Nachrüstungen & SA Wahn

  • Hi @ All!


    Irgendwie kam es mir letztens in den Sinn, ein paar Worte (Fragen) in diese Richtung zu verschwenden.


    Gleich vorweg:
    Ja, auch ich mache das gerne. :D Nachrüstungen von Sonderausstattungen 8o ....


    Neuerdings fand nun auch der ART Einzug in meinen 211, was mich zu folgender Frage bringt:


    Beim ART (Distronic) handelt es sich um ein Assistenzsystem der - sagen wir mal - 1. Generation. Also nicht wirklich dramatisch das nachzurüsten und freizuschalten.


    Nun liest man da und dort Berichte über den Einbau von allen möglichen Assistenzsystemen auch in aktuelle Baureihen.
    Ich bin jedesmal überrascht und begeistert (würde das technische Verständis auch gerne haben :) ), was da alles möglich ist.
    Angefangen von Stereokameras, Radarsensoren, usw. bis hin zu Hardware, welche für ein Modell gar nicht vorgesehen war.
    Auch das 'feintunen' von bestehenden Systemen soll noch was bringen.


    Wie gesagt, ich bin da (leider) auch sehr anfällig auf den Krimskrams, jedoch ist das mit den Assistenzsystemen (Spurhalteassistenz, Distronic,...) nicht ganz ohne finde ich.


    Die Produkthaftpflicht des Herstellers erlischt ja ohnehin sofort, sobald ich was am Fahrzeug ändere/nachrüste, was mir eine Werkstatt offiziell nicht gemacht hat.
    Klar.


    Passiert aber nun ein Unfall welcher Kausal zu dem nachgerüsteten Extra zu sehen ist, steigt die Haftplicht garantiert auch aus (Stichwort: Obligenheiten, Verkehrssicherheit, usw.).


    Möglich, dass ich das zu eng sehe :whistling: .


    Was meint ihr dazu?


    Viele Grüße
    Elmar

  • Hallo Elmar,
    Haftpflicht steigt nie aus. Soll heißen, den Schaden des Gegners zahlt sie immer.
    Eventuell nimmt sie Dich in Regress.
    Mehr als 7.500€ werden das aber nicht.
    GrusS

  • Wenn du einen Autopiloten nachrüstest oder blind dem Navi folgst, dann kommt dir die Erleuchtung, dass das keine so gute Idee ist, hoffentlich bevor dein Navi eine Fähre mit einer Brücke verwechselt.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Hallo Stefan!


    Natürlich steigt die HP nicht aus. Wie Du richtig sagst, gibt es die Obligenheitsverletzungen und den damit verbundenen Regress.


    Dieser ist bei uns bei einer OLV 11.000,-- Euro und ab der 2. OLV bereits 22.000,-- Euro, was nicht wenig ist.
    Darüber leistet das VU.


    Das mit dem Navi kann man jetzt nicht unmittelbar vergleichen, denke ich. Man sollte das Fahrzeug schon mit Hirn lenken und auch nicht besoffen fahren... ;) .


    Im Falle der Nachrüstungen an jungen Wagen mit noch laufender Werksgarantie ist das sicher problematisch.
    Ebenso kann sich der Hersteller (auch wenn die Nachrüstung 100%ig perfekt passt als wäre es ab Werk) aus der Haftung rausnehmen, sollte einem Assistenzsystem ein Mangel nachgewiesen werden.
    Heisst dann: Wurde nachgerüstet, und sind wir dafür nicht verantwortlich...


    Viele Grüße
    Elmar

  • Elmar, Du willst doch jetzt nicht ernsthaft einen Hersteller für eine Fehlfunktion einer Sonderausstattung haften lassen...


    Ich verstehe die Volkskrankheit, sich in jeder Form gegen Garantie- oder Versicherungsleistungen absichern zu müssen. Wer technische Änderungen an seinem Fahrzeug vornimmt sollte auch soviel Eigenverantwortung mitbringen, den Einbau mindestens so gut wie ab Werk, nach Möglichkeit noch besser vorzunehmen, oder entsprechend lassen. Dass ich mir da immer ein Restrisiko an Ärger einhandeln kann, sollte klar sein. Dass die Systeme ab Werk keineswegs perfekt abgestimmt sind, sondern allenfalls so weit als dass sie funktionieren, aber immer noch Optimierungspotential bleibt, weil so was im Serienprozess nur in einem gewissen Tolleranzbereich möglich ist, sollte auch klar sein.
    Falls Du dazu detailierte Erfahrungen hören möchtest, wende Dich mal an Raffy, der kennt sich da auch im Detail aus.


    Ich verstehe jetzt auch nicht so ganz worauf Du hinaus willst. Dir wird niemand aufzeigen, was bei Nachrüstungen definitiv überall und jederzeit tolleriert wird. Vieles, von den Assystenssystemen ist Spielerei, oder vielfach Gimmicks, mit denen Mängel in der Funktionalität dem Design oder der Kosteneinsparung geopfert wurden, die dann mit deren Hilfe kompensiert werden müssen. Das Grundprinzip ist halt immer Bedarf wecken, anbieten und kassieren... :P


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Servus Jürgen!


    Auf was ich hinaus möchte, ist einfach: Was sagt die rechtliche Seite dazu.


    Und warum sollte ich den Hersteller nicht klagen, wenn z.B. ein Airbag falsch auslöst (Toyota, war das denke ich) oder die Software eines Assistenten mangelhaft ist.
    Guck mal nach Amerika, die machen das und zeigen es auch noch vor (leider) wie es gemacht wird.... Ich sag nur Abgasskandal. Man kann immer was finden...


    Kauf Dir nen neuen E. 'Optimiere' ein Jahr später den Collision Prevent Assist warum auch immer.
    Dann gibt der auf einmal Gas, weil irgendeine Situation es theoretisch verlangen würde, welche aber von Haus aus falsch programmiert wurde?
    Dann mal zu MB und sich beschweren.... Kann man sich - denke ich - ersparen :D.
    An dieser Stelle sollte dann schon eine gewisse Produklhaftung (im Falle des Falles) einzufordern sein, denke ich?
    Wenn man da nun manipuliert hat, war's das wohl auch wenn der von Haus aus 'falsch' lief.


    LG
    Elmar