Driften im Schnee verboten?

  • Also-da bei uns auf dem Gelände öfters mal Polizei anwesend ist,habe ich mal einen gefragt wie er in diesem Fall vorgehen würde:


    Wenn jemand Langeweile hat und in der Nähe von bewohnten Häusern das Ausbrechen seines Fahrzeuges simuliert und testet-dann kriegt der auf jeden Fall ein Bußgeld.Den Grund dafür wird auf jeden Fall gefunden-abgesehen davon wird auch das volle Program,(Warndreieck,Verbandskasten,Reifen+Profil,Alk.Kontrolle,Eintragungen Kfz.Schein etc.,durchgezogen.Den meisten ist es danach nicht mehr langweilig-so die Aussage!


    Wenn er aber das Driften auf einen abgelegenen Parkplatz,z.B.reines Unbewohntes Privates Gebiet verlegt und kein Mischgebiet,mit dem Argument man will mal sein Fzg.testen im kontrolliertem Heckausbruch,dann wird kein Polizist auf der Welt,nach Kontrolle des Führerscheins+Kfz.Papieren etc.,nichts dagegen einwenden!So die Aussage einer Verkehrsstreife.


    Hoffe daß ich das Thema nun getroffen habe!?


    Gruß Siggi :thumbup:

  • Also in der Nähe von Wohnhäusern ist es garantiert verboten - Abgase, Lärm etc.
    Ich mach so kram immer ausserorts auf nem größen Parkplatz von Supermärkten usw. Da interessiert es niemanden.

  • leg das doch für dich aus, sag du bist Fahranfänger und wolltest auf diesem abseits gelegenden Stück probieren wie sich das fahrzeug bei schnee verhällt um in einen Gefahrensituation richtig reagieren zu können!

    Let’s brake it down for a minute, and roll it all up in 3rd gear for a minute
    I got the 21s rubbin on my Benz and
    I got girlies in the back seat rubbin' on my friends and
    I really don't give a fuck about
    What these playa hatin' pussies give a fuck about
    'cuz I’m a night ranger, never been a stranger
    My 2 way pager's lookin' for some danger

  • "Nur" wenn die Teilnahme am Verkehr verkehrsfeindlich ist und das Fahrzeug bewußt benutzt wird, um es Zweck zu entfremden, dann kommt der § 315b auch für Autos in betracht.
    Dies ist hier zu verneinen.


    Da werden Dir die Herren von der Polizei aber was anderes sagen:
    Ein ausbrechendes Fahrzeug ist verkehrsfeindlich (vollkommen unwichtig ob da tatsächlich gerade Verkehr stattfindet), da ggf. andere Verkehrsteilnehmer verunsichert und zu unangemessenen Manövern wie Bremsen, Lenkrad verreissen o.ä. veranlasst werden können.
    Und beim Driften rufe ich dieses zweckfremde Verhalten des Fahrzeugs bewusst hervor. Damit sind beide Voraussetzungen als erfüllt zu betrachten. Und ich gehe mal wohlwollend davon aus, dass der Betreffende sein Fahrzeug im Griff hat. (Ich weise nur auf die oben gestellte Frage nach der Führerscheinprobezeit hin!!!!)
    Wie gesagt, entscheidend ist, dass das ganze auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfindet, egal ob Strasse oder Wendekreis und egal, ob tatsächlich andere Verkehrsteilnehmer in der Nähe sind.
    Das ist genau das gleiche, wie bei diesen Irrsinnigen Wheelie-Kings auf ihren Motorrädern, die glauben, dies auf öffentlichen Strassen machen zu müssen.


    Gruss


    Jan

    Am Anfang schuf Gott die Welt. Das machte viele Leute sehr wütend und wurde allgemein als ein Schritt in die falsche Richtung angesehen (D.Adams)

  • Da werden Dir die Herren von der Polizei aber was anderes sagen:


    Das ist mir dann recht egal, denn der BGH ist da anderer Meinung.


    Beim gefährlichen Eingriff IN den Straßenverkehr geht es um verkehrsfremde Eingriffe, z.B. Spannen eines Stahlseils über die Fahrbahn, oder Schießen auf Autos oder auch Steine werfen.
    Ein ausbrechendes Fahrzeug fällt da definitiv NICHT drunter.
    Zweckfremd meint hier, dass man ein FRahrzeug als Rammbock oder Hindernis einsetzt. Ausbrechen des Hecks fällt auch nicht hier drunter.


    Bei Interesse, lies Dir doch mal ein Strafrechtslehrbuch und/oder einen Gesetzeskommentar durch. Danach würdest Du sicher was anderes schreiben, als in Deinem vorigen Post.
    Viele Grüße
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Beim gefährlichen Eingriff IN den Straßenverkehr geht es um verkehrsfremde Eingriffe, z.B. Spannen eines Stahlseils über die Fahrbahn, oder Schießen auf Autos oder auch Steine werfen.

    Kleine Eselsbrücke für Unwissende:


    Von außen auf den Straßenverkehr einwirken = Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315b StGB


    Von innen, also während der Teilnahme am Strassenverkehr = Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB oder die o.g. OWi´s




    Alles klar? :police:

  • Irgendwie hört man uns aber ned zu :rolleyes:


    Ja, es gilt der Prophet (oder schreibt man das jetzt Profet?) nichts im eigenen Land.
    Ich erinnere nur an den Thread mit den Reifen von Reifendirekt...


    Aber Frank hat es kurz und knackig auf den Punkt gebracht, was ich mit zig Sätzen (vergeblich?) versuchte.
    Viele Grüße
    Stefan, momentan noch in Mittelhessen

  • Servus,
    ob nun Gefährdung des Straßenverkehrs (dein Verhalten bewirkt eine Reaktion bei anderen Verkehrsteilnehmern, im schlimmsten Fall mit Personenschaden): Rentner kommt runtergelaufen, um dich zur Rede zu stellen und du hast beim Driften dein Auto nicht unter Kontrolle und es passiert was - oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (durch deine Aktion haben später die Fahrgäste eine spiegelglatte Fläche zu überqueren, oder Busse haben Schwierigkeiten ordentlich zu wenden, etc. pp.) dein Verhalten zeigt mir, dass du den Sinn der Probezeit wohl nicht ganz begriffen hast.


    Du hast doch vor kurzem erst gelernt, dass du andere nicht gefährden sollst und dass du defensiv zu fahren hast, dass du unnötige Emissionen vermeiden sollst und Rücksicht nehmen sollst.


    Nachts um 1 Uhr Rabatz zu machen, dass sich Anwohner belästigt fühlen zeugt von ganz schönem Egoismus. Überdenk mal deine Aktion und drohe hier nicht indirekt mit "4 Augen Gespräch", wenn man dir die Meinung sagt.


    Schade, dass die Polizei nicht rechtzeitig da war. Vielleicht hat ja der Anwohner dein Kennzeichen notiert und es kommt noch was nach. Ich wünsche es dir, damit du deine Einstellung mal überdenkst.

  • Hey,


    Man wat ne Diskusion, Heute ist ein Auto mit stark durchdrehenden Rädern und
    mit stark schwankenden Drehzahlen an meinem Haus vorbei gefahren.


    Darf ich den Anzeigen : > mach ich aber nicht. :P


    So nebenbei : Heute hat das Triften sehr grossen Spass gemacht. :thumbup:


    Spazierfahrten Verboten: Dann fürfte fast kein Motorrad fahren, hm, das gibt mir zu Denken.
    Aber in D hat ja alles seine Ordnung.


    Grüsse Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K