Zitat mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein
BMW scheint dies ja dann umgangen zu haben. Man nimmt sich mal als Beispiel den 5er e60, der hat in den Scheinwerfern an der Seite die Positionsleuchten integriert vorne in gelb und in den Rückleuchten in ROT. Diese Strahlen ausschließlich zur Seite ab. Wie haben die das denn durch bekommen??
Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.
Wieder ein Beispiel aus dem Hause BMW,
man vergleicht mal mit dem 1er E87, der wäre dann ja auch nich auf deutschen Straßen zulässig, da er die Ausstiegsbeleuchtung in den 4 bzw. 2 Türgriffen hat. und diese auch bei geschlossenen türen und ausgeschalteter Zündung leuchten.
Anscheinend gibt es doch lücken.
Und nun nochmal zum Thema UBB also wenn man sich den BMW im Stand anguckt hat er bis auf vorne eine Rundumbeleuchtung, zwar in weiß aber Trotzdem, man gucke sich die Kennzeichenbeleuchtug in Kombination mit der Einstiegsbeleuchtung an, wenn man ihn öffnet. Die neuen LED-Kenneichenbeleuchtungen haben nur neue Fahrzeuge und kann man nich LEGAL nachrüsten? Finde auch eig sehr Merkwürdig, da es doch dazu führt das man das Kennzeichen BESSER und nich schlechter sieht. Zu mal es ja auch um Umweltbewusstsein geht minimal geringerer Stromverbrauch und somit Spritersparnis aufgrund weniger Strombedarfs. Es sieht ja im Bereich Herstellung, Transport und Wiederverwendung bei der LED-Beleuchtung. ja auch aufgrund der längeren Lebensdauer besser aus. Ich finde der Staat wiederspricht sich mit Gesetzen, Rechten und Aussagen in manchen Fällen.
Freundliche Grüße Chris