An der Ampel gerammt worden von ner E klasse während er ausparkte

  • Ich weiß, es trifft immer mich, solangsam glaub ich garnicht mehr an Zufälle, aber Ich red jetzt garnicht um den heißen brei.
    Die ganze Sache ist gerade eben passiert.


    Ich Stand an der Rote Ampel. Eklasse rechts (w211) fährt rückfährts raus um auszuparken und fährt meine Vordere Beifahrerseite an.
    Blinker kaputt und nen schönen Streifen von seiner Farbe hab ich an meiner Stoßstange und auch eingedrückt.


    Der Typ (türkischer landsmann älterer herr) stieg aus und schreit mich an, irgend son Türkisches Schimpfgedudel.
    Ich hab ihn dann daraufhin nur gefragt wie kannst du in mich reinfahren wenn du pdc hast? :sleeping:
    Schon peinlich wenn man dann noch an jemanden reinkracht 8o


    Diesmal hab ich alles richtig gemacht :thumbup:
    Polizei gerufen, ist aufgetaucht, jedoch meinte diese dass es ein "klein Unfall" wäre und deshalb keine Beweismaterialien gemacht werden ( fotos)
    Also hab ich selber Bilder gemacht von jedem erdenklichen Winkel.
    Der gegenüber wollte seine Daten nicht rausrücken, also über Kennzeichen gerade via Zentrale rausgefunden und Schaden gemeldet.
    Montag gehts dann wieder zum Gutachter :cursing: Der wird sich auch was denken :thumbdown:


    Auf den Bildern ist zu erkennen dass er mir reingefahren sein muss.
    Ich weiß aber nicht wie sowas bewertet wird, ich stand ja lediglich an der Ampel und er fuhr mir rein.
    Also bin ich doch im Recht ohne zweifel. Bilder folgen gleich.


    greetZ
    Gkiokan

  • Hi,


    wenn die Polizei da ist, dann machen die bei einem kleinen Unfall zwar keine Fotos, schreiben aber dennoch einen Unfallbericht.


    Wenn du nach einem Unfall bei der Polizei anrufst kommt zu erst die Frage von denen ob es verletzte gibt:


    ja-> sie kommen in jedem Fall
    nein -> sie fragen ob ein Unfallbeteiligter die Schuld zugibt
    ....ja -> sie kommen gar nicht erst raus
    ....nein -> sie kommen raus und schreiben einen Unfallbericht, auf dem der Unfallverursacher unten die Schuld (so sie denn zweifelsfrei ist) mit Unterschrift zugesteht.


    Versteh also mal wieder deine Frage nicht....


    BTW: Geh mal zu deiner Versicherung und lass dir nen Stapel "europäischer Unfallbericht"e geben. Da kannst du/ könnt ihr gleich direkt den Unfallhergang aufschreiben, mit Daten beider beteiligten (wenn der Schuldige das zugibt).


    mfg Raphi

  • ja, ist doch gut gelaufen, kannst den Schaden einfach auf Gutachten-Basis mit der gegnerischen Versicherung abwickeln, kein weiterer Kontakt zum Unfallgegener erforderlich. Was den Unfallablauf angeht, so wie du es beschreibst, gibt es wenig Grund zu Zweifeln an der Verschuldensfrage. Der Verkehrsteilnehmer, der rückwärts fährt hat immer eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Da spielt es dann in deinem Fall kaum noch eine Rolle ob du standes oder vorwärts fuhrst zum Unfallzeitpunkt.

    --
    auf der Suche nach gebrauchten Teilen:
    - AHK abnehmbar original/Westfalia
    - Motorhaube in dunkelblau, Farbcode 904

  • Aber ich bin im recht, okey :)


    Ne, der Unfallverursacher hat es nicht zugegeben, hat stattdessen gesagt dass ich Ihm angeblich reingefahren sei, wie auch immer das beim Stillstehenden Fahrzeug funktionieren mag :thumbup:
    Die Polizistin hat außer Daten sammeln und Unfall melden nichts weiter gemacht, da sie der Meinung war Aussage gegen Aussage und durch kleineren Unfall keine Fotos, wie du sagtest.


    Ich frag mich jetzt nur, wie das aufgrund dessen, mit der Versicherung weitergeht.

  • Du hast doch sicherlich von der Polizei einen Unfallbericht bekommen oder?


    Wessen Daten stehen an erster Stelle?


    Derjenige der an erster Stelle steht ist der Schuldige, es sei denn oben wurde angekreuzt das die Sachlage unklar ist oder soetwas.



    Ich hatte glaube im Oktober oder November soetwas ähnliches. Mir ist jemand in mein stehendes Auto reigefahren beim Ausparken. Der Typ gab natürlich die Schuld zu, aber hatte den Unfall seiner Versicherung nicht gemeldet.Obwohl ich auch einen Polizeibericht hatte, hat die Versicherung sehr lange gezögert bis sie den Schaden bezahlt haben. Erst nach Gerichtsdrohung von meinem Anwalt haben sie den Schaden ein Tag vor Fristablauf bezahlt. :rolleyes:

  • Wessen Daten stehen an erster Stelle?


    Derjenige der an erster Stelle steht ist der Schuldige


    Da mus ich mein absolutes Veto einlegen.


    1. stellt die Polizei NIE einen Schuldigen fest - dürfen sie gar nicht


    2. ist es völlig egal wer rechts oder links im Unfallbericht steht. Es ist ein Unfallbericht und kein Schuldanerkennungsbericht!


    Gkiokan


    Wenn du Rechtsschutz hast musst du dir sowieso keine Sorgen machen.


    Was für dich spricht ist das Fehlverhalten des Unfallbeteiligt (E-Klasse), denn


    §34 StVO Abs. 1 Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
    [...]5. anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten
    a) anzugeben, dass er am Unfall beteiligt war und
    b) auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie ihnen Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen [...]


    Also viel Erfolg bei der Abwicklung und lass dich auf nichts ein


    §10 StVO [...]Wer aus einer Straße oder oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist[...]

  • Wenn die Sachlage klar ist bzw. wenn eines der Unfallverursacher schon sagt ok ich bin Schuld. Ist ja der Schuldige klar. Da geht es nicht vor Gericht oder sowas.


    Deshalb steht der Schuldige auch immer an erster Stelle. Hatte bisher schon 3 Unfälle gehabt und jedesmal hatte ich Recht.An erster Stelle standen immer die Unfallverursacher.


    Ich möchte jetzt keinen Unfug erzählen, aber ich meine auf dem Polizeibericht steht sogar irgendwie drauf, das in Position Nummer eins Unfallverursacher aufgeführt wird?!

  • Ich möchte jetzt keinen Unfug erzählen, aber ich meine auf dem Polizeibericht steht sogar irgendwie drauf, das in Position Nummer eins Unfallverursacher aufgeführt wird?!


    Nein, du erzählst keinen Unfug. Die weitläufige Meinung ist so das der Schuldige an erster Stelle steht, aber es ist nicht so!


    Glaube mir, ich hatte gerade Verkehrsrecht in meiner Umschulung und mehr als 50% der Teilnehmer waren deiner Meinung. Wir wurden belehrt das dem NICHT so ist. Es gibt keine Wertung Schuld oder Unschuld auf dem Unfallbericht.


    Sonst würde sich ja auch nie einer an erster Stelle eintragen :patsch: