Hi @ All!
Irgendwie kam es mir letztens in den Sinn, ein paar Worte (Fragen) in diese Richtung zu verschwenden.
Gleich vorweg:
Ja, auch ich mache das gerne. Nachrüstungen von Sonderausstattungen ....
Neuerdings fand nun auch der ART Einzug in meinen 211, was mich zu folgender Frage bringt:
Beim ART (Distronic) handelt es sich um ein Assistenzsystem der - sagen wir mal - 1. Generation. Also nicht wirklich dramatisch das nachzurüsten und freizuschalten.
Nun liest man da und dort Berichte über den Einbau von allen möglichen Assistenzsystemen auch in aktuelle Baureihen.
Ich bin jedesmal überrascht und begeistert (würde das technische Verständis auch gerne haben ), was da alles möglich ist.
Angefangen von Stereokameras, Radarsensoren, usw. bis hin zu Hardware, welche für ein Modell gar nicht vorgesehen war.
Auch das 'feintunen' von bestehenden Systemen soll noch was bringen.
Wie gesagt, ich bin da (leider) auch sehr anfällig auf den Krimskrams, jedoch ist das mit den Assistenzsystemen (Spurhalteassistenz, Distronic,...) nicht ganz ohne finde ich.
Die Produkthaftpflicht des Herstellers erlischt ja ohnehin sofort, sobald ich was am Fahrzeug ändere/nachrüste, was mir eine Werkstatt offiziell nicht gemacht hat.
Klar.
Passiert aber nun ein Unfall welcher Kausal zu dem nachgerüsteten Extra zu sehen ist, steigt die Haftplicht garantiert auch aus (Stichwort: Obligenheiten, Verkehrssicherheit, usw.).
Möglich, dass ich das zu eng sehe .
Was meint ihr dazu?
Viele Grüße
Elmar