Zulassung von Fahrzeugen mit Sondersignalanlage / ehem. Einsatzfahrzeuge

  • Nabend,


    Nachdem der 202 nun doch so langsam in die Jahre kommt, findet man bei Ebay, Mobile und Co. immer mal wieder Ex-Einsatzfahrzeuge, bzw. Fahrzeuge mit Sondersignalanlage.


    Bsp.:
    http://suchen.mobile.de/fahrze…&pageNumber=1&tabNumber=2


    1. Kann/darf man diese Fahrzeuge für den Privatgebrauch zulassen?
    2. Welche baulichen Veränderungen müssen vorgenommen werden? - Komplettabbau oder Zurückrüstung (das man bei Bedarf bspw. einem Mercedestreffen mit wenigen Handgriffen wieder umbauen kann)
    3. Wie siehts bei Fahrzeugen aus, die älter als 30 Jahre sind - also ein Oldtimerkennzeichen bekommen?


    Thx und Greetz
    Eichi


    1.&2. Treffen der W202-Freunde in Holzthaleben - Ich war dabei
    3. Treffen der W202-Freunde 2010 in Mühlhausen - Ich war dabei


    Golf und Polo sind Sportarten, Primzahlen kann man nicht fahren und über Papiergrössen brauchen wir gar nicht reden.


    der Schwächste fliegt...

  • Ein Bekannter von mir hat einen alten Deutz Feuerwehr LKW, er deckt das Blaulicht nur mit einer undurchsichtigen Folie ab. Ich werde mich mal bei Zeiten genauer bei ihm erkundigen. ;)


    P.S. ein H-Kennzeichen bekommt so gut wie alles was alt genug ist. ;)

    Mfg
    adler-tag

    Rainer Günzler: Ein Coupé. - Und was bedeutet "Coupé"? Eigentlich nichts anderes, als
    eine verteuerte Limousine mit einem verringerten Platzangebot.

  • @ Adler
    Das bspw. eine 30 Jahre alte G-Klasse der Feuerwehr Stuttgart ein H-Kennzeichen bekommt ist mir klar. Die Frage ist, was muss da zurückgerüstet werden (wenn überhaupt). Das man die Sosi im öffentlichen Straßenverkehr nicht nutzen darf auch ;)



    Grüße
    Eichi


    Edit:
    Hintergrund ist, das es mal wieder Zeit für ein "Spaßauto" ist und das WWW mal wieder sehr widersprüchliche Texte liefert


    1.&2. Treffen der W202-Freunde in Holzthaleben - Ich war dabei
    3. Treffen der W202-Freunde 2010 in Mühlhausen - Ich war dabei


    Golf und Polo sind Sportarten, Primzahlen kann man nicht fahren und über Papiergrössen brauchen wir gar nicht reden.


    der Schwächste fliegt...

  • Soweit ich informiert bin darf zumindest das "Blaulicht" nicht nutzbar bzw sichtbar sein, da der Gebrauch dieses Sondersignals auch nur Sonderfahrzeugen gestattet ist.


    Ich könnte mir auch vorstellen das man die akustische Signalanlage auch abklemmen muss, Mehrtonfanfaren sind doch verboten, oder?

  • Aus der Erfahrung eines 124er Binz Umbaus, den Kiba hier eine zeitlang hatte kann ich sagen: Die Anlage muss deaktiviert werden durch Relais ziehen oder schlichtweg Kabel kappen. Die Signalanlage muss vom Dach verschwinden und darf nicht vom Privatmann gefahren werden. Weiterhin müssen die Reflexionsstreifen, sofern vorhanden, abgemacht, überklebt oder überlackiert werden (http://der-binkiba.de.tf/). Dann darf er ganz offiziell gefahren werden.

  • So einfach ist das ?(

    Ja so einfach ist das, denn es gibt einen Unterschied zwischen Theorie und Parxis. Es gibt Autos denen ich kein H-Gutachten gegeben hätte, die aber eines trotz aller möglichen Roststellen bekommen haben und selbst in Oltimerkreisen fragt man sich des öfteren warum so manches Objekt ein H-Gutachten bekommen hat.

    Mfg
    adler-tag

    Rainer Günzler: Ein Coupé. - Und was bedeutet "Coupé"? Eigentlich nichts anderes, als
    eine verteuerte Limousine mit einem verringerten Platzangebot.

  • Ja so einfach ist das, denn es gibt einen Unterschied zwischen Theorie und Parxis. Es gibt Autos denen ich kein H-Gutachten gegeben hätte, die aber eines trotz aller möglichen Roststellen bekommen haben und selbst in Oltimerkreisen fragt man sich des öfteren warum so manches Objekt ein H-Gutachten bekommen hat.

    Was ja nicht bedeutet dass es so einfach ist ;)


    Dann könnte ich auch sagen, dass es ganz einfach ist mit schwarz lasierten Rückleuchten durch die HU zu kommen, da schon so einige Kfz. ohne Beanstandungen so von TÜV-Hof gefahren sind :rolleyes:

  • Also stand der Dinge ist wie folgt:


    In Thüringen reicht es lt. DEKRA aus:
    Bei einem Oldtimer:
    - Das Martinshorn zu deaktivieren (Es reich ein Unterbrecher/Schalter, der vom Fahrer nicht bedient werden kann)
    - die Wehrzugehörigkeit abzudecken
    - ggf. Reflektorstreifen abzudecken WENN sie bei der Auslieferung nicht dabei waren


    Bei Nicht-Oldtimern:
    - Martinshorn/Sirene deaktivieren
    - Reflektorstreifen abdecken
    - Wehrzugehörigkeit entfernen
    - Verkehrstafeln/-Lichtleittafeln deaktivieren
    - Blaulicht abdecken - Es muss NICHT abgebaut werden -


    Stand: November 2010 - Dekra-Prüfer.


    Grüße Eichi


    P.S.: Danke für die sinnfreie Belehrung zum Thema Oldtimer -,-


    1.&2. Treffen der W202-Freunde in Holzthaleben - Ich war dabei
    3. Treffen der W202-Freunde 2010 in Mühlhausen - Ich war dabei


    Golf und Polo sind Sportarten, Primzahlen kann man nicht fahren und über Papiergrössen brauchen wir gar nicht reden.


    der Schwächste fliegt...

    Einmal editiert, zuletzt von eichi ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    zuständig sind aber nicht TÜV oder Dekra, sondern die Straßenverkehrsbehörde. Da würde ich nochmals verbindlich nachfragen. Und das wird wahrscheinlich überall unterschiedlich gehandhabt. Mittels Ausnahmegenehmigung ist sogar noch mehr möglich...


    Gruß Jörg (der auch noch einen alten 71er VW mit SoSi-Anlage stehen hat).