Hessen: Halterwechsel = Kennzeichenwechsel?

  • Hi,


    ich will demnächst einen Wagen auf mich zulassen, möchte jedoch das Kennzeichen behalten, da es 1. schön ist und 2. völlig festgerostet ist. Es ist noch direkt verschraubt und ist wie gesagt nicht mehr ohne Flex abzubekommen...
    Geht das in Hessen? Oder _muss_ ich jetzt mit der Flex die Dinger abschneiden *grusel*?


    Gruß + danke

  • Was Wunder meint, wenn du im gleichen Bezirk (Stadt) wohnst wie der Vorbesitzer dann geht das
    also z.B. in NRW... wenn jemand ein Fahrzeug aus Neuss kauft (Kennung "NE") und wohnt selbst im Kreis Neuss
    also Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch (alles wo die Kennung ebenfalls "NE" ist) dann funktioniert das


    Andernfalls bist du gewzungen dir ein neues Kennzeichen zu machen
    dementsprechend müssen zum ummelden die alten Kennzeichen entstempelt dem Strassenverkehrsamt vorliegen
    - so ist zumindest bei uns der Hergang (falls vorher das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde)


    Du kannst in NRW z.B. nicht ein Fahrzeug aus Duisburg kaufen (Kennung"DU")
    und das Kennzeichen in einer anderen Stadt (z.B. Krefeld - Kennung "KR") verwenden (ummelden)
    MfG Nico

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    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

  • Jein... es ist in einigen Ländern möglich, das alte Kennzeichen zu behalten, auch wenn das Auto in einem anderen Kreis zugelassen wurde. Ich empfehle da mal die Google-Suche, einige Bundesländer haben diese Praxis seit Anfang des Jahres geändert.

  • Steamjoe hat Recht, mal endlich was vernünftiges :thumbup:
    http://www.google.de/#hl=de&so…rfai=&fp=5e856e818fd3ccd4


    PS: Wußte ich bisher nicht, das es solch eine Regelung gibt :whistling:


    MfG Nico

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    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

  • Ich hab gerade mal chrisffms Beitrag noch mal gelesen. Er möchte ein Auto auf seinen Namen zulassen und das Nummernschild des Vorbesitzers behalten, wenn ich das richtig verstanden habe. Das funktioniert nur bei Anmeldung im gleichen Kreis oder in der gleichen Stadt. Die Neuregelung betrifft nur den Umzug mit dem eigenen Auto in einen anderen Kreis des gleichen Bundeslandes. Übrigens wird man von der Versicherung in den Regionaltarif des neuen Wohnortes umgestuft, auch wenn man das alte Kennzeichen behält. Das kann dann je nach neuem Wohnort teurer werden. Aber immerhin braucht man keine neuen Kennzeichen zu kaufen ;)

  • Um ein Fahrzeug abzumelden,auch dein eigenes,mußt du mit den Kennzeichen in die Zulassungstelle und die werden entwertet.Dann läßt du neu,zu die alten Kennzeichen kriegen ihre neuen Landesstempel.So lief es bei mir mit meinen eigenen Kennzeichen.

    Einmal editiert, zuletzt von BossGegner ()

    • Offizieller Beitrag

    In Hessen ist es möglich, siehe Meldung des Hessischen Verkehrsministeriums, Quelle: http://www.hessen.de/irj/HMWVL…d2674f250c1f58b1f71ea3019


    Hierzu gibt es vom Land Hessen folgendes Merkblatt: http://www.hessen.de/irj/servl…22-2222-222222222222,true


    Unter Punkt 5. steht: "Muss ein Kennzeichenschild wegen Beschädigung oder Unleserlichkeit ersetzt werden, bleibt das zugeteilte Kennzeichen bestehen. Das neue Kennzeichenschild wird mit der Stempelplakette der nunmehr örtlich zuständigen Zulassungsbehörde abgestempelt."


    Das heißt, als Neubürger Offenbachs kann man sein Frankfurter Schild behalten. Muß ein Frankfurter Kennzeichen ersetzt werden, bekommt man wieder seine Frankfurter Nummer, aber mit Offenbacher Siegel. Und umgekehrt. Wie geil!!!


    Gruß Jörg


    Das wäre sicher auch was für die Offenbacher Ex-OB-Kandidatin Wolski gewesen, die nämlich ihren Ferrari lieber mit Frankfurter Kennzeichen fuhr... (hat da jemand Vorurteile gegen Ferraris mit Offenbacher Kennzeichen? :D )

  • Ihr Spezis müsst auch mal lesen, was ihr da verlinkt: Da geht es um Verlegung des Wohn- oder Firmensitzes => Sprich: Umzug!


    Hier geht es aber um eine Ummeldung (Halterwechsel). Das hatten wir vor Jahren auch schon, als die Firma in den Nachbarkreis gezogen ist. Aber du kannst nicht nach F gehen und ein Auto auf OF zulassen oder umgekehrt.