Das Blau im Kennzeichen ändern zb rot USW. Erlaubt ????

    • Offizieller Beitrag

    Theoretisch dürftest du es nichtmal mit schwarzen Edding nachmalen, wenn die Farben wie früher verblassen !! Das ist schon Urkundenfälschung !!


    Mal wieder so ein klassischer, geistiger Schnellschuß, allerdings ein ziemlich dünner! :rolleyes:


    Schau Dir mal die Tatbestandsmerkmale des § 267 (1) StGB an!




    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Lass doch bitte mal das Zitieren vorangegangener Beiträge sein! :rolleyes:


    Wenn das Kennzeichen mit farbe nachgezeichnet wird, ist es definitiv keine Urkundenfälschung.


    Ganz im Gegenteil, die Lesbarkeit erhöht sich ja wieder.


    Wenn Du aus einem L ein E machst, ist es was anderes. :police:


    Allerdings ist es doch wirklich einfach, mal in einen Kennzeichen-Laden zu fahren und dort das Kennzeichen neu färben zu lassen.


    Ein Fünfer in die Kaffekasse und alle sind zufrieden. :)




    Gruß

  • Schon richtig, dass manch Polizist dafür gerne mal einen Rüffel verteilt, denn wie gesagt ist das nicht ganz sauber. Genauso wenig aber wie mit einem ausgeblichenen Kennzeichen rumzufahren (wo ist gesetzlich die Grenze festgelegt, ab wann man ein Neues braucht?).
    Denn irgendwo ist der Edding nicht qualititätsgesichert, ist das Kennzeichen an sich aber inzwischen auch nicht mehr. Interessant würde es werden, wenn du sagst, dass du so bei der Zulassungsstelle die Plakette drauf bekommen hast (dann ist das nunmal amtlich). Wer soll dir da das Gegenteil beweisen?


    Sehr schwierig, ein echter Graubereich, der auch viel von Empfindlichkeiten abhängt (aber auch deshalb, gab es damals nur Rüffel und nicht mehr).


    Farben zu verfälschen ist sicher aber eine komplett andere Geschichte.


    gruss

  • Man Man das mit dem nachmalen ist immer so eine sache der eine gibt einen Rüge ab der andere Beamte sagt garnichts. Das kennzeichen muss deutlich lesbar sein zur jeder Tages und nacht Zeit Sommer wie Winter. Wenn das nicht so ist kannst bis 20 Euro strafe bekommen von der Rennleitung, das heist du must dich als fahrer und Halter immer das kennzeichen und die Stemmpel sauber halten das man es erkennen kann. Auch ist man verpflichtet vor der Abfahrt sich zu überzeugen das man das Kennzeichen vorn & Hinten lesen kann und zwar Komplet. Also bei Schnee abkeren. Habe vor 14 Tagen 10 Euro Strafe gezahlt weil das Kennzeichen vorn vom Schnee nicht sichtbar war, bita und weitere 10 Euro wegen den den Scheinwerfer auch mit Schnee leicht bedeckt nur weil ich zu faul war es abzukerren. Das Pasiert mir kein 2 mal mehr

    Gruß Markus


    Einmal Amifahrer immer Amifahrer, 8o
    Vollig Sinnlos, aber Geil
    Hubraum statt Spoiler
    :thumbup: :thumbup: :thumbup:
    aber ich fahre auch sehr gerne meinen, C 280 T V6 :thumbup: alles drunter ist Pillepalle