ZitatWarum sollte es den Tüv interessieren, ob die Karre geklaut wird? Die prüfen ja auch nicht die Alarmanlage oder Wegfahrsperre.
1- Lenkradschloss vorgeschrieben - muss funktionieren
2- Diebstahlschutz - evtl. Gebrauch des Fzg. von Unbefugten/Kindern - Unfall - Schädigung anderer - Verkehrssicherheit
3- Haftungsausschluß bei Diebstahl
4- Mitverschulden des Halters
usw.
ZitatDas ein Lenkradschloß nicht bei allen Fahrzeugen vorhanden ist wäre mir neu!
Pkw und Lkw, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen bis 3,5 t müssen dies haben. Außerdem Pkw noch zusätzlich eine Wegfahrsperre. So sagt es die StVZO i.V. mit der ECE-R 18. Die ECE-Rs habe ich grad nicht zur Hand, kann Dir also nicht sagen, ab welchem Baujahr das Lenkradschloss vorhanden sein muss. Beim W202 ist dies aber in jedem Fall so....
Gruß
Thommy