Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • Hey,


    ja, es gibt kleine Neuigkeiten. Hatte heute einen Termin beim Anwalt und hab dem auch die ganze Sache geschildert. Der Anwalt ist ähnlich überrascht, dass mir Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen wird und es gäbe die Möglichkeit, das die falsche Tatbestands Nummer eingegeben wurde :P.


    Der Termin bei der Polizei wird erst mal abgesagt und bis auf weiteres wird keine Auskunft gegeben, bis es zu Akteneinsicht kommt, da bin ich echt gespannt was die mir vorwerfen :D.


    Weiteres ist jetzt erstmals abzuwarten, das kann noch Wochen bis Monate dauern..


    MfG
    Tim


    PS. Wenn ich den Termin bei der Polizei wahrgenommen hätte, wäre mein Führerschein schonmal bis auf weiteres eingezogen.. :thumbdown:

    I am a Hardstyle lover, till the day that I die


    :thumbup: Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren und langsame Musik zu hören :thumbup:

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  • PS. Wenn ich den Termin bei der Polizei wahrgenommen hätte,
    wäre mein Führerschein schonmal bis auf weiteres eingezogen.. :thumbdown:


    Na so schnell geht das auch nicht, solch ein "Entzug" wird durch einen Richter des Amtsgerichts angeordnet
    gegen den Beschluß allerdings kannst du nur Einspruch/Widerspruch einlegen, der Führerschein wird aber dennoch eingezogen
    sollte dann dein Einspruch/Widerspruch erfolgreich sein, hast du Schadensersatzanspruch, z.B. Lohnausfall, Fahrtkosten u.s.w.


    Dein Termin war erstmal nur ein "Anhörungstermin"


    MfG Nico

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    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

  • Ja das auf jeden fall :D


    An für sich ist es ja auch ein Interessantes Ereignis, bin selber mal gespannt wie das endet, vorallem aber was mir von den anderen Vorgeworfen wird ;)

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  • Hi,


    Ihr seit da genauso gespannt wie ich. Aber Anwalt hat sich bisher nicht gemeldet. Das bedeutet das wir immer noch auf Akteneinsicht warten. Er hat mir ja selber gesagt das es durchaus Monate dauern kann. Ich schätze mal das nach den 7 Wochen bisher jetzt aber nicht mehr alzulange dauern kann.


    Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden, die Sache ist ja noch nicht vorbei :thumbup:


    MfG
    Tim

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  • Also entweder kann dein Anwalt sich nicht durchsetzen oder die bearbeitenden Beamten liegen im Jahresschlaf :D


    Wenn ich meinen Anwalt beauftrage, in eine Akte einzusehen, dann hat er meistens nach max 4 Wochen die Unterlagen zur Hand.



    Frag mal bei deinem Anwalt nach, was da los ist, denn normal ist eine so lange Wartezeit auf keinen Fall. Was ist, wenn es z.B. um einen Personenschaden ginge? Soll der Geschädigte erst abnippeln, bevor sein Anwalt die Akte einsehen darf?

    R.I.P.
    C180 Elegance


    Unsterblich Dank Google Street View
    Und das sogar vor meiner Haustür

  • Na ja, ist mir auch etwas seltsam vorgekommen, aber letztendlich ist mir das auch egal wie lang das braucht, denn ich weiß ja das nichts passiert ist und mache dann keinen druck, damit das denen schneller klar ist ;)..


    Irgendwann möchte die Polizei ja von alleine die Sache geklärt haben denke ich mir mal, von daher warte ich das alles mal ab.


    Und ganz ehrlich habe ich momentan auch wichtigeres zu tun, als mich auch noch mit der Angelegenheit zusätzlich zu beschäftigen ^^.


    MfG
    Tim


    PS. Heute auf den Tag genau ist es drei Monate her, als die Begegnung W202 vs. Golf 3 stattfand xD

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  • Hi, i


    mmer noch keine Akteneinsicht erhalten? Merkwürdig. Da sind wir ja mal weiterhin gespannt. Hab mir das gerade nochmal durchgelesen... Du hast etwas von Rauchentwicklung durch das Bremsen geschrieben... einen vermuteten Bremsplatten wage ich auszuschließen, da sie Dir ja noch hinterhergefahren sind... aber Du solltest über den Anwalt direkt klären lassen, ob die :police: sich vor Ort noch mal mit "Spuren- Beweissicherung" befasst haben. Insbesondere dem Vermessen der Bremsspur, denn nur damit könntest Du nachweisen, dass derjenige mit "nichtangepasster Geschwindigkeit" unterwegs war. Sollte diese nicht aufgenommen worden sein, geht man davon aus, dass der Verkehrspartner dies verschwiegen hat und somit "deiner Meinung nach" die gegnerische Partei etwas zu verschweigen hat.
    Wir drücken die Daumen! :thumbup: