Angefahren und nun ?

  • Ich hatte einst auch 25 % Abzug aus dem gleichen Grund und habe die Welt nicht mehr verstanden.
    Das Gesetz sagt dazu:
    "Nach § 7 STVG haftet der Fahrzeughalter im Falle eines Unfallereignisses
    allein deshalb, weil er durch das Halten eines Kfz eine Gefahrenquelle
    eröffnet. Wichtig: Bei mehreren an einem Unfall beteiligen Kfz haften hiernach sämtliche Kfz-Halter, nicht aber Fußgänger oder Fahrradfahrer."
    Nach Einschalten eines Anwaltes bin ich in dem Fall letztendlich ohne Abzug entschädigt worden. Seitdem habe ich eine Verkehrsrechtschutzversicherung und übergebe jede Angelegenheit gleich einem Rechtsbeistand. Das Gesetz kennt eben auch Ausnahmen, die hier lautet:
    Ausschluss der Halterhaftung - Das Gesetz lässt dem Kfz-Halter einen Ausweg aus der Haftung: War das Unfallereignis für den Fahrer unabwendbar oder beruhte es auf höherer Gewalt, ist die Ersatzpflicht gegenüber den weiteren Beteiligten ausgeschlossen, §§ 7 Abs. 2, 17 Abs. 3 StVG.

  • ......und wenn man seine Ansprüche an die Versicherung des Unfallverursachers ohne Anwalt (resp. ohne die finanzielle Rückendeckung des Rechtschutzes) stellt kommt so was heraus.
    Heutzutage. Weil die genau wissen daß sich da niemand dagegen wehren wird. Aus Kostengründen.

  • Weil die genau wissen daß sich da niemand dagegen wehren wird. Aus Kostengründen.


    Natürlich kann man sich dagegen wehren, aber ob man es tut, das ist immer eine andere Frage.
    Am Ende ist mir in diesem Fall die Beschreibung des Unfallhergangs etwas zu dünn.
    Das ist jetzt nicht gegen den TE, aber nicht wenige Leute meinen sie seien 100% unschuldig, aber sind es eben am Ende doch nicht.


    Wie Stefan immer so schön sagt in solchen Fällen, natürlich sollte man zum Anwalt rennen und klagen was das Zeug her hält. Sollte man allerdings verlieren, so ist man selber Schuld, weil man die Situation falsch eingeschätzt hat (der eigene Anwalt braucht da natürlich kein belastbares Urteil abgeben). Nur dessen sollte man sich bewusst sein.


    gruss

  • Ah, ich ahnte sowas bereits. Danke.


    Aber ich würde dagegen versuchen vorzugehen. Denn die sog "Betriebsgefahr" hat JEDER Verkehrsteilnehmer mit Ausnahme der Fußgänger vielleicht und die wird meines Erachtens nach durch die Haftpflichtversicherung gedeckelt. Die einem Unfallopfer auch noch abzuziehen riecht eher nach einem weiteren Versuch einer Versicherung, das Opfer mal wieder um seinen Schadensersatz zu prellen. Diese Vorgehensweise ist ja inzwischen bestens bekannt...



    Gruß Torsten

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    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"