Auslieferung einer Cabrios gestoppt, Schadenersatz wegen Patentverletzung erfolgreich

  • Also das wird ggf auf einen Stopp bis zum Jahresende rauslaiufen. Denn dann läuft das Patent aus und kann genutzt werden. Aber für die angeblich ausgelieferten 350.000 Autos wird Daimler blechen müssen. Und mit den genannten 50? je Auto ist das nicht getan. Ich gehe von mindestens der dreifachen Summe aus, ggf 5fach. Bei Zubehör in der Luxusklasse ist die Kalkulation ziemlich heftig auf Gewinn getrimmt.


    Oben hängt schon alles dran:
    1. Ja, Stopp des Airscarf ja, aber warum nicht weiter ausliefern, deaktivieren und ab Ende des Jahres nachliefern für betroffene Kunden?


    2. Wie kommst du auf die Summen? Bauchgefühl?
    Und selbst wenn es so ist, das ist ein Fligenschiss für Daimler.


    3. Juristisch scheint das Thema ja hoch strittig zu sein.


    Mich persönlich kotzt unser angeb licher Rechtsstaat gewaltig an! Wie kann es sein, dass das eine Gericht ohne neue Erkenntnisse zu einem vollkommen anderen Urteil kommt, als das Gericht zuvor? Das ist doch pure Willkür und hat nichts damit zu tun, nach geltendem Recht zu urteilen. Was soll die Instantenmaschinerie?
    Das ist doch alles vollkommen verpulverte vollswirtschaftliche Leistung,

  • Das ist doch pure Willkür und hat nichts damit zu tun, nach geltendem Recht zu urteilen.


    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
    Definiere geltendes Recht.
    Woraus besteht geltendes Recht?
    Kannst Du nicht beantworten?
    Also an Dieter Nuhr halten.
    S.

  • Definiere geltendes Recht.
    Woraus besteht geltendes Recht?


    Aus meiner Sicht sollte es sich aus den geltenden Gesetzen (die sind niedergeschrieben) eindeutig herleiten.
    Jetzt bist du dran, woher kommt dein geltendes Recht? Bauchgefühl, des Richter oder des Anwalts?


    Wie soll sich jemand an geltendes Recht halten, wenn er einmal verurteilt wird und einmal nicht ... ist das Rechtsstaatlich? ... wobei die einzige Variable der wechselnde Richter ist?
    Wenn sich Gesetze oder neue Fakten ergeben, dann ist alles erklärbar und auch logisch, aber wenn nur eine andere Instanz, ein anderer Richter am Werk ist, dann ist das doch pure Willkür!
    Wie soll ich als Bürger dann wissen, was erlaubt ist und wo für ich in den Knast gehe?


    P.S.: Wenn die Instanzen vorher inkompetent sind, dann sollte man sie einfach abschaffen!

  • Vor Gericht kriegt man ein Urteil. Richter sind frei in der Würdigung der Beweise. Um über die Urteile zu schimpfen wissen wir nicht genug. Dazu müsste man das Urteil im Wortlaut lesen und juristisch als Sprache verstehen.


    Deaktivieren und an Weihnachten wieder aktivieren, das dürfte nicht gehen. Das wäre eine Umgehung des Patentschutzes. Und da das dann vorsätzlich geschieht, ist die Gebühr sicher dreimal so hoch. Laut Urteil ist bereits die Herstellung untersagt. Dazu gehören auch vorbereitende Arbeiten.


    Generell läuft die Entschädigung auf eine völlige Abschöpfung des Gewinns durch die Patentverletzung raus.


    Im Zivilrecht kann es schon mal vorkommen, dass es Unterschiede in der Auffassung von Recht und Unrecht gibt. Im Strafrecht sollte das eher nicht vorkommen.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

    Einmal editiert, zuletzt von wolfi71 ()

  • Jajaaaa, vor Gericht und auf hoher See... :D
    Zum Beispiel hat mein Heimatlandkreis letztens ein Prozeß verloren und einher ging das Verbot, in Berufung gehen zu dürfen. Das heißt, er muß jetzt erst wieder das Recht einklagen, in Berufung gehen zu dürfen. Jemand gewußt, daß es sowas gibt? Ich nicht! Ich dachte, in Berufung kann man immer gehen, wenn's noch nicht die letzte Instanz ist... :huh:



    Gruß Torsten

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    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • Berufung wird vom Gericht zugelassen, wenn es die Rechtslage für strittig hält. Wenn es die Rechtslage aber für abschließend geklärt und eindeutig hält, kann es die Revision ausschließen. Dann prüft das übergeordnete Gericht erstmal nur, ob der Rechtsweg zu recht ausgeschlossen wurde. Nur wenn das zu Unrecht ausgeschlossen wurde, kannst du in die nächste Instanz gehen. Für viele Verfahren ist schon nach der ersten oder spätestens zweiten Instanz Schluss.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Darf ich jetzt eigentlich beim Verkauf noch sagen das mein SLK Airscarf hat?


    Nur mal so aus meiner Erfahrung: Wenn es wirklich kalt ist und man das Dach in den Kofferraum packt, dann sollte man vernünftige Kleidung anhaben. Leichte Kleidung und den Nackenfön an bringt nicht wirklich viel. Mir wäre das Preis-/Leistungsverhältnis nächstes Mal nicht wieder die 2013 aufgerufenen 487,90 € wert. 8)

  • Wenn du das gebrauchte Auto verkaufst, darfst du das sehr wohl mit verkaufen. Du hast es nicht hergestellt oder eingebaut. Betroffen ist die erstmalige Inverkehrbringung durch den Hersteller.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P