Ich bin Prüfingenieur und aaSmT bei einem TÜV es gibt keine Anweisung dass die Vorberichte einbehalten werden müssen, sowohl gesetzlich als auch intern!
Einige Kollegen behalten sie ein oder eher machen ein Foto davon damit man sich selbst absichert, hin und wieder gibt es damit Probleme wenn man eine Nachkontrolle einer anderen Organisation macht, ich hatte da noch nie Probleme... Man muss eh Berichtsnummer, Organisation sowie Prüftag eingeben, theoretisch sollte man dann immer bei der anderen Organisation die Berichte bekommen, wenn ein Bericht gefakt sein sollte dann ist es so, damit hatten Kollegen wohl mal Probleme.
Ich würde sogar sagen dass man die Vorberichte nicht behalten darf, wieso auch? Sind Eigentum des Besitzers also des Fz. Halters. Vielleicht hat der Doof den einfach verbummelt, streng genommen ist die Nachkontrolle nur mit dem Vorbericht gültig, denn es gab Kollegen die haben schon nur Nachkontrollen gemacht um den Kunden einen gefallen zu tun also den Preis niedrig gehalten... Wieso auch immer, ist bei uns mal in Hessen vorgekommen...
Hi W202-C36-AMG,
vielen Dank für Deine -aus berufenem Munde- erhellenden & bestätigenden Ausführungen
Das habe ich in der Tat genau so vermutet, also das es für das Einbehalten des TÜV-Berichts -bei Nachprüfung- gar keine Rechtsgrundlage oder Verordnung gibt. Und es da auch keine Neuerungen in jüngster Zeit gegeben hat. Auch was Du zusätzlich anmerkst entspricht voll und ganz, auch meinem Rechtsempfinden. Deshalb ja auch meine starke Irritation im Bezug auf das einbehalten des TÜV-Berichts. Wenn dem Prüfer der zugrundeliegende TÜV-Bericht zur persönlichen Absicherung wichtig erscheint, dann soll er sich diesen gefälligst selbst kopieren, einscannen oder abphotographieren wenn ihm die Berichtsnummer allein nicht ausreicht. Aber doch Bitteschön nicht kommentarlos einbehalten und auf gezielte Nachfrage einfach falsche Dinge behaupten = NoGo!
Somit meine dritte Negativ Erfahrung mit GTÜ....., schon bemerkenswert bei gerade einmal dreimaligem aufeinandertreffen!
Werde den GTÜ-Prüfer kommende Woche auch noch mal persönlich kontaktieren und dann soll er mir mal erklären auf Basis welcher Rechtsgrundlage genau er meint den TÜV-Bericht einbehalten zu müssen/dürfen. Habe zwar mittlerweile schon ein Duplikat vom TÜV-Rheinland (erfreulicherweise kostenlos) erhalten aber ich wollte ihn ja eh auch noch mal wegen den extrem abweichenden Ergebnissen der Bremsen.-Prüfstände bei GTÜ und dem TÜV "interviewen. Interessiert mich persönlich einfach (mag es halt gern logisch und wenn möglich nachvollziehbar), ist ansonsten aber keinem weiterem Anliegen -außer der eigenen Neugier- geschuldet.
Gruß Dirk