Lenkradschloss defekt, TÜV-relevant?

  • Mein Lenkradschloss rastet nicht mehr ein. Wird das der TÜV beanstanden und mir die Plakette verweigern?
    Wie kann man das kostengünstig reparieren?
    Typ: W202, Bj. 07/1997, elektr.Schlüssel


    Grüße
    ausirossy

  • Hey,


    also mir ist nicht bekannt bzw. untergekommen ,dass der Tüvprüfer das teset. Ob´s relevant ist, weis ich nicht. Ich würde aber eher verneinen.


    Soll ja Fahrzeuge geben, die es gar nicht haben. Es gilt zwar eig. der Grundsatz,was serienmäßig dran ist, muss auch gehen (bspw. Beleuchtung) ,..aber in diesem Fall tritt dies wahrscheinlich nicht in Kraft.


    Vielleicht kann jmd. noch was genaues dazu sagen ?!


    grüße

  • Ich würde mir viel mehr Gedanken machen wie so ein Lenkradschloß mechanisch funktioniert. Wenn es kaputt ist, wer garantiert mir das nicht irgendein Teil sich "verklemmt" während der Fahrt/Lenkbewegung. Dann landest du unter Umständen irgendwo, wo du gar nicht hin willst. :(

  • Soweit ich weiss, wird soetwas beim Tüv nicht überprüft. Habs zumindest weder gesehen noch gehört. Aber wie LuckLuke es sagte. Ich würd Sicherheitshalber mal checken lassen warum es nicht Funktioniert.

  • Wenn das Lenkradschloss nicht mehr ordentlich arretiert, ist der Mechanismus defekt. Da man schlecht beurteilen kann, was genau defekt ist, kann es theoretisch auch sein, daß das Schloss während der Fahrt plötzlich arretiert. Von daher kann man das schon als "sicherheitsrelevant" auslegen. Außerdem ist das Lenkradschloss auch ein passiver Diebstahlschutz, der funktionieren muß. Wenn der Prüfer als bemerkt, daß das Schloss defekt ist, wird es in jedem Fall eine Wiedervorführung nach sich ziehen oder (je nachdem, wie der Prüfer es einstuft) auch die Verweigerung der Plakette - was ich persönlich für wahrscheinlicher halte. Mir ist jetzt jedoch auch noch nie bewußt aufgefallen, daß ein Prüfer das Schloss genau gecheckt hat. Fakt ist, daß gem. §38a StVZO ein Lenkradschloss vorhanden und funktionsfähig sein muß.


    Trotzdem würde es mich selber beunruhigen und ich würde mich schnell um eine Reparatur kümmern, bevor ich auf der Landstraße plötzlich nicht mehr lenken kann....



    Gruß


    Thommy

  • Da er ein Elektrisches Lenkradschloss hat gehe ich mal davon aus der der Motor defekt ist oder so, und da ist nicht davon auszugehen das das Schloss während der Fahrt verriegelt, warum sollte es auch verriegeln?

  • Zitat

    warum sollte es auch verriegeln?


    Naja, solange man nicht weiß, was genau der Defekt ist, kann es ja in irgendeiner Form ein Eigenleben entwickeln?
    Trotzdem muß es halt quasi einfach funktionieren (Diebstahlschutz) und von daher wird es (wenn es jemand merkt) in jedem Fall als Mangel vermerkt werden!



    Gruß


    Thommy

  • Ich meine schon das deswegen die Plakette verweigert werden kann, es ist ein Teil des Diebstahlschutzes und dieser sollte funktionieren. Wird wohl nicht immer bzw nur stochprobenweise geprüft.


    Das ein Lenkradschloß nicht bei allen Fahrzeugen vorhanden ist wäre mir neu! Ich denke das es wenn nur Ausnahmefälle wären die kein Lenkradschloß haben.