Bußgeld in der TüV - Abnahme Zeit!

    • Offizieller Beitrag

    ja, warum denn auch. Die Regelung ist eindeutig, und wer "erwischt" wird hat geschlampt und muss blechen. Einfach 2 Monate vorher zum TÜV fahren, und dann passiert sowas nicht.


    Gruß Jörg

  • Soweit ich weiß ist es legitim den TÜV ablaufen zu lassen, wenn das Fahrzeug eh in der Garage steht. Hauptsache ist doch man fährt nicht damit. Und wenn man einen Tüv-Termin hat darf man mit dem Fahrzeug mit abgelaufenen TÜV auch zur Werkstatt fahren. Das muss aber auf direktem Weg geschehen. Wenn dem nicht so ist, dann gilt natürlich §29 stvzo und die Bußgelder sind berechtigt. Aber so wie es John passiert ist, ist es meiner Meinung nach nciht rechtens. Da hätte ich auch Widerspruch eingelegt.

  • Soweit ich weiß ist es legitim den TÜV ablaufen zu lassen, wenn das Fahrzeug eh in der Garage steht. Hauptsache ist doch man fährt nicht damit.


    Kannste vergessen so habe ich auch immer gedacht - es wird dir unterstellt dass du dein KFZ in der Zeit aus der Garage holen könntest und mit abgelaufenen TüV herumfahren. Zudem ist es jederzeit erlaubt auf Parkplätzen der DEKRA oder TÜV KFZ zu kontrollieren, wo der TüV länger abgelaufen ist ! Wurde mir telefonisch bestätigt, als ich darauf hingewiesen habe..dass da auch jederzeit KFZ ohne TüV stehen - " Ich dürfte auch dort mit meinem Handy Pics machen oder die Polizei rufen !"


    Ich hatte sogar ein Nachweis das mein Auto mit einem Schutzbrief AbschleppService zur Werkstatt / TüV verbracht wurde und nicht fahrbereit gewesen ist. Nachweis des Abschleppservice, Nachweis der Werkstatt und zu guter letzt wurde die Werkstatt sogar noch angerufen ob es die auch wirklich gibt. Abschließend habe ich noch einen Garagennachweis beigefügt und die nicht Fahrbereitschaft meines KFZ (Schreiben v. Meister, Rechnung Kraftfahrzeugpumpe etc ) beigefügt.


    Vom Amt wurde zusätzlich ein Auszug aus Kraftfahrzeug Bundesamt eingeholt, ob ich Punkte habe. Habe ich telefonisch erfahren, Nachfrage warum der Vorgang solange dauert. Natürlich hatte ich keine Punkte..


    Hat alles schlussendlich nicht gezählt... soviel zum Widerspruch ;)

  • Hat alles schlussendlich nicht gezählt... soviel zum Widerspruch


    Die gesetzliche Regelung ist nun mal eindeutig.
    Über sinnvoll oder nicht, darüber kann man sich streiten, aber nicht darüber, dass ein angemeldetes Fahrzeug nach gültiger Rechtslage eine gültige HU braucht (auch wenn es nur in der Garage steht).


    gruss

  • Wie ist es dann möglich das ich ohne Gültige HU zur HU auf dem direktem Weg hin fahren darf?
    Muss ich das dann ohne Kennzeichen oder wie? Ansonsten könnte jeder Spießbürger mich bei der Polizei verpetzen oder wie?
    Geht eigentlich auch nicht da man dann ein Bußgeld für "fahren ohne Kennzeichen" bekommt.


    Kann das mal bitte jemand mit § richtig aufklären wie da jetzt die Sachlage ist?


    Jochen

    Schwarzer Benz, laute Schreie, endlich ist der Boss wieder da ... (Zitat: Kollegah)
    Es zählt nicht was für ein Auto neben dir steht.. Es zählt wie du zu dem Auto stehst!
    Ich konnte aus unerklärlichen GrÜnden in der Schule während der Kommasetzung nicht Geistig anwesend sein..
    Und ich Entschuldige mich für jeden Rechtschreibfehler.. leichte Lese- u. Rechtschreibschwäche!

  • Die Vorschrift ist ganz einfach: Ein zugelassenes Fahrzeug benötigt eine gültige HU.
    Die Plakette verliert am angegebenen Monat ihre Gültigkeit. Wenn man dann zur Prüfstelle fährt und Mängel hat, verlängert sich die Gültigkeit um einen Monat.
    Und ohne HU ist halt ein Bußgeld fällig.
    Grüße
    Stefan
    P.S. Steht alles in Paragraph 29 StVZO

  • Wie ist es dann möglich das ich ohne Gültige HU zur HU auf dem direktem Weg hin fahren darf?


    Der Unterschied ist, dass wir hier von einem abgemeldeten Fahrzeug sprechen. Will man dieses wieder anmelden, dann muss man es irgendwie zur HU schaffen und genau diesen Weg darf man zurücklegen (allerdings bitte MIT Versicherung).


    gruss