Threadauslagerung Unterbodenbeleuchtung

  • Zitat mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein

    BMW scheint dies ja dann umgangen zu haben. Man nimmt sich mal als Beispiel den 5er e60, der hat in den Scheinwerfern an der Seite die Positionsleuchten integriert vorne in gelb und in den Rückleuchten in ROT. Diese Strahlen ausschließlich zur Seite ab. Wie haben die das denn durch bekommen?? ^^ :?:




    Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.


    Wieder ein Beispiel aus dem Hause BMW,


    man vergleicht mal mit dem 1er E87, der wäre dann ja auch nich auf deutschen Straßen zulässig, da er die Ausstiegsbeleuchtung in den 4 bzw. 2 Türgriffen hat. und diese auch bei geschlossenen türen und ausgeschalteter Zündung leuchten.


    Anscheinend gibt es doch lücken.



    Und nun nochmal zum Thema UBB also wenn man sich den BMW im Stand anguckt hat er bis auf vorne eine Rundumbeleuchtung, zwar in weiß aber Trotzdem, man gucke sich die Kennzeichenbeleuchtug in Kombination mit der Einstiegsbeleuchtung an, wenn man ihn öffnet. Die neuen LED-Kenneichenbeleuchtungen haben nur neue Fahrzeuge und kann man nich LEGAL nachrüsten? Finde auch eig sehr Merkwürdig, da es doch dazu führt das man das Kennzeichen BESSER und nich schlechter sieht. Zu mal es ja auch um Umweltbewusstsein geht :thumbup: minimal geringerer Stromverbrauch und somit Spritersparnis aufgrund weniger Strombedarfs. Es sieht ja im Bereich Herstellung, Transport und Wiederverwendung bei der LED-Beleuchtung. ja auch aufgrund der längeren Lebensdauer besser aus. Ich finde der Staat wiederspricht sich mit Gesetzen, Rechten und Aussagen in manchen Fällen. :police:


    Freundliche Grüße Chris

  • Wieder ein Beispiel aus dem Hause BMW,


    man vergleicht mal mit dem 1er E87, der wäre dann ja auch nich auf deutschen Straßen zulässig, da er die Ausstiegsbeleuchtung in den 4 bzw. 2 Türgriffen hat. und diese auch bei geschlossenen türen und ausgeschalteter Zündung leuchten.


    Anscheinend gibt es doch lücken.


    :denk:


    Du schreibst selber das Wort Ausstiegsbeleuchtung, wirfst es aber in eine Diskussion über Unterbodenbeleuchtung?
    Und was ist denn eine Rundumbeleuchtung außer vorne???


    Nein, es gibt keine Lücken ^^
    Der 1er hat ne seitliche Ausstiegsbeleuchtung, und eine weiße Kennzeichenbeleuchtung ;)
    BMW hat hier das Regelwerk genau so weit ausgenutzt, wie es erlaubt ist :)
    Audi übrigens auch, in den Spiegeln.


    Mit den Seitenmarkern des 5ers in Rot haste aber völlig Recht, wollte ich auch noch schreiben :D

    (\__/)
    ( ° ° )


    Du musst verdammt viel saufen, um Bukowski zu verstehen.



    Ich finde es gut, dass es diesen Qualitätsanspruch in diesem Forum gibt und auf dessen Einhaltung geachtet wird. Das macht nämlich den Unterschied aus zwischen einem seriösen Fachforum und virtuellen Deppentreffpunkten mit vorherrschend infantilem Gesülze.

  • Och, in der Hinsicht gibt es immer wieder Ausnahmeregelungen für Neuwagen, bspw. Sidepipes beim SLR.


    Rückleuchten in ROT


    Habe gestern erst einen e60 facelift gesehen. Die hintere SML besteht aus 3 (4?) gelben LED. Von mir aus kann man die Farbe auch als orange bezeichnen aber rot war die nicht. Was seitlich rot abstrahlte war das Lichtband der Rückleuchte...


    Aber is eig. egal, hat nichts mit der UBB zu tun ;)


    MfG

  • Wie haben die das denn durch bekommen?? ^^ :?:


    Ganz einfach, die hielten sich an § 51a StVZO.

    Finde auch eig sehr Merkwürdig, da es doch dazu führt das man das Kennzeichen BESSER und nich schlechter sieht.

    Tja, und wer garantiert, dass es nicht blendet? Eben, deshalb ist nur erlaubt, was auch geprüft wurde.

    Ich finde der Staat wiederspricht sich mit Gesetzen, Rechten und Aussagen in manchen Fällen. :police:

    Nein, das stimmt nicht. Nur weil einem was nicht unmittelbar einleuchtet, braucht es deshalb nicht falsch sein. Wenn man sich unsicher ist, sollte man sich die Mühe machen, die amtliche Begründung zu lesen. Da steht auch drin, warum ein Gesetz erlassen wurde.
    Heerscharen von Richtern und Anwälten sind jeden Tag damit beschäftigt, Mängel, Lücken oder Widersprüche in Gesetzen und Rechtssprechung aufzudecken, zu verhindern und zu beseitigen. Wenn das so ist, dann wird ein §§ geändert, anders ausgelegt oder abgeschafft.
    Und ein Gesetz kommt auch nicht einfach mal so zustande.
    Viele Grüße
    Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan M. ()

  • Apropos Kennzeichenbeleuchtung:


    Jemand ne Idee, ob das hier bei uns passend gemacht werden könnte???

    (\__/)
    ( ° ° )


    Du musst verdammt viel saufen, um Bukowski zu verstehen.



    Ich finde es gut, dass es diesen Qualitätsanspruch in diesem Forum gibt und auf dessen Einhaltung geachtet wird. Das macht nämlich den Unterschied aus zwischen einem seriösen Fachforum und virtuellen Deppentreffpunkten mit vorherrschend infantilem Gesülze.


  • Ganz einfach, die hielten sich an § 51b StVZO. Der Fünfer ist breiter als 1,80, also darf er Umrißleuchten haben. Es dürfte hinkommen, dass die seitlichen Lampen 20 cm vom Rücklicht entfernt ist, auch wenn es in einem Gehäuse ist.

    Das ist leider falsch Stefan :rolleyes:


    BMW hat sich ganz einfach an den § 51a StVZO gehalten :!:


    http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__51a.html


    (6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m - ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und
    Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den
    Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, - müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlußleuchte, Umrißleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.


    Das macht ja auch Sinn, da man die meisten Rückleuchten bei den Kfz. eh von der Seite rot leuchten sieht.

  • Ja, das kommt davon, wenn man zu früh aufhört, den Paragraphen zu lesen.
    Ich las, dass die gelb sein müssen und dann nicht weiter.
    Dabei weiß ich, dass das ein Kardinalsfehler ist. Paragraphen IMMER zu Ende lesen.
    Setzen 6, Stefan.
    Viele Grüße
    Stefan

  • Ja, das kommt davon, wenn man zu früh aufhört, den Paragraphen zu lesen.
    Ich las, dass die gelb sein müssen und dann nicht weiter.
    Dabei weiß ich, dass das ein Kardinalsfehler ist. Paragraphen IMMER zu Ende lesen.
    Setzen 6, Stefan.
    Viele Grüße
    Stefan


    Macht ja nix. Gibst mir am Freitag ne Cola aus und dann ist wieder alles gut :D