Wer hat diesbezüglich Erfahrungen gemacht?
Im Gutachten steht ja, dass an der Vorderachse der Radlauf umgelegt werden muss.
So, vor 2 Jahren war ich also mit Styling 2 (7,5 + 8,5 ET35/30) beim Tüv.
Der sagt gleich zu mir:
Wieso wollen sie die denn eintragen lassen? Sind doch Mercedes Felgen
Ich sag "Ne, is klar, die müssen schon eingetragen werden .
Also gut sagt er, geht um und unter das Auto und schreibt sich `nen Zettel. Der landet dann im Büro und ich geh da auch hin.
Dort sitzt die Büro-Tante und tippt mit einer Vorkriegsschreibmaschine die Sachen von dem Zettel in den Brief.
Ich schau über den Tresen, auf den Zettel und schreie STOP!!!
Da steht nur eine Felgengröße (wohl aber 2 Reifengrößen) drauf. Die hinteren Felgen sind breiter, sag ich.
Steht da aber nicht, sagt sie .
Wir holen den TÜV Mann nochmal. Ich erklär den Sachverhalt und dann wurde doch noch was draus...
Somit hatte ich an diesem Tag wohl das "Dream Team" erwischt, denn vom Umbördeln an der VA war sowieso nie die Rede. Ob die überhaupt gewußt hätten, was das ist .
Nun ist es aber soweit, dass ich das ich heuer Styling III (ET37/34) eintragen lassen will. Diese ja sogar laut ET ein wenig weiter innen stehen.
Nun steht aber im TÜV-Gutachten immer noch, dass man vorne bördeln muß! Muß man wirklich? Ich habe übrigens sogar MB Felgen 7,5x17 ET37 ringsrum vom Vorbesitzer eingetragen (MB EVOII).
Was ist jetzt eigentlich Sache
Fahrzeug ist übrigens ein C230K sport EZ 11/97 (MoPf).
mfG
Ralf