Geringerer Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen möglich?

  • Ich kleb mir so nen Müll nie hin. Klebt nur das ganze KI/Armaturenbrett und sonst was vom Aufkleber...
    Bei Firmenwagen oder Mietwagen sicherlich gut, aber beim privaten PKW? Wer seine Reifen nicht kennt, sollte lieber zu Fuß laufen...

  • Indem man die Limiterfunktion am Tempomaten benutzt


    Dass das nicht als adäquate Winterreifenbegrenzung angesehen wird, da gehe ich sofort mit.
    Das sieht aber mit einer Winterreifenbegrenzung eingestellt im KI durchaus anders aus.


    gruss

  • Beim 202 MoPf kann man ein Winterreifenlimit unabhängig vom "Limiter" des Tempomaten einstellen, steht sogar in der BA.
    siehe Individualeinstellung S. 213

  • Bei Firmenwagen oder Mietwagen sicherlich gut, aber beim privaten PKW? Wer seine Reifen nicht kennt, sollte lieber zu Fuß laufen...

    Wo ist bitte der unterschied zwischen einem Mietwagen und dem privaten PKW? Wenn der Gesetzgeber das vorschreibt, muss der Kleber nun mal rein. Und wenn er nicht drin ist und man kontrolliert wird, darf man dann auch nicht meckern, wenn es teuer wird.


    Beim 202 MoPf kann man ein Winterreifenlimit unabhängig vom "Limiter" des Tempomaten einstellen, steht sogar in der BA.

    Ob man da was limitieren kann oder nicht ist dem Gesetzgeber recht egal, da man das Limit jeder zeit wieder aufheben kann!




    Hier mal zwei Zitate für alle, die es sowieso besser wissen:


    Wer mit Winterreifen unterwegs ist, muss in seinem Auto einen Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anbringen. Dies gilt zumindest immer dann, wenn die Winterreifen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind, als das Auto schnell ist. Ansonsten droht ein Bußgeld von 20 € bei einer möglichen Polizeikontrolle. Die Anbringung des Aufklebers übernimmt in der Regel der Reifenmontagebetrieb beim Aufziehen der Reifen.



    Häufig stellen unsere Sachverständigen im Rahmen der Hauptuntersuchung das Fehlen des Aufklebers fest. Ein Mangel, der seit 01.07.2012 als „erheblicher Mangel“ eingestuft werden muss und eine Wiedervorführung des Fahrzeugs zur Folge hat. Achten Sie daher beim Reifenaufziehen auf den Aufkleber oder besorgen Sie sich den Aufkleber kostenlos an Ihrer TÜV-STATION. Sie erhöhen damit Ihre Sicherheit, schützen sich vor möglichen Bußgeldforderungen der Polizei und ersparen sich ggf. die Wiedervorführung Ihres Fahrzeuges im Rahmen der Hauptuntersuchung.


    Quelle: TÜV NORD

    R.I.P.
    C180 Elegance


    Unsterblich Dank Google Street View
    Und das sogar vor meiner Haustür

  • Wo ist bitte der unterschied zwischen einem Mietwagen und dem privaten PKW? Wenn der Gesetzgeber das vorschreibt, muss der Kleber nun mal rein. Und wenn er nicht drin ist und man kontrolliert wird, darf man dann auch nicht meckern, wenn es teuer wird.


    Ich denke bei dem Kommentar ging es nicht darum, was rechtlich vorgeschrieben ist, sondern was derjenige für sinnvoll empfindet. Und da gebe ich ihm recht.


    Ob man da was limitieren kann oder nicht ist dem Gesetzgeber recht egal, da man das Limit jeder zeit wieder aufheben kann!


    Die Begründung hinkt immer wieder, denn einen Aufkleber kann man nicht entfernen?


    gruss

  • Ob man da was limitieren kann oder nicht ist dem Gesetzgeber recht egal, da man das Limit jeder zeit wieder aufheben kann!

    Das hatte ich auch soweit verstanden, ich wollte nur darauf hinweisen, das der 202 diese Funktion besitzt. Das diese nicht den Aufkleber ersetzt wurde ja schon auf Seite 1 eruiert.

  • Ich kleb mir so nen Müll nie hin. Klebt nur das ganze KI/Armaturenbrett und sonst was vom Aufkleber...
    Bei Firmenwagen oder Mietwagen sicherlich gut, aber beim privaten PKW? Wer seine Reifen nicht kennt, sollte lieber zu Fuß laufen...

    Ist leider Pflicht, es sei denn, die Reifen entprechen der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit, dann braucht man keinen Aufkleber.



    § 36 (Bereifung und Laufflächen) der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung Deutschland) besagt:



    Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen,
    besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen. Bei Verwendung
    von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die
    Forderung der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für
    M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart
    bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    liegt, jedoch die für M+S-Reifen zulässige
    Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahr-zeugführers sinnfällig
    angegeben ist, die für M+S-Reifen
    zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht
    überschritten wird.


    Ein Aufkleber, der im Blickfeld des Autofahrers im Fahrzeug
    angebracht sein muss, weist darauf hin, wenn die Höchstgeschwindigkeit
    der Winterreifen unter der
    Höchstgeschwindigkeit des Autos liegt.

  • Ist doch sowieso egal, was man hier anbringt. Und wenn es ein Grundsatzurteil gäbe, würden es diejenigen sowieso ignorieren.


    Ich hab meinen Aufkleber an besagter Stelle drin, er stört mich auch im Sommer nicht und fertig ist die Sache für mich.



    Um mit den Worten eines Bekannten Menschen zu schließen sage ich nur noch:

    R.I.P.
    C180 Elegance


    Unsterblich Dank Google Street View
    Und das sogar vor meiner Haustür

  • Wer Xenon hat kann den Aufkleber auch da hinsetzen, wo ich meinen hingesetzt habe