Erster richtiger Unfall (nicht selbstverschuldet :P)

  • Guten Tag,
    hoffe das is das richtige Forum hierfür^^
    Gestern vor 2 Wochen is mir jemand in meinen parkenden W202 reingefahren, war wohl zu schnell und hat dann bei dem Schneetreiben die Kontrolle verloren, is mein erster Unfall, hab jetzt den Führerschein ca 2 Jahre lang und mein Autochen seit gut 1 1/2 Jahren, deswegen wäre ich sehr dankbar wenn man mir hier einige Fragen beantworten könnte.
    Naja is auch nicht so sehr viel passiert, nur der Kotflügel und die Stoßstange im Eimer und noch paar Kleinigkeiten, da ich mein Auto sein Abstellplatz direkt neben einer Laterne hat, welche die größte Wucht des Unfalls abgefangen hat, aber immerhin laut Gutachter 2400 € Schaden, bei dem anderen sah es schwer nach Totalschaden aus, Achse abgerissen etc^^
    Naja nun zum eigentlichen Thema, er hatte sich direkt gemeldet, wegfahren war ja bei dem Zustand des Autos netmehr möglich und ich wollte das alles schön über Gutachterbasis klären, laut Gutachter beläuft sich der Schaden wie geschrieben auf 2400 €, Wiederbeschaffungswert wären 3250 €, Restwert mit Schaden von meinem Benz sin noch 1300 €, Nutzungsausfall 50 € pro Tag und das Fahrzeug is nichtmehr Verkehrssicher laut Gutachten, also dürfte ich ja eigentlich nichtmehr mit rumfahren.
    Nun zu meiner Frage, die Versicherung hat mir jetzt, diesen Freitag, 1975 € überwiesen und ich Frage mich wie die auf so ne niedrige Summe kommen, allein schon die Reperaturkosten sind ja schon 2400 € und dann noch der Nutzungsausfall, da die ewig lang net in die Pötte kamen, ich bin sofort zum Gutachter und hab die Schreiben der Versicherung unverzüglich abgeschickt, und ich ja eigentlich das Auto nicht benutzen dürfte, müssten die mir ja rein theoretisch die Summe für die ganzen Tage, welche ich nicht fahren konnte, da ich ja auch kein Geld gehabt hätte um mein Auto wieder Verkehrssicher zu machen, bezahlen.
    Ist das denn alles so richtig, wie die das gemacht haben bzw. was ich dazu denke und/oder hab ich noch Anspruch auf irgendwelches Geld?


    Danke im Vorraus und mit freundlichen Grüßen
    Timm R.


    PS: Natürlich hab ich vor auch nochmal selbst bei denen anzurufen um Licht ins Dunkle zu bringen, aber vielleicht kann ich mir ja noch ein paar Tipps hier abholen.

  • Hast du angegeben, das du den Wagen selbst reparieren würdest? Dann ziehen die Vers. die MwSt ab und du bekommst nicht die volle Summe.


    Ansonsten einfach mal nachfragen, wie die auf die Summe kommen. Mir wollte eine Vers. auch mal Geld abziehen und sagte, das ich ja nicht unbedingt in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen muss. Falls es bei dir auch so sein sollte, einfach mal nen Anwalt einschalten und der regelt dann alles für dich.



    PS: Du hast nicht nur Anschpruch auf den Nutzungsausfall, sondern auch noch auf eine Pauschale, für Telefonate und Schriftverkehr (25€ soweit ich informiert bin)

    R.I.P.
    C180 Elegance


    Unsterblich Dank Google Street View
    Und das sogar vor meiner Haustür

  • Jopp ich hatte über Gutachterbasis abgerechnet, sprich dass ich den Wagen nicht in die Werkstatt schick, sondern direkt die Schadensumme möchte. Dennoch müssten die mir doch eigentlich noch den Nutzungsausfall zahlen, da ich keinen Mietwagen wollte?


