Hallo,
wer ist schon mal mit den US-Blinkern über den TÜVgekommen. Ich habe ein US-Modell bei dem die US-Blinker vom Vorbesitzer wieder auf die normalen Blinker zurück gerüstet wurden. Jetzt möchte ich wieder die Original US-Blinker vorne haben, da sie besser zum Auto passen.
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Also ich hab letzte Woche TÜV gemacht und musste meine US-Blinker Funktion beim Licht Test abschließen,
obwohl ich weiße Birnen drin habe.
Der TÜV Mensch meinte dass das nicht zulässig ist .Bin sonst ohne Probleme durchgekommen und hab die Standlichtfunktion zu Hause wieder angeschlossen .
Gruß
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Was ist wenn man nur die orangenen Blinker anschließt und die Standlichtfunktion normal in den Hauptscheinwerfern läßt?
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Die Blinker selber haben keine Zulassung, spielt keine rolle wenn Du einen TÜVler erwischt, der wirklich Ahnung habt und da gibts einige.
Anders siehts bei echten US Modellen aus, solltest Du einen solchen haben, dürfen diese Teile dranbleiben und auch die Standlichtfunktion. -
Was ist wenn man nur die orangenen Blinker anschließt und die Standlichtfunktion normal in den Hauptscheinwerfern läßt?
Hi,
so hab ich das und war schon 2-3 mal beim Tüv ohne Probleme...
gruss -
Also ich hatte auch nie Probleme beim TÜV. Beim ersten mal hatte ich die Standlichfunktion abgeklemmt, beim zweiten mal glatt vergessen. Interessiert hats keinen.
Nur hab ich vor ein paar Tagen ein Bußgeldbescheid über 25€ bekommen, weil "die Fahrtrichtungsanzeiger vorne auf Dauerbetrieb geschaltet" waren -
Nur hab ich vor ein paar Tagen ein Bußgeldbescheid über 25€ bekommen,
weil "die Fahrtrichtungsanzeiger vorne auf Dauerbetrieb geschaltet" waren
hast du keine 2-Phasenbirne drin? somit hast du ja deine "Fahrtrichtungsanzeiger" nicht auf Dauerbetrieb
da du ja mit den 2-Phasen 1x5W und 1x21W hast, und die 21W Blinker leuchten definitiv sichtbar trotz gelber 5W DauerbeleuchtungDauerbetrieb hast du somit ja nicht, da du ja immer noch blinken kannst
MfG Nico
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Vor zwei jahren hab ich vergessen sie auszutauschen. Der TüV Prüfer hat nur gesagt, ob ich sie jetzt vorher und nachher austausche oder drin lasse wie auch immer, da kommst gleiche bei raus.
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hast du keine 2-Phasenbirne drin? somit hast du ja deine "Fahrtrichtungsanzeiger" nicht auf Dauerbetrieb
da du ja mit den 2-Phasen 1x5W und 1x21W hast, und die 21W Blinker leuchten definitiv sichtbar trotz gelber 5W DauerbeleuchtungDauerbetrieb hast du somit ja nicht, da du ja immer noch blinken kannst
MfG Nico
Ist doch völlig schnuppe, ob die 21w Birne da dauerhaft leuchtet oder
eine 5w Birne oder ob das zusammen in einer Birne integriert ist.Das sind Fahrtrichtungsanzeiger und diese haben eine Blinkfrequenz und eine Zulassung als Fahrtrichtungsanzeiger bzw. überhaupt keine Zulassung.
Die Verstöße müssten noch viel viel teurer sein.
Wenns nix kostet - dann sieht man ja was passiert. Es juckt keinen und es wird gleich wieder illegal gemacht
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Ja klar hab ich ne 2-Phasen Birne drin. Aber erklär das denen mal. Standlicht muß ja laut TÜV weiß sein.
Nachher muß ich noch vorfahren und die US Blinker auch noch ausbauen.
Was solls...die letzten 4 Jahre hats auch keinen interessiert. Und muß ja nur noch bis zum Sommer halten.Es gibt Sachen, die sind illegal aus berechtigtem Grund. Bei der Standlichtfunktion ist es wie damals mit der 3.Bremsleuchten.
Da haben die auch erst ewig nen Laden drum gemacht und jetzt ist es bei jedem Fahrzeug Serie.
Die US Fahrzeuge dürfen doch hier auch damit rumfahren. Und ist deswegen schon jemand zu Schaden gekommen -