Hallo Foristen,
ein Bekannter von mir wurde Opfer einer Fahrerflucht, Gottseidank ist der Hergang durch eine Dashcamaufzeichnung gesichert und draufhin wurde auch der Verursacher innerhalb einer Stunde aufgegriffen.
Desweiteren wurde durch die Kamera während der Flucht zusätzlich noch eine Rotlichtfahrt des Täters Dokumentiert.
Die Polizei hatt den Täter laut Aussage in Gewahrsam genommen, und das Fahrzeug steht seit 4 Tagen auf dem Polizeigelände (Tatfahrzeug).
Der Schaden beläuft sich auf 6500€.
Über Alkohol ist nichts bekannt. Nun zur Frage, welche Straffolgen ergeben sich aus Fahrerflucht mit Rotlichtfahrt, im Bussgeldkatalog ist dies als Kombination nicht abgelegt...mich interessiert es halt.