    Grüße
    Timm

  • Hallo, wie Badboy schon erwähnt hat, wenn du den Schaden selber reparieren läßt und nach Gutachten abrechnen läßt, entfällt die Mehrwertsteuer, da diese ja auch nur bei Reparatur anfällt.
    Der Nutzungsausfall entfällt wenn du nach Gutachten abrechnest ebenfalls. Läßt du den Wagen dennoch reparieren, kannst du die Mehrwertsteuer und den Nutzungsausfall noch geltend machen.
    Eine Kostenpauschale für Telefonate, Porto etc. von 20-30 € kannst du ebenfalls fordern, die ist immer drin. Generell gilt, was du nicht forderst bekommst du auch nicht, freiwillig wird da nichts extra
    gezahlt.


    Liebe Grüße von der Versicherungstante 8)

    <3 Glücklich vergeben an mein Carlchen seit 03.03.2009 :love: Und immernoch verliebt wie am ersten Tag <3
    :rose: Die einzig wahre Liebe gibt es halt doch nur zwischen einer Frau und ihrem Auto :stern:

  • Alles klar, vielen Dank schonmal für die zahlreichen Antworten,
    also muss das Auto von ner Werkstatt repariert werden, oder kann ich es auch selbst reparieren, hatte ich ja sowieso vor, und anschließend einen Nachweis zu denen schicken, um den Nutzungsausfall sowie die Mehrwertsteuer in Anspruch zu nehmen?


    Schöne Grüße
    Timm

  • Wobei du bei Neuteilen die MwSt dieser aber trotzdem geltend machen können müsstest.


    Frag da einfach zur Vorsicht mal bei deiner Versicherung, deinem Anwalt oder einem der sich damit befasst nach.

    R.I.P.
    C180 Elegance


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  • So alles klar, heute kam das Schreiben der Versicherung und es wurde mal ganz anders abgerechnet wie hier genannt^^
    Laut Bescheid: Wiederbeschaffungswert(3250 €) - Restwert (1300 €) + Aufwandspauschale (25 €) = 1975 € für mich
    Also leider nix mit Mehrwertsteuer etc. hatte jetzt aber nen Gespräch mit dem Gutachter, da bei der Versicherung leider keiner rangeht, er meinte dass ich trotzdem noch Anspruch auf den Nutzungsausfall habe.
    Naja, werde mich trotzdem weiterhin nach ner gebrauchten Stoßstange + Kotflügel ausschau halten, kann mein armes Autochen netmehr so sehen^^ Und noch paar mal probieren bei der Versicherung anzurufen um zu gucken was die noch weiter dazu sagen.


    Nochmal besten Dank und schöne Grüße
    Timm

  • Bei einem Totalschaden, wenn du nicht reparieren läßt, gibts natürlich den Wiederbeschaffungswert- Restwert ausgezahlt. In diesem Fall kannst du auch die Mwst. nicht nachträglich fordern, da du
    ja insgesamt quasi 3250 € hast um dir den gleichen Wage zu beschaffen. Wenn du nach Gutachten oder Kostenvoranschlag abrechnest, kannst du nur noch REchnung mit ausgewiesener Mwst diese
    auch fordern. Bei einem Totalschaden sieht das mit dem Nutzungsausfall wieder ganz anders aus,wenn der Wagen laut Gutachten nicht mehr fahrbereit ist, kannst du für einen Zeitraum Nutzungsausfall
    bzw. Leihwagen geltend machen,den man braucht um ein neues Fahrzeug zu beschaffen. Diesen Zeiztraum würde ich mit der Versicherung verhandeln oder den Gutachten fragen, was er da fest gesetzt hat.
    Beei einem Totalschaden ist der Fall ganz anders als bei einer Abrechnung nach Gutachten.


    Liebe Grüße

    <3 Glücklich vergeben an mein Carlchen seit 03.03.2009 :love: Und immernoch verliebt wie am ersten Tag <3
    :rose: Die einzig wahre Liebe gibt es halt doch nur zwischen einer Frau und ihrem Auto :stern: