Bußgeld in der TüV - Abnahme Zeit!

  • Nein, ist es NICHT!
    Die gültige Plakette muß da irgendwie drauf - und draufbeamen oder zaubern geht noch nicht.
    Und das heißt "zum TÜV". Und dafür darf ich keine abgewatscht bekommen vom Gesetz.
    Daß ihr das alle so ohne Weiteres akzeptiert... *Kopfschüttel*



    Gruß Torsten

    W202 C200 Classic Selection - Die Alltagssänfte
    Audi Coupe Quattro -
    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • Ist doch gar nicht so schwer.


    Ich als Halter bin dafür zuständig, dass alle Vorschriften eingehalten werden.


    Sorge ich zu spät dafür, dann habe ich Glück, wenn sich keiner darum schert. Wenn doch, dann habe ich eben Pech gehabt. Ist doch mein Problem (und nicht das des Gesetzgebers), wenn ich nicht in der Lage bin, mich rechtzeitig zu kümmern.

  • Die gültige Plakette muß da irgendwie drauf - und draufbeamen oder zaubern geht noch nicht.
    Und das heißt "zum TÜV". Und dafür darf ich keine abgewatscht bekommen vom Gesetz.


    Die neue Plakette bekommst du ja auch, aber wenn du Pech hast, dann kommt in dem Moment eben heraus, dass du etwas falsch gemacht hast (ist ja auch einwandfrei nachvollziehbar).
    Klar ist ein wenig doof, geht man zum TÜV, dann bekommt man eins drauf, geht man nicht hin, bekommt man vermutlich später noch viel mehr eins drauf.
    Das liegt aber einzig und allein daran, dass ich in den letzten Monaten meiner Verantwortung nicht nachgekommen bin.


    Bei einem gültigen Ausweisdokument ist das z.B. genauso. Du bist verpflichtet eines zu haben. Ist dein einziges entsprechend lange abgelaufen kannst du selbstverständlich ein Neues beantragen, aber genau in dem Moment wird es die Strafe dafür geben ;).


    Und sicher kann man die gesetzliche Regelung zur HU kritisieren und eher dafür sein, dass nur dann eine Strafe fällig wird, wenn das Fahrzeug auch öffentliches Straßenland sieht, aber so ist es aktuell nunnmal nicht.


    gruss

  • In der Werkstatt...


    Tüvprüfer: Hey ein Auto mit abgelaufener Plakette, da ruf ich doch schnell mal die Freunde in grün an... ich hab hier ne Karre mit abgelaufenem Tüv zum Prüfen.
    Polizei: Ja toll, warte noch mit der neuen Plakette, wir kommen gleich vorbei...



    Das ist doch sehr realitätsfremd. Und das der Bescheid nur auf Grund eines Hinweises vom Prüfer kommt, geht auch nicht. Es muss ja ein Zeuge aufgeführt sein. In dem Fall müsste dann der Tüvprüfer der Zeuge sein.
    Da kommt zufällig eine Politesse am Wagen vorbei (egal wo der nun steht) und sieht den abgelaufenen Tüv.


    Gruß,
    Stephan

  • @Popey:


    Eben! So war das in 1000 Jahren nicht!
    Und KEINE Politesse kommt auf den Hof einer Werkstatt, um dort Parksünder oder gültige TÜV-Plaketten aufzuschreiben!
    Die Werkstatt war mit dem Auto nach der Benzinpumpen-Rep und vor dem TÜV unterwegs und hat sich erwischen lassen, SO sieht das aus!
    Und wer immer das getan hat, DER soll die Strafe zahlen und den Punkt bekommen!



