befürchtung ist halt, dass da u.U. evtl. doch noch etwas im Argen liegen und dies im Worst Case zum blockieren eines oder beider Räder führen könnte? Stell ich mir auf der Autobahn jedenfalls äußerst unschön vor, zumal ich dort ja auch gerne schnell unterwegs bin .....


    Was meint Ihr, ist meine Beunruhigung dahingehend berechtigt oder kann da gar nichts passieren ?

    Bremsen (Scheiben & Beläge) wurden übrigens vor etwas über einem Jahr rundum erneuert. Feststellbremse war zu diesem Zeitpunkt laut KFZ-Mechaniker noch ohne jegliche Beanstandung und weit entfernt von überholungs.- bzw. erneuerungsbedürftig. (Ein neuer komplett Satz lag damals ebenfalls schon vor und liegt derweil auch noch unangetastet in der Garage)


    Beste Grüße

    Dirk

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