Fragen zu Fahrerflucht

  • Hallo Foristen,


    ein Bekannter von mir wurde Opfer einer Fahrerflucht, Gottseidank ist der Hergang durch eine Dashcamaufzeichnung gesichert und draufhin wurde auch der Verursacher innerhalb einer Stunde aufgegriffen.

    Desweiteren wurde durch die Kamera während der Flucht zusätzlich noch eine Rotlichtfahrt des Täters Dokumentiert.


    Die Polizei hatt den Täter laut Aussage in Gewahrsam genommen, und das Fahrzeug steht seit 4 Tagen auf dem Polizeigelände (Tatfahrzeug).


    Der Schaden beläuft sich auf 6500€.


    Über Alkohol ist nichts bekannt. Nun zur Frage, welche Straffolgen ergeben sich aus Fahrerflucht mit Rotlichtfahrt, im Bussgeldkatalog ist dies als Kombination nicht abgelegt...mich interessiert es halt.

  • Das ist auch keine Ordnungswidrigkeit, deshalb nicht im Katalog, sondern eine Straftat.

    Googelst Du § 142 StGB.

  • ist sowas nicht eine Einzelfallentscheidung? Alleine bei der Schadenssumme hast du meines Wissen schon 6 Monaten den Führerschein weg sowie ein Haufen geld. Kann mir gut vorstellen, dass mit der Rotlichtmissachtung definitiv noch mehr kommen kann... Glaub sogar, die Versicherung kann von dem Unfallverursacher Geld zurückfordern

    • Der Verstoß gegen das sog. unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird
      regelmäßig bereits beim Ersttäter mit mindestens einer Geldstrafe im Bereich eines Monatsnettogehalts bestraft. Zudem werden im Verkehrszentralregister in Flensburg 2 Punkte eingetragen.
    • Beträgt der Fremdschaden mehr als ca. 1.300 EUR wird im Regelfall der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten verhängt. Zudem werden im Fahreignungsregister 3 Punkte eingetragen.
    • in Bußgeld ist bei Fahrerflucht nicht vorgesehen, da es sich dabei um eine Straftat handelt, die nach dem Strafgesetzbuch behandelt wird.

    Quelle:


    Zusätzlich könnte die rote Ampel nochmal 90€ und einen Punkt einbringen, aber ich denke, dass dies die Polizei selber entscheiden wird.

    Ich dacht es gäbe noch eine Fahrerflucht mit Gefährdung im Katalog, scheinbar aber nicht.

  • Die Straffolgen kenn ich, dass hab ich mir auch schon optisch zugute kommen lassen.....


    Wir warten mal ab was rauskommt, da der Anwalt eh schon eingeschaltet ist, ich vermute dass auch Alkohol im Spiel ist. Tatzeit morgens gegen 2 Uhr.

  • Richtig, eine Straftat ist immer eine Einzelfallentscheidung mit entsprechender Würdigung aller Umstände. Und da wir letztere nicht kennen, ist es auch nicht möglich klar ein Strafmaß hier zu benennen.

  • Ich bin mir nicht sicher, aber war da nicht was, dass Dashcamaufnahmen nicht nur für die eigene Position genutzt werden können? Wegen der roten Ampel, weil das wäre ja ein "Hilfssheriff-Fall". Wie gesagt, nicht sicher, könnte mir aber vorstellen dass er dafür nicht nur wegen der Aufnahme belangt werden könnte.

  • Auf den Video ist die Kollision zu sehen , sowie die weitere Flucht über eine Rote Ampel......Die Aufnahmen wurden von der Kamera des geschädigten gemacht.

  • Fraglich ob die Aufnahmen der Dash-Cam dazu genutzt werden können, den Rotlichtverstoß zu ahnden. Ist am Ende aber ja auch nicht wirklich relevant. Denn relevant ist hier die Fahrerflucht.