    Gruß Torsten

    W202 C200 Classic Selection - Die Alltagssänfte
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    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • Wie bescheuert müsste ein TÜV-Prüfer, oder eine Werkstatt sein, seine eigenen Kunden anzuschwärzen.... :S X( :cursing:
    Schon schlimm genug, dass solch ein Unfug gesetzlich gedeckelt ist - aber dass wäre der Obergau... :S ;(


    Ich würde mal behaupten - auch wenn es genug Menschen gibt, die andere meinen, denunzieren zu müssen - das in den meisten Fällen von Streife fahrenden Polizeibeamten, die sich das als "Leistung" für Ihre zukünftige Karriere ans Reviere heften wollen.... :S :rolleyes:


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Was soll das alberne Gejammer?
    Halter hat die HU um ewige Zeit überschritten. Das ist bußgeldbewehrt. Und das Bußgeld wurde eben verhängt. Pech, selbst Schuld.
    Wer zu schnell fährt weiß auch, dass er ein Bußgeld riskiert. Jammert man dann rum? Nö, man zahlt und lernt daraus oder man zahlt halt immer wieder.
    Wer hinderte den Halter daran, die HU rechtzeitig durchzuführen? Richtig, exakt niemand.
    Mein Bedauern hält sich doch in sehr engen Grenzen.
    S.

  • @Stefan M.


    Im Prinzip gebe ich Dir ja recht, nur ganz so einfach ist es nicht immer, wenn man mehrere zugelassene Fahrzeuge hat, welche vor allem selten genutzt werden. Dann kann es schon mal vorkommen, dass man verdutzt feststellt, dass die Plakette schon wieder 5 Monate abgelaufen ist, obwohl das aber keinerlei Aussagekraft über den techn. Zustand hergibt. Vor allem wenn ich oft sehe, was mit gültiger Plakette rumfährt....
    Kenne da Fahrzeuge, die mit neuer Plakette zum Verkauf standen und niegelnagelneuen Bremsbelägen, aber Scheiben die schon auf 7-8mm runtergeruppelt waren... 8|


    Mit den derzeit noch üblichen 20 oder 30,-€ Verwarnungsgeld, ließe sich, wenn auch zähneknirschend leben.
    Punkte deswegen zu vergeben und das als schweren Eingriff in die Verkehrsicherheit zu betrachten, kann ich nicht nachvollziehen.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Jürgen, wenn man merhrere Autos hat, dann muss man halt im Kalender vermerken, wann eine HU ansteht, wenn man es sich nicht behalten kann.
    Und Punkte jucken doch nur notorische Verkehrsrowdies.
    Selbst mit einst 60.000 km/a und eigentlich zügiger Fahrweise hatte ich nie Probleme mit Punkten. Mehr als 2-3 hat man doch normalerweise nicht. Momentan habe ich null.
    Bleibe dabei: Selbst schuld, kein Mitleid. Wer mit HU nicht klar kommt, kann ja ein Auto benutzen, bei dem einem das abgegommen wird, z.B. den Bus.
    Grüße
    Stefan

  • Stefan:


    Hoffentlich machst du immer alles richtig im Leben.
    Dich sehe sich auch schon in -zig Jahren als Rentner oben am Fenster stehen und die Nachbarschaft mit vermeintlichen Regeln, Vorschriften und Verboten schickanieren *ggg*



    Naja egal.
    Mich interessiert weder, wie es zu mehrmonatigen HU-Überschreitungen kam (da gehe ich nämlich absolut mit Jürgen überein!), sondern wie es sein kann, daß ich eine Schelle bekomme, wenn ich doch die Fahrt zum TÜV machen kann...
    Ich muß im Februar mit meinem Anhänger und unserer Bauhure zum TÜV. Zum Selben wo auch Popeye hinfährt. Und da werde ich nachfragen.
    Ich frage:


    1. Ist eine Fahrt zum TÜV zwecks HU erlaubt, auch wenn ich schon Monate drüber bin? Ja oder Nein?
    2. Würden Sie als Prüfer eine mehrmonatige HU-Überschreitung zur Ahndung bringen? Ja oder Nein?


    Beantwortet er beides mit "Nein", ist die Strafe schlichtweg unzulässig verhängt worden!
    Und da gibts dann auch kein "hätte, wäre wenn...." und "generell..." und "wenn ich das nicht geregelt bekomme..." usw.
    Es sei denn, die Werkstatt hat Blödsinn gemacht, wie ich schon wiederholt (!!) gesagt habe...




    Gruß Torsten

    W202 C200 Classic Selection - Die Alltagssänfte
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    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"