Fahrzeug überführung auch anders möglich ?

  • Als ich seinerzeit mal ein Fahrzeug abgeholt habe, habe ich mir auch die Papiere im Vorfeld besorgt, das Fahrzeug zugelassen und anschließend abgeholt. Thema erledigt.


    gruss

  • Nicht ganz richtig...
    Rote Kennzeichen sind für Probe- und/oder Überführungsfahrten. :)




    Grüße...

    Döp Döp Döp Dödödöpdöpdöp Dö Döp Döp Döp Dödödöpdöpdöp.... H.P. Baxter

  • Dann ist es halt nee Probefahrt.
    Ich hab schon oft Autos gekauft und nicht sofort angemeldet,immer mit Händlerzeichen in meine Scheune gebracht.
    Im nachhinein also illegal.
    Scheißegal.

  • Ich zitiere...


    "Die Verwendung von roten Kennzeichen ist nach § 28 Abs. 1 S. 1 u. 2 StVZO vorgeschrieben – neben Prüfungsfahrten von amtlich anerkannten Sachverständigen – für Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten)."



    Haben dann wohl Mist erzählt. Und nein... Bin kein Händler. :)





    Grüße...

    Döp Döp Döp Dödödöpdöpdöp Dö Döp Döp Döp Dödödöpdöpdöp.... H.P. Baxter

  • Sicher sind rote Kennzeichen auch für Überführungsfahrten da, aber immer nur für die desjenigen, der die roten Kennzeichen zugeteilt bekommen hat.
    Vereinbarst du also, dass der Händler dir das Fahrzeug in deine Garage liefert sind seine roten Kennzeichen ok, wenn alles unter Dach und Fach ist, du neuer Eigentümer bist und nun dein Fahrzeug von A nach B bringst, darfst du an sich nicht die Kennzeichen des Händlers benutzen (deine eigenen, sofern du welche besitzt schon).


    gruss

  • So mit den Überführungsfahrten kenn ich das auch und selbst vom Daimlerhändler hab ich die bekommen.
    Mann wird ja auch normalerweise eingetragen als Fahrer von bis Uhr und datum.
    Hab mir schon mal ein Ticket deswegen eingehandelt,zuviel aufs Auto geachtet und nicht auf die Temposchilder.
    Kam auch prompt direkt zu mir nach Haus.
    Wenn die roten Schilder nur der besitzer fahren darf ....ist doch unsinnig.
    Sämtliche Angestellten und bei Probefahrten sämtliche Kunden dürfen damit fahren aber zu überführen nach Haus nicht?

  • Wenn die roten Schilder nur der besitzer fahren darf ....ist doch unsinnig.


    Das hat ja keiner gesagt.
    Er darf sie nur verwenden, wenn es noch sein Fahrzeug ist bzw. unter seiner Gewalt steht. Wer fährt ist nebensächlich.
    Ist aber die Fahrzeugübergabe bereits gelaufen inkl. der Eigentumsübertragung, dann ist das Fahrzeug nicht mehr in der Gewalt des Händlers.


    Das alles soll nicht bedeuten, dass man da nicht tricksen kann. Sind zwei sich einig (Händler und Kunde), dann gilt auch: Wo kein Kläger, da kein Richter ;).


    gruss