TÜV-abgenommene Ausgangs-Situation:
<ul>Felgen: 7.5Jx17 ET 35 (VA + HA)
Reifen: 235/40 R 17 (VA + HA)
Sportfahrwerk ab Werk mit Tieferlegung: ca. 15mm vorn / 20mm hinten
Vorne nachgerüstet: andere Domlager-Gummis (-10mm)
Hinten nachgerüstet: 15er Distanzscheiben (eingetragen m.o.g. Felgen)
Bördelkanten: ab Werk bereits umgelegt
Lenkeinschlagsbegerenzung und Federweg: unveränderter Serienstand
Karosseriearbeiten: keine, da weder notwendig, noch gefordert</ul>
Schlussfolgerung:
<ul>Eine ganz spezifische Rad-Position ist somit definiert.
Die grösste Breite des Rades wird von den Reifen bestimmt, da diese breiter als die Felgen sind. </ul>
Theorie:
<ul>Die Rad-Position ändert sich nicht, wenn ich die 7.5Jx17er durch 8.5Jx17er Felgen gleicher Einpresstiefe ersetze.
Lediglich die Reifenflanken werden etwas steiler gezogen, wenn ich die oben beschriebenen Reifen im Format 235/40 R 17 auch hier montiere.
Auch hier sind somit die Reifen immer noch breiter als die Felge.
Und somit müsste ich im Grunde genommen auch Felgen eingetragen bekommen, die kein Gutachten zu dieser Rad-Reifen-Kombination für das gewünschte Fahrzeug besitzen. Vorausgesetzt, dass für diese speziellen Felgen absolute Freigängigkeit nachgewiesen werden kann (z.B. zu den Gelenk-Köpfen etc.).
Somit sollten zum Beispiel original MB-Felgen vom W230 im beschriebenen Format montiert werden können. Leider besitzen diese weder eine KBA-Nummer, noch können sie ein Gutachten oder eine ABE aufweisen. Lediglich eine Werks-Freigabe besitzen diese Felgen (i.e. sind homologiert) für bestimmte Baumuster (und eben leider nicht für den W/S202).
Daher müsste mit dem Prüfer bei der Eintragung (nach http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34150.htm § 22 (3) StVZO & http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34144.htm § 19 StVZO ) stark verhandelt werden...
Wobei meine Theorie jedoch wohl aus technischer Sicht schlüssig und nachvollziehbar sein dürfte (!?!). </ul>
Richtig oder Falsch?
<ul>Für zahlreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.</ul>
Merci,
Danny