Käufer meldet Auto nicht um - Zwangsstilllegung oder Anwalt?

  • Ich denke mal, das du ab jetzt auch nur noch abgemeldete Fahrzeuge verkaufen wirst xD


    Ich weiß nicht genau - abgemeldet ist er schlechter verkäuflich und darf nicht mehr an der Straße geparkt werden, und eine gemeinsame Ummeldung kostet sehr viel Zeit und nervt natürlich auch total. Und das Schlimmste, was beim Verkauf eines angemeldeten Wagens passieren kann, sind Kosten von 40-50 Euro. Ich werde mir beim nächsten Mal überlegen, was ich mache. Evtl. auch einfach 50 Euro Pfand, die der Käufer wiederbekommt, wenn er mir innerhalb von 3 Tagen die Um-/Abmeldebescheinigung bringt :D Oder an einen Händler verkaufen und direkt die Schilder mitnehmen.


    Aber wie gesagt, ein echtes Risiko gibt es nicht, sofern der Verkäufer sich korrekt ausweist und man alle Daten im Vertrag hat. D.h. man wird auch nicht hochgestuft, wenn er einen Unfall macht. Das Schlimmste sind halt 40-50 Euro Kosten, und ob man das riskieren will oder lieber gemeinsam zur Zulassungsstelle fährt, muss man sich halt überlegen.

  • unnötiges Zitat entfernt!


    Du hast schon recht, eigentlich sollte man das machen. Aber die würde er natürlich nicht zahlen, und dann geht das ganze Theater wieder von vorne los, denn wenn man sich nicht zum Affen machen will, muss man diese Forderung auch konsequent durchsetzen, bis hin zur Einreichung einer Klage. Und dann ärgere ich mich noch im Sommer damit rum, und dazu habe ich keine Lust. Ich hake das jetzt ab und denke nicht mehr darüber nach, das ist in jedem Falle besser für mein Wohlbefinden als mich noch ewig weiter damit zu befassen :D

  • Ich würde klagen. Es geht ja auch darum, das andere erfahren wie sowas läuft. Wenn sich rumspricht, " Verkäufer verklagt mich" dann hat sowas auch eine abschreckende Wirkung.

  • Servus nach Berlin :D
    Freut mich für, dich, dass der Spuk endlich ein Ende hat.
    Hak´s ab und kack auf die 40 Euro. Ist blöd aber lieber abhaken als sich weiter ärgern. Wüdr ich so machen.


    Ich hatte 2004 einen Opel Vectra B bei nem Gebrauchthändler gekauft und meinen alte A Vectra dort zurück glassen.
    Zum Glück hatte ich den alten Wagen selbst abgemeldet, weil mich 2011 auf einmal die Polizei anruft ich hätte einen schweren Unfall und Unfallflucht mit dem Wagen verursacht 8|
    Ich so: Nein, kann nicht sein, der ist seit 2004 abgemeldet. Kann ich beweisen. Mein Glück.
    Der ist wohl jahrelang irgendwo im Westerwald munter mit meinem Kennzeichen durch die Gegend gefahren und hat am Ende einen schweren Unfall MIT Personenschaden verursacht und ist abgehauen :cursing:
    Was für ein Penner :thumbdown:
    Hätte ich mal besser die Kennzeichen vernichtet...


    Meine S202 habe ich Sonntags privat gekauft und gleich mitgenommen.
    Am nächsten morgen war ich sofort bei der Zulassung zum ummelden und habe dem Verkäufer Bescheid gesagt.
    So macht man das. Alles Paletti
    Echt ätzend wenn gewisse Leute einfach nur Deppen sind.


    Greetz, Frank

  • Ich würde die 40 Kracher auch unter "Lehrgeld" verbuchen und die Sache abhaken. Hab meinen Chrysler auch angemeldet verkauft...allerdings mit leichten Bauchschmerzen. Der Käufer wollte eigentlich Kurzzeitkennzeichen mitbringen, aber die Zulassungsstelle hatte (angeblich) schon dicht. Und da er (nebst 17-jährigem Sohnemann, für den der Wagen bestimmt war) ca. 400 km mit dem ICE angereist ist und er der einige Interessent bis dahin für den Wagen war ( ;) ), habe ich das Auto so verkauft. Aber wie gesagt: mit leichten Bauchschmerzen. Er machte zwar einen symphatischen Eindruck, aber man guckt den Leuten halt nur immer VOR den Kopf. Der Wagen wurde aber direkt am nächsten Tag umgemeldet und der neue Besitzer hat mir sogar meine alten Kennzeichen zurückgeschickt, damit sie dann meinen W202 zieren konnten :)

  • Darf man nicht wenn man den Wagen abmeldet und die Kennzeichen entsiegelt wurden noch an dem Tag bis 24 Uhr fahren? Ich bin mir nicht sicher ob man das darf aber wenn ja wärs ja kein problem dann kann der Käufer an dem Tag noch nach Hause fahren.

  • Ich bin mir grad nicht ganz sicher, aber da die Kennzeichen, wenn man die nicht für das Fahrzeuge oder den Halter reserviert ja mittlerweile direkt wieder freigegeben werden ist es nicht mehr Möglich das Fahrzeug noch ohne Zulassung nach Hause zu fahren.
    Dafür mussten früher die Kennzeichen am Fahrzeug verbleiben. Dies wäre heutzutage ja nur bei einer kostenpflichtigen Reservierung für das Fahrzeug der Fall.


    Aber hierbei kann ich mich auch irren....