Projekt Bi-Xenon Umbau

  • Das Modul vom 211 wird doch sicher das 0815 bi-xenon 90mm Modul von Hella sein. Das kannst du dir ja auch einbauen. Problematisch könnte lediglich die Schutzscheibe davor werden.

    • Offizieller Beitrag

    Im Ernst, hast du da schon mal mit nem TÜVer drüber gesprochen? Undzwar mit einem neutralen, der nicht mit Vitamin-B zu haben ist?


    Erstens ist das hier nicht das Thema, zweitens kannst du das nicht beurteilen da du den TÜV gar nicht kennst mit dem er gesprochen, also lass diese Unterstellungen künftig sein wenn du dafür keine Beweise hast. Da hilft es auch nicht einen Smiley dahinter zu setzen. Wenn er sagt er hat mit dem TÜV gesprochen und dieser hat grünes Licht gegeben, dann ist erst mal von einem legalen Umbau auszugehen.


    Wenn er die Eintragung doch nicht durch bekommt, wird er das schon merken.

  • Ich versuch es noch mal...


    Der Scheinwerfer des W211 wurde ja einer Prüfung unterzogen. Wobei ich da gar nicht mal sicher bin, ob der SW individuell geprüft wird oder nur die Komponenten. Denn das Hella Modul, dass im W211 verbaut wurde, wird auch in vielen anderen Fahrzeugen verwendet. So oder so hat das Modul die Prüfung, bei der es ein paar Messpunkte für Minimal- wie Maximalbeleuchtungsstärke gibt, bestanden. Da das identische Modul in diversen Fahrzeugen Verwendung findet, bedeutet das, dass das Fahrzeugmodell keinen Einfluß auf die Lichtverteilung hat. Warum auch sollte der gleiche Scheinwerfer bzw das gleiche Scheinwerfermodul sich in einem Mercedes anders verhalten als in einem BMW oder Audi?


    Und ich bin mit dem Tüvler weder verwandt noch befreundet, hab ihm keine Scheine unter dem Tisch gereicht.



    Was ich als illegal bezeichnen würde, wenn sich jemand irgendwelche +90% oder +100% Lampen in seine Halos verbaut. Ich weiß nicht, ob die tatsächlich 90 oder 100% mehr Lichtstrom haben, aber wenn dem so wäre, dann wäre das sicher nicht mehr legal. Ist ja fast das gleiche wie ein Xenon-Umrüst-Set (etwa 100-150% mehr Lichtstrom wie Halogen). Der Schein müsste dann mit der entsprechenden Lampe geprüft werden und würde garantiert die Maximalbeleuchtungsstärken überschreiten.

    • Offizieller Beitrag

    Es ging den Leuten doch auch garnicht darum, dass das Lichtverhalten unbedingt unterschiedlich zwischen einem Audi und einem Mercedes mit identischem Modul ist,
    sondern darum , dass die Scheinwerfer als Ganzes geprüft wurden und mit einer ECE Genehmigung gekennzeichnet wurden.
    Sobald man in dieses geprüfte Bauteil eingreift, indem man es umbaut, verfällt die Zulassung dieses Gerätes und braucht eine extra Abnahme/Prüfung.
    Mehr nicht


    Grüße


    Raffy

  • sondern darum , dass die Scheinwerfer als Ganzes geprüft wurden und mit einer ECE Genehmigung gekennzeichnet wurden.
    Sobald man in dieses geprüfte Bauteil eingreift, indem man es umbaut, verfällt die Zulassung dieses Gerätes und braucht eine extra Abnahme/Prüfung.
    Mehr nicht


    :love:
    Genau das, und nichts anderes wollte ich zum Ausdruck bringen!


    rebel: Eigentlich hilft der Smiley schon. Wir sind hier nunmal im Internet.
    Desweiteren hat auch der TÜV seine Richtlinien und nur weil TÜver A sagt, dass es okay ist kann es dennoch passieren, dass B, C und D sagen "Nein, es nicht nicht legal, das Teil muss raus".
    Im Zweifelsfall wird darüber bei einem Unfall entschieden, aber um das alles gehts mir eigentlich nicht. Raffy hat alles gesagt, was ich meinte und ich bin damit raus. ISt ja nicht mein Bier ;)

  • Man kann es nicht besser sagen. Wen man den nett gemeinten Ratschlag nun nicht ernst nimmt, dass eine einfache TÜV Stelle gar nicht die Möglichkeiten hat, ein Lichtgutachten zu erstellen, dann kann man nicht weiter helfen. Ich hatte mit den Karlruhern damals zu tun, als ich die US Klarglasscheinwerfer importiert hatte. Das ging aber auch nur, weil ich mit dem Institut beruflich zu tun habe - es sind meine Kunden gewesen zu der Zeit. Da wird einem auch anders weitergeholfen. Die Messkanäle und Stationen für Scheinwerferabnahmen sind teuer, groß und aufwendig. Das geht in keiner TÜV Stelle. Ein kleiner Mann beim TÜV hat gar nicht die Kompetenz, Dir sowas zu versprechen, sorry.

    • Offizieller Beitrag

    Genau das, und nichts anderes wollte ich zum Ausdruck bringen!


    Mag ja für deinen ersten Beitrag gelten, aber dein zweiter war einfach nur unsachlich und überflüssig.


    Eigentlich hilft der Smiley schon. Wir sind hier nunmal im Internet.


    Mit einem Smiley kann man keine Unverschämtheit relativieren. Du unterstellst ihm das er sich ein Gutachten durch Beziehungen besorgen will, das ist mit oder ohne Smiley einfach nur daneben.




    Lasst ihn doch einfach mal machen, er will den Umbau legal durchführen, dann soll er es doch versuchen. Wenns nicht klappt ist doch auch ok und ich ich bin sicher das wir das auch erfahren werden. Es besteht kein Grund das Thema mit irgend welchen TÜV-Bedenken zu fluten. Wird sich dann schon alles zeigen…

  • Hallo, also jetzt sag ich es hald, ich bin beim TÜV Sachverständiger und es ist so das ein Scheinwerfer als ganzes eine lichttechnische Einheit bildet und ein bauartgenehmigtes teil ist. Zusammenbasteln geht nicht. Wenn du den Scheinwerfer veränderst musst du ihn als komplette einheit beim lti in karlsruhe prufen lassen. Auch wenn ihn dir dein Prüfer eintragen würde könnte dir jeder andere die Plakette bei der hu verweigern. Theoretisch könnte man sogar bei der Zulassungsstelle diesses 19 (2) Gutachten das dein Prüfer geschrieben in frage stellen. Dann darfst du dein fahrzeug nochmal vorstellen und schwuppdiwup ist deine betriebserlaubnis erloschen. Hoffe ich konnte euch damit weiterhelfen. In der ECE R98 kann wer lust dazu hat alles über Scheinwerfer mit gasentladungslampen nachlesen.
    Gruß Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von Tobias ()

  • Hi,


    bei Hella kann man geprüfte Linsen (mit E-Zeichen) kaufen, auch für Xenon. Es gibt auch Nachrüst ALWRs mit e-Zeichen und auch Reinigungsanlagen. Mit den Linsen mit E-Zeichen seh ich da kein Problem, wird bei Importfahrzeugen auch so gemacht.