Gasanlage eintragen - bin ich im Irrenhaus?

  • Hallo


    Hab an meinem 202 eine Gasanlage nachgerüstet. Einbau hab ich selbst erledigt, Dichtheitsprüfung und Funktionsprüfung bzw. Einstellung hab ich dann bei dem Nachrüster machen lassen, der mir die Gasanlage geliefert hat. Soweit so gut, Anlage funzt, alles Bestens.


    Nur: Jetzt muß die eingetragen werden, und schon geht der Eiertanz los:
    Der TÜV-Hessen fragt nach einer GSP. Auf seiner Website schreibt er aber, daß ER die GSP macht. Interessiert nur vor Ort keinen. Müßte der Nachrüster machen, heißt es von den "Herrn Inscheniöören". Sie könnten das zwar theoretisch, hätten praktisch aber nicht die Ausrüstung dafür, sprich Laptop und Datenkabel, um die Daten abzufragen. Auf meine Frage, wie sie das sonst machen, kam nur: "Machen wir beim Umrüster auf dem Hof!" Da das aber nicht MEIN Umrüster sei, wird er das nicht tun...


    Mein Umrüster sagt, daß er das noch nie gebraucht habe. Rein hardwaretechnisch sei die GSP ja durchgeführt (oben genannte Funktionsprüfung...), was der TÜV denn wolle, ich hätte alle Papiere, um die Anlage eingetragen zu bekommen.



    Das Dumme ist ja, daß ich ohne eingetragene Gasanlage keinen TÜV bekomme und ohne TÜV keine Wiederzulassung - Auto ist zur Zeit abgemeldet. Da hängt also Eins am Anderen. Jeder hat dafür wahnsinnig viel Verständnis, nur helfen und was in die Wege leiten... Fehlanzeige!



    Wie haben das die anderen Selbsteinbauer hier im Forum gelöst?
    Gibt es irgendwo in Deutschland einen TÜV, der sich da nicht so zickig anstellt und sowas KANN und nicht nur sagt, er könne es... vielleicht... theoretisch...oder auch nicht...??


    Ich habe jetzt Kontakt zum Umrüster aufgenommen und möchte, daß DER sich um die Eintragung kümmert. Mal sehen. Mich beschleicht da ein ganz komischer Verdacht...




    Gruß Torsten

    W202 C200 Classic Selection - Die Alltagssänfte
    Audi Coupe Quattro -
    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • Klingt sehr sehr komisch.
    Ich wüsste nicht wozu der TüV Datenkabel und Laptop brauchen sollte, die Einstellerei der Anlage ist ja nicht seine Sache.


    E-Prüfnummern der einzelnen Bauteile mit denen im Abgasgutachten vergleichen, Tankgutachten kontrollieren, Dichtheitsprüfung durchführen, fertig ist die Abnahme. Hab noch nie gehört dass sich der TüV für die Software interessiert, hört sich schon sehr seltsam an.


    Hier heißt es übrigens dass die GSP nur vom Tüv gemacht werden kann, ein Sachverständiger beim Umrüster darf nur die GAP machen.


    Würde an deiner Stelle einfach zu einer anderen Prüfstelle fahren und mal dort mit den zuständigen Ingenieuren reden.

    Gruß,
    Børner

    20376006eu.jpg

    Zitat

    We are all just monkeys with money and guns.

  • Das kommt immer ganz darauf an, an welche TÜV Stelle man da kommt, da hört man die wildesten Sachen.


    Ich habe in meinen W210 auch eine Gasanlage selber eingebaut und wollte diese dann eintragen lassen.
    Ich war dann zuerst beim TÜV Hessen, aber als ich den Herren da erzählt habe, dass ich die Anlage selber eingebaut habe, da sind die fast Umgefallen.
    Immer wieder wird eine dubiose "Einbaubestätigung" vom Umrüster gefordert, wo steht, dass eine qualifizierte Person die Anlage eingebaut hat.
    Wie diese Bestätigung aussieht, geschweige den, was eine qualifizierte Person vorweißen muss, darüber gibt es keine Informationen.
    Davon ab fehlt eigentlich auch eine rechtliche Grundlage für die Forderung dieser Bestätigung aber das ist ja egal.


    Ende vom Lied:
    Ich bin zu einer anderen Prüfstelle gefahren. Diesmal nicht TÜV Hessen, sondern TÜV Nord.
    Der Prüfer dort hat einfach das gemacht, worum ich ihn gebeten habe, nämlich die Anlage abgenommen und eingetragen, ohne dubiose Bestätigung.


    Dauer etwa eine Stunde mit Papierkram. Kosten ca. 140€


    Gruß, Natrium


    P.S: Ich würde dir sonst das lpgboard.de empfehlen, vllt. kennt dort jemand eine Prüfstelle in deiner Region, die nicht so ein Theater macht.

  • Also:
    Typisch Hessen.
    Immer eine besondere Suppe, besonders bei 07er Kennzeichen und Eintragungen darauf.
    Ich würde die nächste Grenze der mittelalterlichen Kleinstaaterei überschreiten und dort einen TÜV aufsuchen, oder besser vorher dort anrufen.
    Es sollte dann , wie die Vorschreiber schon erwähnten kein Problem geben.
    Regards
    Rei97

  • War heute bei einer anderen TÜV-Station. Das mit der GSP hat sich erledigt (...der dortige Prüfer ist wohl ein nicht GANZ so großer Stümper, hat wenigstens ETWAS Plan). Anlage ist soweit fast abgenommen, alles toll, alles wunderbar, aber jetzt fehlt ein Typenschild!
    Ich rede nicht von den Typenschildern auf dem Tank, Verdampfer, Filter und Injektoren, sondern ein Typenschild der GESAMTEN Anlage! Welches dann in die B-Säule geklebt werden muß... Wozu DAS denn nun wieder? Mein Umrüster ist aus allen Wolken gefallen...


    Wenn ich das nachliefere, gibts eine Nachprüfung und ich kann ENDLICH die Karre zulassen - Mama-Mia :S



    Gruß Torsten

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    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • So'n Schild wollten die bei mir auch, hab dann im Grunde nur nen Aufkleber mit den verbauten Komponenten inkl. E-Nummern gedruckt und es auf den Schlossträger geklebt. Fand der Inschinööör total gut...

    Gruß,
    Børner

    20376006eu.jpg

    Zitat

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  • Das muss neu sein.
    Mein Auto hat kein solches Typenschild.
    Daran störte sich der Prüfer nie. Und seitdem war ich dreimal bei der HU.
    Aber Hessen ist wirklich extrem. Besonders die Behörde in Marburg, die alle Papiere auf Vollständigkeit prüft.
    Selten was Dämlicheres gehört.
    Grüße
    Stefan

  • Ich glaube, die aktuelle Fassung der VdTÜV 750 ( interne TÜV Vorlage für die Abnahme von LPG-Anlagen) fordert dieses kleine Schildchen. Anscheinend gibts es aber auch hier keine Einheit zwischen den einzelnen Prüfstellen. Die einen wollen es an der B-Säule, die anderen gut sichtbar im Motorraum. Deswegen klebt bei mir an beiden Stellen eins. Ob es wirklich rechtsverbindlich in der ECE67 drinnen steht weiß ich nicht genau. Da ich aber nicht wollte, dass die Abnahme an dieser Kleinigkeit scheitert hab ich es einfach angebracht. Kostenpunkt: 5€